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"Neues Deutschland" vom 4. März 2006

Griechen selbst schuld ...

Von Claus Dümde

Zynisch wirken die »Erwägungen«, mit denen nun auch drei Bundesverfassungsrichter vier Griechen, die 1944 durch das SS-Massaker in Distomo zu Waisen wurden, jegliches Recht auf Entschädigung durch die BRD absprachen. Trotz gegenteiliger griechischer Urteile. Womöglich kann man noch das Völkerrecht so interpretieren, dass die BRD daran nicht gebunden sei. Doch die von den Nazis selbst als »Sühnemaßnahme« für Partisanenaktionen deklarierte Erschießung von über 300 daran völlig unbeteiligten Menschen als »allgemeines, wenn auch hartes und mit Verstößen gegen das Völkerrecht einhergehendes Kriegsschicksal« zu bezeichnen, wie das in Karlsruhe geschah, ist schamlos. Der Gipfel ist die These, ein Amtshaftungsanspruch gegen die BRD stünde den Griechen nur zu, wenn Griechenland damals dem Nazi-Reich durch Gesetzgebung oder Staatsvertrag »die Gegenseitigkeit verbürgt« hätte. Ein okkupierter Staat dem Aggressor! »Eine solche Verbürgung seitens Griechenland gegenüber Deutschland lag zum Zeitpunkt des Geschehens aber nicht vor«, vermerken die Richter. Unausgesprochen: Also selbst schuld?!
Warum geht man so mit NS-Opfern um? Der Anwalt der Bundesregierung nannte 2003 den Grund: Gäbe man den vier Griechen Recht, kämen auf die BRD Forderungen »in Höhe dreistelliger Milliardenbeträge« zu.