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Junge Welt vom
17.01.2005
Heike Schrader,
Athen
Zwei Anträge auf
Haftverschonung
Kommt es in Griechenland
zur Freilassung kranker politischer Gefangener?
Antrag auf Haftentlassung
aus gesundheitlichen Gründen haben zwei der 18 politischen Gefangenen
aus den Prozessen gegen mutmaßliche Mitglieder der Organisationen
"Revolutionäre Organisation 17. November" (17 N) und "Revolutionärer
Volkskampf" (ELA) in Griechenland gestellt.
Der
im Oktober vergangenen Jahres im "ELA-Prozeß" zu 25 Jahren Gefängnis
verurteilte Christos Tsigaridas ist schwer herzkrank. Er war bereits
während des Prozesses gegen ihn nach einem Herzinfarkt aus der Untersuchungshaft
entlassen worden. Trotzdem hatte das Gericht den Antrag seiner Verteidigung
auf Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen direkt nach der
Urteilsverkündung abgelehnt. Nun soll noch in diesem Monat der neue
Antrag von Tsigaridas verhandelt werden. Drei unabhängige kardiologische
Untersuchungen hatten im vergangenen Jahr die lebensgefährliche
Herzschwäche des 65jährigen Gefangenen bestätigt und eine Verlegung
des Betroffenen in ein ziviles Krankenhaus gefordert.
Paulos
Serifis wurde im Dezember 2003 im 17-N-Prozeß zu acht Jahren Gefängnis
verurteilt. Über den Antrag auf Aussetzung der Reststrafe des an
einer Knochenkrankheit und halbseitiger Lähmung leidenden Gefangenen
wird das Gericht im Februar verhandeln. Bereits vor sechs Monaten
hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg
auf Antrag von Serifis die griechische Regierung mit einer einstweiligen
Verfügung dazu gezwungen, für eine bessere medizinische Versorgung
des kranken Gefangenen Sorge zu tragen. Nach Auffassung des Europäischen
Gerichtshofes verstoßen seine Haftbedingungen gegen Artikel 3 der
Menschenrechtskonvention, mit dem Folter und unmenschliche Behandlung
von Gefangenen verboten werden. In diesem Zusammenhang wies seine
Anwältin Kelly Stamouli darauf hin, daß es im Gefängnis von Koridallou
mit mehr als 2000 Häftlingen keinen Gefängnisarzt gibt.
Auch
der im 17N-Prozeß zu sechsmal lebenslänglicher Haft verurteilte
Savas Xiros ist schwer krank. Ärzte bestätigten die Haftunfähigkeit,
doch verbot Xiros seinen Anwälten und Unterstützern, sich für seine
Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen einzusetzen. Er weigert
sich, "das Gefängnis durch die Hintertür zu verlassen".
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