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Griechenland,
Grenzen und Flucht
indymedia - 26.11.2005
Widerstand
gegen das europäische Lager- und Grenzregime.
Hintergrundartikel zum Grenzcamp diesen Sommer in Griechenland.
Widerstand gegen
das europäische Lager- und Grenzregime in Griechenland
Für viele Flüchtlinge und MigrantInnen ist Griechenland die erste
Station bei der Einreise in die EU. Sie kommen aus dem Irak, aus
der Türkei/Kurdistan, aus Afghanistan, oder auch aus Ex-SU-Ländern,
Palästina, Sierra Leone, Mauretanien... Theoretisch gibt es das
Recht, an der Grenze einen Asylantrag zu stellen, in der Praxis
haben die Meisten keine andere Möglichkeit, als "illegal"
von der Türkei her über die griechischen Ägäis-Inseln oder über
den Grenzfluss Evros einzureisen, manche kommen auch über Bulgarien.
Für viele ist Griechenland nur eine Durchgangsstation auf der Reise
Richtung Westeuropa, einige bleiben dennoch als AsylbewerberInnen
oder als Illegalisierte im Land. Die Quote der Asylanerkennungen
ist in Griechenland, wie anderswo in Europa, stark zurückgegangen.
So hat sich beispielsweise die Lage türkischer und kurdischer Flüchtlinge,
die früher in Griechenland gute Anerkennungschancen hatten, im Zuge
der europaweit durchgesetzten "Anti-Terror"-Doktrin massiv
verschärft.
Landminen und scharfe Schüsse
Der griechische Staat schottet sich mit zum Teil mörderischen Methoden
gegen die illegalisierte Migration ab: An der türkisch-griechischen
und an der türkisch-bulgarischen Grenze liegen zahlreiche Landminen,
zum Teil noch aus dem "kalten Krieg", vergraben, die für
GrenzgängerInnen ein lebensbedrohliches Risiko darstellen; an der
griechisch-türkischen Grenze kommt es vor, dass auf Flüchtlinge
scharf geschossen wird; zum Teil werden Leute, die an der Grenze
aufgegriffen werden, im Niemandsland zwischen Türkischen und Griechischen
Grenzposten hin und her geschoben, manche davon Betroffene sind
seitdem verschollen und es ist nicht klar, was mit ihnen passiert
ist.
Abschiebehaft und systematische Desinformation
Leute, die von der Polizei auf griechischem Staatsgebiet ohne Papiere
aufgegriffen werden und die noch keinen Asylantrag gestellt haben,
kommen in der Regel auf polizeiliche oder gerichtliche Anordnung
hin in Abschiebehaft. Stellt jemand in der Abschiebehaft einen Asylantrag,
muss die Abschiebung bis zur Entscheidung ausgesetzt werden und
es besteht die Chance, wenn auch nicht die Garantie, aus der Haft
entlassen zu werden. Unabhängig davon müssen Abschiebehäftlinge
nach spätestens drei Monaten entlassen werden, wenn bis dahin keine
Abschiebung vollstreckt wird, allerdings kann die Abschiebehaft
per Gerichtsbeschluss auf einen nicht klar definierten Zeitraum
ausgeweitet werden. Ein grundlegendes Problem für MigrantInnen und
Flüchtlinge, die in die Fänge des Grenzregimes geraten, ist die
Tatsache, dass ihnen sämtliche Informationen über ihre Rechte sowie
der Kontakt zu AnwältInnen und UnterstützerInnen vorenthalten werden.
Das führt dazu, dass viele irgendwann abgeschoben werden, ohne dass
sie jemals einen Asylantrag gestellt oder mit einer/m griechischen
RechtsanwältIn gesprochen hätten. Zum Teil wird auch die zulässige
Höchstdauer der Abschiebehaft willkürlich überschritten. Für die
Praxis der Desinformation gegenüber Menschen in Abschiebehaft wurde
der griechische Staat bereits durch den EU-Menschenrechtsgerichtshof
gerügt. Doch ungeachtet solcher Kritik ist das griechische Grenz-
und Lagerregime integraler Bestandteil des europäischen Systems
der Migrationsabwehr, eines Systems, das an der griechischen Ostgrenze
ebenso wie in Ceuta und Melilla, wie in der Nordafrikanischen Wüste
oder wie in deutschen oder niederländischen Abschiebeknästen über
Leichen geht.
No-Border-Camp versus Lagerregime in Thrakien
Die Abschiebehaft wird entweder auf Polizeistationen oder in eigens
dafür eingerichteten Haftanstalten vollzogen. Die Haftbedingungen,
die dort herrschen, wurden bereits durch das UN-Komitee gegen Folter
kritisiert. In Thrakien, der Grenzregion im äußersten Nordosten
Griechenlands, gibt es, neben einer Reihe von kleinen und verstreuten
Hafteinrichtungen, drei zentrale Abschiebehaftanstalten, eine davon
in Venna, auf dem flachen Land nahe der Stadt Komotini. Das Abschiebezentrum
in Venna befindet sich in einer ehemaligen Eisenbahnlagerhalle und
ist vom Platz her auf höchstens 100 Inhaftierte ausgelegt, allerdings
waren dort zeitweise schon bis zu 1000 Leute eingesperrt.
Am 27. August 2005 gab es im Rahmen eines No-Border-Aktionscamps,
an dem sich neben einer Handvoll internationaler AktivistInnen vor
allem das anarchistische "Anti-Authoritarian Movement"
beteiligte, erstmals eine öffentlichkeitswirksame Aktion gegen das
Abschiebelager in Venna. Nach einer kurzen, militanten Konfrontation
mit der anwesenden Polizei konnten die No-Border-AktivistInnen durchsetzten,
dass eine Delegation das Abschiebezentrum betreten und mit drei
inhaftierten Flüchtlingen sprechen durfte. Es war das erste mal,
dass eine Delegation von FlüchtlingsunterstützerInnen Zutritt zu
dem Lager bekam, allerdings bekamen sie nur das Krankenzimmer und
das Polizeibüro und nicht die
Hafträume zu Gesicht. Im Vorbeigehen bemerkten die AktivistInnen
dennoch, dass einige der Inhaftierten, im Gegensatz zu den Drei,
mit denen sie sprechen durften, in einem offensichtlich sehr schlechten
Gesundheitszustand waren und nur schlechte Kleidung trugen. Die
drei Flüchtlinge erzählten, dass sie bislang keinen Asylantrag gestellt
hatten, dass sich einige Leute schon seit bis zu 3 Monaten ohne
Kontakt zu AnwältInnen in Venna befinden, dass sie eventuell nach
Athen gebracht würden, aber unklar sei, was mit ihnen geschieht.
Sie konnten der Delegation eine Liste mit Namen von 17 Inhaftierten
aus dem Irak, aus Afghanistan, aus Moldawien, aus Mauretanien und
aus Palästina übergeben und erhielten Informationen über ihre rechtlichen
Möglichkeiten. Kurz nach der No-Border-Aktion wurden 17 Inhaftierte
aus Venna entlassen, mit der Anweisung, innerhalb von 10 Tagen das
Land zu verlassen. Drei Afghanische Flüchtlinge, die nach ihrer
Entlassung mit FlüchtlingsaktivistInnen in Athen Kontakt aufgenommen
hatten, gingen davon aus, dass sie vor allem deshalb freigekommen
waren, weil durch die Aktion die Lage der Flüchtlinge in Venna in
die Öffentlichkeit gekommen war. Sie berichteten auch, dass sie
von der Polizei unter Druck gesetzt worden waren, der No-Border-Delegation
zu erzählen, dass sich nur 17 Inhaftierte in Venna befinden, dass
aber in Wahrheit zu diesem Zeitpunkt 100 Flüchtlinge dort unter
sehr schlechten Bedingungen festgehalten wurden. Diejenigen, deren
Namen keinen Außenstehenden bekannt sind, sind nach wie vor vom
Kontakt zu AnwältInnen abgeschnitten, da diese ohne Angabe von Namen
inhaftierter Personen keinen Zutritt zum Lager bekommen.
Insgesamt war die No-Border-Aktion in Venna ein wichtiger erster
Schritt, um die Isolation der Abschiebehäftlinge zu durchbrechen
und das griechische Lager- und Grenzregime mit einer spektakulären
und öffentlichkeitswirksamen Aktion zumindest symbolisch anzugreifen.
Auf der Ebene praktischer Solidarität unterstützen AktivistInnen
des "Anti Authoritarian Movement" zum Einen diejenigen
der freigelassenen Flüchtlinge, mit denen sie Kontakt haben, im
Asylverfahren , zum anderen wird versucht, in Zusammenarbeit mit
Amnesty International und mit NGOs Kontakt zu den Leuten aufzubauen,
die immer noch in Venna inhaftiert sind. Darüber hinaus wollen die
InitiatorInnen des No-Border-Camps, für die diese Aktion politisches
Neuland war, in Zukunft ihr Engagement für die Rechte von Flüchtlingen
und MigrantInnen verstärken - und es gibt auch in Griechenland Ansätze
der Selbstorganisierung von Flüchtlingen und Menschen ohne Papiere.
In diesem Sinne wird es voraussichtlich auch 2006 ein No-Border-Camp
in Griechenland geben. Erfreulich wäre es, wenn sich daran noch
mehr internationale AktivistInnen beteiligen, im Sinne eines gemeinsamen
Kampfes gegen Lager und gegen Grenzregime in Europa und überall.
Verfasst von einem Teilnehmer des no-border-camps in Griechenland
und
Aktivisten der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und
MigrantInnen"
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