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Jungle World: Nr. 50/2001 - 05. Dezember 2001
Ungesühnt
versöhnen
Eine
Gesetzesinitiative griechischer Abgeordneter könnte dazu führen,
dass Deutschland doch noch die Opfer der Wehrmacht entschädigen
muss. von rolf surmann
Noch
vor einigen Wochen schien es, als könnte sich der deutsche Außenminister
Joseph Fischer entspannt zurücklehnen. Die Versteigerung des Goethe-Instituts
in Athen wurde im letzten Augenblick abgewendet. Die Bundesregierung
hatte Widerspruch eingelegt und Recht bekommen. Ohne die Zustimmung
des griechischen Justizministers Michalis Stathopoulos lasse sich
die Auktion nicht durchführen, hieß es in der gerichtlichen Entscheidung
Anfang Oktober. Stathopoulos wiederum weiß genau, wer in der EU
und neuerdings auch auf dem Balkan den Ton angibt. Seine Einwilligung
gilt als höchst unwahrscheinlich.
Die
Auseinandersetzung um eine Entschädigung der griechischen NS-Opfer
könnte also eine deutsche Erfolgsgeschichte sein. Und sie wäre es,
wenn es in Griechenland nicht einige Abgeordnete gäbe, die sich
nicht einschüchtern lassen. Eine Gruppe um den ehemaligen Außenminister
Theodoros Pangalos, zu der zehn ehemalige Minister und Staatssekretäre
gehören, legte dem griechischen Parlament in der vergangenen Woche
eine Gesetzesinitiative vor, mit der die Position der NS-Opfer entscheidend
verbessert werden könnte.
Nach
wie vor ist der zentrale juristische Konfliktpunkt die von der Bundesrepublik
eingeforderte Staatenimmunität, nach der die Verurteilung eines
Staates durch Gerichte eines anderen Staates verhindert werden soll.
Die Abgeordneten wollen erreichen, dass das griechische Parlament
die 1972 getroffenen europäischen Übereinkommen
zur Staatenimmunität ratifiziert, dem auch die Bundesrepublik beigetreten
ist.
Der
Zweck der Vereinbarung ist es nach der Präambel, die "Fälle einzuschränken,
in denen ein Staat vor ausländischen Gerichten Immunität beanspruchen
kann". Der Vorstoß stärkt also die Entscheidungskompetenz griechischer
Gerichte im Falle von Privatklagen gegen ausländische Staaten, in
diesem Fall die Kläger von Distomo gegen
die Bundesrepublik Deutschland.
Die
Position der Bundesrepublik hat sich auch dadurch verschlechtert,
dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Oktober eine
Klage griechischer Opfer zur Entscheidung angenommen hat. Jetzt
ist die Bundesrepublik aufgefordert, zu der Klage Stellung zu nehmen,
was bedeutet, dass sie sich dafür rechtfertigen muss, die griechischen
Opfer nicht entschädigen zu wollen.
Bereits
in den fünfziger Jahren unter der Regierung Adenauer war die Richtung
im Umgang mit den griechischen Forderungen vorgegeben worden. "In
der Absage könnte vielleicht darauf hingewiesen werden, dass auch
in Deutschland die schweren Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges
keineswegs beseitigt sind", lautete 1955 die Vorgabe des verantwortlichen
Referenten im deutschen Außenministerium für eine Antwort an den
Bürgermeister von Klisura. Dieser hatte sich an Bundeskanzler Konrad
Adenauer gewandt und um Hilfe für den Aufbau seiner Gemeinde gebeten,
deren Einwohner, ähnlich wie in Distomo, von deutschen Truppen ermordet
und deren Häuser vollständig zerstört worden waren.
"Betont
freundlich" sollte die Entgegnung zwar gehalten sein, ein "Präzedenzfall"
sollte aber auf jeden Fall vermieden werden. Es war die Zeit, in
der die Bundesrepublik ihre Beziehungen zu Griechenland wieder "normalisierte".
Das Deutsche Archäologische Institut und das Goethe-Institut konnten
ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Dem "Präzedenzfall Klisura" aber
blieben alle notwendigen Mittel verweigert.
Wenn
der Europäische Gerichtshof jetzt eine Stellungnahme zu den nicht
geleisteten Entschädigungszahlungen verlangt, darf man auf die deutsche
Argumentation gespannt sein. Das Thema ist auch deshalb brisant,
weil die deutsche Justiz Massaker wie das in Distomo nie als Verbrechen
anerkannt hat.
"Danach
umzingelten (die Deutschen) das Dorf, stellten an dessen Ausgang
Wachen auf und begannen mit einem Massenschlachten, das an Grausamkeit
alles übertraf, was die Menschheit im Laufe der Jahrhunderte erlebt
hat. (...) Sie (teilten) sich in Gruppen auf, drangen in die Häuser
ein und fielen wie wilde Tiere über die unglücklichen Einwohner
von Distomo her, metzelten sie nieder, ermordeten sie, vergewaltigten
Frauen und junge Mädchen, schnitten Schwangeren die Bäuche auf.
Alte, Junge, Frauen, unmündige Jungen und Mädchen und sogar Kleinkinder
waren Opfer ihres Blutrauschs." So lautet
ein Teil des Berichts von Augenzeugen der deutschen "Vergeltungsaktion"
im Juni 1944, den das oberste Gericht in Griechenland im Mai des
vergangenen Jahres während der Verhandlung um Entschädigung für
die Opfer verlas. Der Areopag sprach den Klägern von Distomo damals
28,2 Millionen Euro Schadenersatz zu.
In der
bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft blieb das Verbrechen jedoch
ungesühnt. Kein Täter wurde je verurteilt, kein Opfer erhielt eine
Entschädigung. Und noch nicht einmal die Deserteure der Wehrmacht
sind vollständig rehabilitiert.
Gegen
die Täter von Distomo wurde in Deutschland nur ein Hauptverfahren
eröffnet. Dabei übernahm das Landgericht Augsburg 1951 die Sichtweise
der Wehrmacht und bezeichnete das Abschlachten der Dorfbevölkerung
als "völkerrechtliche Notwehr" im Kampf gegen Partisanen. Andere
Verfahren wurden mit Bezug auf diese Entscheidung erst gar nicht
eröffnet. So vertrat auch die Staatsanwaltschaft in Bochum einige
Jahre lang die Meinung, dass die Verbrechen "völkerrechtsmäßige
Mittel" gewesen seien, um "die Gegner, die Partisanen, zur Einhaltung
des Völkerrechts zu zwingen".
50 Jahre
später hat sich in der Bundesrepublik allerdings eine andere Sicht
der Dinge durchgesetzt. Die Frankfurter Rundschau schrieb am 29.
November unter Berufung auf die neue Wehrmachtsausstellung, die
Bundesrepublik sei "in einer anderen Wirklichkeit angekommen". Diese
sei durch das "Eintreten für die Menschenwürde - egal, wo auf der
Welt - als besonderes Vermächtnis der deutschen Geschichte" geprägt.
Und selbstverständlich fehlt auch nicht der Hinweis auf Militäreinsätze
in aller Welt.
Eine
solche Ausrufung unbegrenzter Kriegführung im Namen der Menschenrechte
könnte als eine übermäßige Anpassung an die legitimatorischen Nöte
der rot-grünen Regierung erscheinen, denn konservative Strategen
sind da längst weiter. Zu ihrem Repertoire gehört die Forderung
nach einer Abkehr von solcherart ideologisch begründeter Kriegspolitik
und nach der Benennung von genuin deutschen Interessen.
Tatsächlich
sind diese Äußerungen Teil eines ideologischen Transformationsprozesses,
in dem die Konservativen die eigentlich "realpolitische" Position
vertreten. Die rot-grünen Realos hingegen versuchen lediglich, für
ihre Klientel den ideologischen Brückenschlag zwischen Weltverbesserungswünschen
und Weltmachtpolitik herzustellen.
Ein
Bindeglied zwischen der konservativen und der rot-grünen Kriegsargumentation
stellt die neue Wehrmachtsausstellung dar. Die Frankfurter Allgemeine
Zeitung stellte am vergangenen Mittwoch fest, was deutsche Gerichte
schon immer wussten: "Die Wehrmacht war keine Mörderbande."
Gerade wegen ihrer eindeutigen Darstellung der Verbrechen und der
daraus resultierenden Benennung der Täter wurde die alte Ausstellung
trotz aller Angebote für einen Versöhnungsdiskurs als eine unerträgliche
Provokation empfunden.
Mit
der Relativierung des Verhältnisses von Tat, Tätern und Schuld im
Gestus der Differenzierung eröffnet die neue Version jetzt die Möglichkeit
der freien Assoziation über die aus der Geschichte zu ziehenden
Konsequenzen. Das trifft zweifellos die ideologischen und politischen
Erfordernisse der Berliner Republik. Dabei stören dann nur noch
die NS-Opfer, die mit ihrem Beharren auf den unerfüllten Forderungen
der Gesellschaft nur noch als Provokation erscheinen.
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