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"Neues Deutschland" vom 4. März 2006
Griechen selbst schuld ...
Von Claus Dümde
Zynisch wirken die »Erwägungen«, mit denen nun auch drei Bundesverfassungsrichter
vier Griechen, die 1944 durch das SS-Massaker in Distomo zu Waisen
wurden, jegliches Recht auf Entschädigung durch die BRD absprachen.
Trotz gegenteiliger griechischer Urteile. Womöglich kann man
noch das Völkerrecht so interpretieren, dass die BRD daran
nicht gebunden sei. Doch die von den Nazis selbst als »Sühnemaßnahme«
für Partisanenaktionen deklarierte Erschießung von über
300 daran völlig unbeteiligten Menschen als »allgemeines, wenn
auch hartes und mit Verstößen gegen das Völkerrecht
einhergehendes Kriegsschicksal« zu bezeichnen, wie das in Karlsruhe
geschah, ist schamlos. Der Gipfel ist die These, ein Amtshaftungsanspruch
gegen die BRD stünde den Griechen nur zu, wenn Griechenland
damals dem Nazi-Reich durch Gesetzgebung oder Staatsvertrag »die
Gegenseitigkeit verbürgt« hätte. Ein okkupierter Staat
dem Aggressor! »Eine solche Verbürgung seitens Griechenland
gegenüber Deutschland lag zum Zeitpunkt des Geschehens aber
nicht vor«, vermerken die Richter. Unausgesprochen: Also selbst
schuld?!
Warum geht man so mit NS-Opfern um? Der Anwalt der Bundesregierung
nannte 2003 den Grund: Gäbe man den vier Griechen Recht, kämen
auf die BRD Forderungen »in Höhe dreistelliger Milliardenbeträge«
zu.
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