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Berliner Zeitung, 28. Juni 2003
Warum für das SS-Massaker im griechischen Distomo keine Entschädigung
geleistet werden soll
Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof die Schadenersatzklage
von vier Klägern aus dem griechischen Dorf Distomo kompromisslos
abgewiesen. Es geht in dem Rechtsstreit um ein Massaker in Mittelgriechenland,
das Angehörige der 4. SS-Panzergrenadierdivision am 10. Juli 1944
begingen. Zuvor hatten Partisanen 18 Soldaten dieser Einheit aus
einem Hinterhalt heraus erschossen. Die Deutschen reagierten mit
so genannter Vergeltung und machten wahllos 218 Einwohner in dem
nicht ganz nahen Distomo nieder, vom 85 Jahre alten Greis bis zum
acht Wochen alten Säugling. Die Kläger von heute machten sie zu
Waisen. Nach damaligem Kriegsrecht galt die Aktion der Freischärler
wie die Reaktion der Waffen-SS-Soldaten als Mord. Das Gemetzel der
Deutschen ist allerdings durch gesteigerte Grausamkeit gekennzeichnet,
es richtete sich gegen Wehrlose, während die griechischen Partisanen
aus historischer Sicht das - kriegsrechtlich unerhebliche - Argument
der gerechten Sache auf ihrer Seite wissen durften.
Ohne Frage liegt im Fall Distomo einer der zahllosen von Deutschen
während des Zweiten Weltkriegs verübten Massenmorde vor. Dennoch
ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs richtig, den Antrag
der griechischen Kläger zurückzuweisen. Die Richter folgen damit
dem Begehren der verklagten Bundesregierung, die wegen der "immensen
Konsequenzen" jede Entschädigung ablehnte. Gleichzeitig verwies
sie auf die Staatenimmunität und auf ältere zwischenstaatliche Verträge
mit Griechenland.
Die Bundesregierung leitet die für die Opfer schwer begreifliche
Unnachgiebigkeit aus ihrer gesetzlichen Pflicht ab, die Interessen
aller Deutschen zu wahren. Das konnte sie nur so erreichen, weil
nach ihrer Ansicht das Unrecht, das Deutsche im Zweiten Weltkrieg
anrichteten, das Ausmaß an Zerstörung und menschlichem Leid so unvorstellbar
groß waren, dass es nicht bezahlt werden kann. Die Westalliierten,
insbesondere die USA, haben das früh gesehen und in verschiedenen
Rechtsakten bewusst auf Reparationen verzichtet. Sollten die heutigen
Deutschen nur die materiellen Folgen des Großunrechts ihrer Väter,
Großväter und Urgroßväter - seit 1945 verzinst - begleichen, mül;ssten
sie sofort die Staatsbürgerschaft wechseln. Denn neben den Folgen
der direkten Ausplünderung, der Massenverschleppung und -vernichtung
wären auch die Mittel der Gegenwehr reparationsfähig - einschließlich
der Kosten fü;r die Bomben auf Dresden.
Wer es sich leicht macht, verlangt nun von den vermeintlichen Großprofiteuren
Banken und Industrie entsprechende Zahlungen. Doch führt die Behauptung,
in Deutschland hätte nur eine bestimmte Gruppe aus dem Zweiten Weltkrieg
Gewinn gezogen, in die Irre. Der NS-Staat kann nur als nationalsozialer
Wohlfahrtsstaat verstanden werden, in dessen Mittelpunkt der (deutsche)
Mensch stand.
Einem Führererlass von 1943 verdankt sich zum Beispiel, dass die
Krankenversicherung bis heute je zur Hälfte zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer aufgeteilt wird; bis dahin trugen die Arbeitgeber
nur 25 Prozent bei. Hitler führte 1941 die gesetzliche Krankenversicherung
für alle deutschen Rentner ein, die bis dahin weitgehend auf die
Fürsorge angewiesen waren. Er erhöhte gleichzeitig die Renten um
mehr als 15 Prozent, die Kleinrenten stark überproportional. Und
seit dem Oktober 1940 werden den Deutschen keine Steuern mehr für
die Lohnzuschläge auf Feiertags- und Nachtschichten abgezogen.
Solche sozialen Wohltaten konnten mitten im Krieg nur bezahlt werden,
weil dem besetzten Europa mehr als 80 Prozent der laufenden Kriegskosten
auferlegt wurden. Der deutsche Prolet, der kleine Angestellte und
Beamte zahlte im Zweiten Weltkrieg überhaupt keine direkten Kriegssteuern.
Ihren Sold erhielten deutsche Soldaten in griechischer, französischer
oder russischer Währung, und genauso "bezahlte" das Deutsche Reich
die Lebensmittellieferungen für die Heimat aus den Besatzungskosten.
Das war die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik im NS-Staat.
Betrachtet man die Folgen realistisch, wird sofort klar, welches
Ausmaß für eine ernsthafte materielle Wiedergutmachung der Massenverbrechen
aufzubringen wäre. Um das zu bezahlen wäre über langjährige 30-
bis 50-prozentige Lohn-, Gehalts- und Rentenminderungen für alle
deutschen Staatsbürger zu reden, bei gleichzeitiger Verstärkung
der Arbeitsleistung.
Ein geschichtsferner Antifaschismus - namentlich in der einstigen
DDR - trompetet, das Urteil des BGH sei ein Skandal, und nennt die
115 Millionen D-Mark, die die Bundesrepublik 1960 an Griechenland
zahlte, lächerlich. Erstens war eine solche Summe vor 43 Jahren
nicht lächerlich und zweitens fragt man sich doch, warum nicht die
DDR dieser Lächerlichkeit sofort durch einen eigenen namhaften Betrag
abhalf. Im Übrigen sperrte diese DDR bis zu ihrem Ende sämtliche
Archivunterlagen über das in ganz Europa geraubte und nach Mitteldeutschland
verlagerte Betriebsvermögen und die Namenslisten von Zwangsarbeitern.
Die "Arisierung" betrachtete man dort als zwar unschöne, aber nicht
wirklich falsche Vorbedingung des Sozialismus. Fragte der Westbesucher
treuherzig: "Warum denn das?", erhielt er die Antwort: "Hier rangieren
die ökonomische Notwendigkeiten vor der antifaschistischen Moral."
Im Gegensatz zur DDR handelte es sich im Fall des Dritten Reichs
um eine jederzeit mehrheitsfähige Wohlfühl-Diktatur. Deshalb trifft
die historische Verantwortung für die NS-Verbrechen alle Deutschen,
gleichgültig welcher politischen Meinung oder Partei sie anhängen.
Das verlangt die Einsicht, dass Recht, Moral und individuelle politische
Neigungen sich niemals decken und auch nicht decken können
.
Wer der Klage der von schwerem Unrecht getroffenen Griechen stattgibt
und der Staatsräson keinen Raum einräumen möchte, der soll dieses
Rechnung stellen: Es handelt sich um eine Schadenersatzklage. Würde
ihr stattgegeben, dann könnte - weil Recht eben nicht teilbar ist
- jede heimatvertriebene Familie ihr H&auuml;uschen in Hirschberg,
oder Tilsit zurückklagen, dann stünden die Enteignungen in der sowjetischen
Zone zur Debatte, dann könnten die Überlebenden des Todesmarsches
von Brünn oder die Hinterbliebenen derjenigen Greise, Frauen und
Kinder vor Gericht gehen, die zum Beispiel nach der kampflosen Übergabe
von Allenstein durch Soldaten der Roten Armee zu Hunderten niedergeschossen
wurden.
Dann könnten Albanien und die Türkei gegen Griechenland Schadenersatz
für ungeheure Massaker verlangen, begangen von Griechen in mehreren
Angriffskriegen zwischen 1912 und 1922. Dann müssten am Ende hundert
Jahre europäischer Bürgerkrieg vor den Zivilgerichten des Kontinents
nachgestellt werden. Auch dem verweigern sich Bundesgerichtshof
und Bundesregierung - mit guten Gründen.
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