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Deutschland wird Immunität für Nazi-Verbrechen gewährt

Pressemitteilung 15.02.2007

Zum Urteil des EuGH vom 15. Februar 2007

Das Wehrmachtsmassaker vom 13.12.1943 in Kalavryta (Griechenland)

Am heutigen 15.2.07 fällte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg ein Urteil mit großer Tragweite für alle europäischen Überlebenden der NS-Verbrechen. Der EuGH entschied, dass Schadensersatzklagen durch Opfer von Kriegsverbrechen nicht dem sogenanntem „Brüsseler Übereinkommen“ unterfallen. Dies bedeutet im Ergebnis: Im Fall des Massakers von Kalavryta können die Opfer und Angehörigen der dort Ermordeten ihre Ansprüche nicht vor griechischen Gerichten geltend machen.

Am 13. Dezember 1943 begingen deutsche Wehrmachtssoldaten in der Ortschaft Kalavryta das folgenschwerste Massaker während der Besatzung Griechenlands, bei dem mindestens 696 Menschen ermordet wurden. Dieses Ereignis ist bis heute Symbol für den terroristischen Charakter der deutschen Besatzungspolitik in Griechenland, der allein bei Massakern mindestens 30.000 Menschen zum Opfer fielen. Kalavryta ist für die Menschen in Griechenland bis heute ein lebendiger Ort der Erinnerung an diese Zeit.

Die Täter von Kalavryta wurden niemals zur Rechenschaft gezogen, die Opfer nicht entschädigt. Die Opfer des Massakers und ihre Hinterbliebenen haben sich in den 90er Jahren entschieden, für die Anerkennung des Verbrechens zu kämpfen und eine Entschädigung für ihr Leid und die materiellen Verluste zu erstreiten. Die Bundesrepublik verweigert bis heute jegliche Entschädigungsleistungen.

Der Prozess um die Entschädigung der Opfer von Kalavryta ist beim Oberlandesgericht in Patras/Griechenland anhängig. Da Deutschland sich gegenüber Entschädigungsklagen in Griechenland auf den völkerrechtlichen Grundsatz der „Staatenimmunität“ beruft, legte das OLG Patras dem EuGH die Frage vor, ob die griechischen Gerichte sich zur Begründung der Zuständigkeit in Entschädigungsprozessen auf das sogenannte „Brüsseler Übereinkommen“ stützen können. Nach diesem Übereinkommen wären die griechischen Gerichte zuständig.

Mit der heutigen Entscheidung haben die europäischen Richter sich dem Willen der Bundesrepublik unterworfen. Deutschland wird vom EuGH Immunität gewährt, die Opfer werden rechtlos gestellt. Deutschland verweigert vielen Opfern nationalsozialistischer Verbrechen, die niemals Entschädigungsleistungen erhalten haben, bis heute jede Zahlung. Freiwillig hat noch keine bundesdeutsche Regierung NS-Opfer entschädigt. Aufgrund des EuGH-Urteils hat sich die deutsche Regierung mit ihrer Politik des Schlussstrichs vorerst durchgesetzt.

Für den Kampf um die Entschädigung aller Opfer von NS-Verbrechen in Europa ist dieses Urteil eine große Enttäuschung, denn es betrifft im Ergebnis nicht nur die griechischen NS-Opfer, sondern genauso alle anderen. Im Falle eines positiven Ausgangs wäre für die Opfer deutscher Verbrechen während des zweiten Weltkriegs der Weg frei gewesen, vor den Gerichten ihrer Herkunftsländer Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland zu führen und ihre berechtigten Entschädigungsansprüche endlich durchzusetzen. Dennoch ist mit dieser Entscheidung nicht das letzte Wort gesprochen, weder in juristischer noch in politischer Hinsicht. Deutschland wird sich den Konsequenzen seiner Vergangenheit stellen und die Opfer Nazideutschlands entschädigen müssen. Für Naziverbrechen darf es keine Immunität geben.

AK-Distomo

Hamburg, den 15.2.2007