Veranstaltung
Prozess gegen ELA
Prozess gegen 17.November
Haftbedingungen
Solidarität Staat&Repression
Presse
Erklärungen
Fotos und Plakate
Hintergrund
Aktuelles
Europäisches Sozialforum in Athen 2006
MAIL
|
So oder So - Die Libertad!-Zeitung - Nr. 7 / Herbst 2000 - Seite
5
Solidaritätskomitee für Abraham Lesperoglu (Athen):
Möglichkeiten in einer schwierigen Lage
Am 13. Oktober 2000 wurde Abraham Lesperoglou wegen des versuchten
Mordes an einem Polizisten 1982 zu 17 Jahren Haft verurteilt. Das
Strafmass beträgt 10 bis 20 Jahre; zieht man die Tatsache in
Betracht, dass drei der sieben Richterinnen für Freispruch
votierten, handelt es sich rein juristisch gesehen um ein sehr hartes
Urteil; politisch kann man den Schluss ziehen, dass ein Exempel
statuiert werden sollte. Damit ist Lesperoglou seit seiner Festnahme
vor zehn Monaten eine Gesamtstrafe von 24 Jahren Haft aufgebürdet
worden.
In vorangegangenen Verfahren hatte er schon jeweils dreieinhalb
Jahre für den Besitz eines gefälschten Passes und Fahnenflucht
kassiert. Und das schwerwiegendste Verfahren steht noch aus. Gegen
Abraham Lesperoglou wird in den kommenden Monaten die gleiche Anklage
erhoben werden wie zuvor schon gegen Giorgos Balafas: Zur Anklage
stehen die bewaffneten Aktionen der Organisation "Kampf gegen den
Staat": Mord an dem Staatsanwalt Theofanopoulos am 1.4.1985, bewaffneter
Raubüberfall auf einen Geldtransport und Mord an zwei Mitarbeitern
des privaten Sicherheitsdienstes am 6.5.1985 sowie schließlich
Mord an drei Polizisten bei einem Schusswechsel am 15.5.1985, in
dessen Verlauf auch Christos Tsoutsouvis, ein Mitglied besagter
Organisation, getötet wurde. Abraham Lesperoglou ist mit einer
massiven Vorverurteilung und Härte konfrontiert. Jahrelang
haben die Strafverfolgungsbehörden seine Illegalität und
sein Schweigen genutzt, um ihn zum "Topterroristen" aufzubauen.
Ist Abraham Lesperoglou deshalb verurteilt, den Rest seines Lebens
hinter Gittern zu verbringen? Wir sagen: Nein! Nach der Gesetzeslage
und den Meinungen führender Juristen wird das Urteil für
versuchten Mord in zweiter Instanz kassiert werden. Allein die übliche
und ausgedehnte Justizwillkür könnte die Aufhebung des
Urteils verhindern. Gelänge es zusätzlich noch, in dem
Verfahren bezüglich der bewaffneten Aktionen des "Kampf gegen
den Staat" einen Freispruch durchzusetzen - die Anklageschrift enthält
keinen einzigen Beweis gegen Lesperoglou - könnte nach den
Berufungen in den Verfahren wegen Urkundenfälschung und Fahnenflucht
in zwei bis drei Jahren eine Freilassung erreicht werden.
Diese Einschätzung entspringt weder dem Wunsch moralischen
Stärkung Lesperoglous und seiner Unterstützer, noch unterschätzt
sie die negative Konjunktur, die durch die griechisch-amerikanischen
Antiterrorkooperation und der bevorstehenden Verabschiedung eines
Antiterrorismusgesetzes geprägt ist. Selbst in einer schwierigen
Lage besteht die Möglichkeit des Sieges. Nur wenige von uns
glaubten tatsächlich an einen Freispruchs in den Verfahren
des versuchten Mordes an dem Polizisten. Wir wurden von anderen
Genossen beschuldigt, aufgrund unserer langjährigen Arbeit
gegen die Strafverfolgungsbehörden in einem Glauben an die
Möglichkeiten im Rahmen bürgerlicher Justiz befangen zu
sein. Aber die Tatsache einer starken Minderheit der Jury für
einen Freispruch in diesem Fall zeigt einmal mehr, dass es möglich
ist, Risse in der Struktur der Repression zu finden und deshalb
eine juristische, politische und organisatorische Arbeit konkrete
Resultate bringen kann.
Die parlamentarische und außerparlamentarische Linke war
nach der Festnahme von Lesperoglou zunächst etwas verunsichert
angesichts seiner 17jährigen Illegalität und der vielfältigen
und gravierenden Anklagen eine nachvollziehbare Reaktion. Nach der
Festnahme von Giorgos Balafas 1992 war es kaum anders. Aber die
Gründung des Solidaritätskomitees und die Veröffentlichung
eigener Texte von Lesperoglou brachten das Eis zum schmelzen. Seitdem
haben wir eine im Verhältnis zur allgemein schwierigen Phase
der Linken beträchtliche politische wie organisatorische Unterstützung
erreicht. Heute solidarisiert sich das gesamte Spektrum der antiautoritären
und anarchistischen Gruppen, die Mehrheit der Organisationen der
außerparlamentarischen Linken mit Ausnahme der "Neuen Linken
Strömung" (NAR) und der Partei von Synaspismos in unterschiedlichen
Worten und Taten mit Lesperoglou. Die Kommunistische Partei vermeidet
zwar eine direkte Stellungnahme, aber gewährleistet mittels
ihrer Tageszeitung "Rizospastis" eine ausführliche und gute
Berichterstattung.
Jetzt sind wir in einer neuen Phase. Die Solidaritätsbewegung
und - noch mehr natürlich - Abraham Lesperoglou haben zwar
harte Urteile einstecken müssen, aber es ist gelungen, das
öffentliche Bild des "Topterroristen" zu entmystifizieren und
den Fall Lesperoglou mit weitergehenden Fragen der demokratischen
Rechte in Verbindung zu setzen, etwa der Abwehr des Antiterrorgesetzes
oder der Repression gegen Teile der Arbeiter- und Jugendbewegung.
Im Rahmen des kommenden Verfahrens muss sich die Solidaritätskampagne
weiter politisieren und ihr Spektrum verbreitern. Wir wissen nicht,
wie diese Auseinandersetzung enden wird, halten aber an der Möglichkeit
eines positiven Ausgangs fest. Das Wissen um diese Möglichkeit
kann und muss die moralische Solidarität der Linken mit dem
Genossen Lesperoglou in eine kämpferische Aktivität verwandeln.
Wir sind nicht reich an Siegen, aber wir empfinden Glück dabei,
die Mauer der Macht unserer Feinde zu durchbrechen.
Athen, 20. Oktober 2000
|