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in Athen 2006


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Die fortwährende Verhöhnung der Opfer

Keine Entschädigung für die NS-Opfer Griechenlands

Dass auch fast 60 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges und des faschistischen Deutschen Reiches die Opfer weiterhin Opfer bleiben und die Täter nicht bestraft  werden, dafür sorgen deutsche Gerichte. Die deutsche (Medien-)Öffentlichkeit applaudiert. Distomo, eine Bergbaugemeinde in der Nähe von Delphi im Süden Griechenlands, wurde am 10. Juni 1944 von Angehörigen des 7. Regiments der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division geplündert und verwüstet. 218 EinwohnerInnen, in der Mehrzahl Frauen und Kinder, wurden auf bestialische Art ermordet - Augen wurden  ausgestochen, Brüste abgeschnitten, Menschen an ihren Gedärmen aufgehängt, Babys aufgeschlitzt, einer Schwangeren wurde das Embryo aus dem Leib gefetzt und der Toten anschließend in den Arm gelegt. Keiner der beteiligten SS-Männer wurde dafür jemals zur Rechenschaft gezogen, ebenso wenig wie für eine der anderen Greueltaten,

die von der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division in Frankreich, der Sowjetunion oder auf dem Balkan begangen wurden.

jurist. Aufarbeitung

Obwohl mehrmals in der Vergangenheit von verschiedener Seite versucht wurde, dieses Massaker juristisch aufzuarbeiten (1953 wurde ein Richter des LG Konstanz nach  Intervention des Auswärtigen Amtes an einer Reise nach Griechenland zur ZeugInnenvernehmung gehindert; 1972 stellte die Münchner Staatsanwaltschaft I ein laufendes Verfahren zu Distomo und anderen Massakern wegen Verjährung ein), kam

erst nach 1995 wirklich Bewegung in diese Sache. Der griechische Rechtsanwalt Ioannis Stamoulis, damals noch Europaabgeordneter und Präfekt von Böotien, brachte eine Klage von 269 Überlebenden und Nachfahren der Opfer des Massakers von Distomo vor das zuständige Landgericht Livadia, das die BRD 1997 zu einer Entschädigungszahlung von umgerechnet 28,5 Mio. Euro verurteilte. Anstatt nun Schadensbegrenzung zu betreiben, legte die Bundesregierung, sich auf Staatenimmunität berufend, Revision vor dem Aeropag ein, dem höchsten Gericht

Griechenlands. Die Revision wurde 2000 abgewiesen, das Urteil von Livadia wurde

vom Aeropag für rechtskräftig erklärt. Weil auch die griechische Regierung zögerte

- der NATO-Partner sollte schließlich nicht bloßgestellt werden -, drohte Stamoulis, auch gegen die griechische Seite Klage zu führen, und hatte Erfolg: Der Titel zur Zwangsvollstreckung wurde der deutschen Regierung fristgemäß zugestellt. Zwei Wochen später, Mitte Juli 2000, wurden das Goethe-Institut in Athen, das Deutsche Archäologische Institut sowie die deutsche Schule in Athen von einer Gerichtsvollzieherin unter Polizeischutz taxiert. Der Termin für die öffentliche  Versteigerung war bereits angesetzt.

Schlechte Verlierer

Plötzlich reagierte die Bundesregierung, die Presse berichtete ausführlich über den Fall. Wer allerdings glaubte, die Opfer würden endlich entschädigt, wurde enttäuscht. Das

Ziel der Bundesregierung war, keinen Präzedenzfall für die Entschädigung von Opfern deutscher Massaker und Greueltaten zu schaffen. Die bürgerlichen Medien überschlugen sich mit Verhöhnung der Opfer und Kampfansagen an die griechische Seite. Der deutsche Botschafter in Athen legte gegen die Einleitung der  Vollstreckungsmaßnahmen offiziellen Protest beim griechischen Außenministerium

ein. Die griechische Botschaft in Berlin konnte sich über eine geharnischte

Protestnote aus dem Hause Fischer freuen. Abgesehen von formalen Ausflüchten für die Blockadehaltung in Berlin - das Vorgehen Griechenlands sei ein Verstoß gegen Völkerrecht - wurden unverhohlene Drohungen in Richtung Athen geschickt, das Vorgehen der griechischen Behörden könne eine "Belastung der seit langem guten deutsch-griechischen Beziehungen" bewirken. Vor allem sehe die Bundesregierung die

"universellen Grundsätze der Staatenimmunität" verletzt. Nach diesen Grundsätzen könne kein Staat durch ein Gericht eines anderen Staates verurteilt werden, so das Auswärtige Amt.

Nachdem die griechische Regierung unter dem (auch ökonomischen) Druck der deutschen Drohungen eingeknickt war, kippte der griechische Richter Theodores Kanelopoulus den Beschluss des höchsten griechischen Gerichts - der Rechtstitel

bestehe weiter, er könne nur nicht durchgesetzt werden. Begründung: Eine Fortsetzung der Verfahren zur Beschlagnahme gefährden die internationalen Beziehungen  Griechenlands. So viel zur richterlichen Unabhängigkeit!

Noch im Juli 2000 reichte Stamoulis Klage beim Europäischen Gerichtshof für  Menschenrechte in Straßburg ein. Zwei Jahre später, im Juli 2002, entschied der Aeropag, die Zwangsversteigerung bedürfe der Zustimmung der griechischen Regierung. Im September des gleichen Jahres traf der Sonderausschuss des

Aeropag (die große Kammer, bestehend aus der Gesamtheit aller Senate) die Entscheidung, dass griechische Gerichte Entschädigungsforderungen von GriechInnen gegen ausländische Staaten nicht mehr verhandeln dürfen. Fast noch ausführlicher als über das Distomo-Verfahren berichtete die deutsche Presse über diese Entscheidung. Wen wundert's, schließlich hat die BRD in Zukunft keine Probleme mehr mit ihrer Vergangenheit - zumindest nicht in Griechenland!

Und als dann im Februar 2003 der EGM entschied, dass Privatpersonen keine  Ansprüche gegen einen Staat gerichtlich vollstrecken lassen können, da dem die Immunität der Staaten gegenüber stehe, dürften die Führer des neuen, wieder wichtigen und Krieg führenden, Deutschlands die Korken haben knallen lassen. Endlich können wir getrost in unsere nächsten Kriege ziehen, die Opfer unserer vorigen müssen jetzt das Maul halten!

Dabei geht die Argumentation mit der Staatenimmunität hier völlig fehl. Diese gilt -  zumindest galt sie bislang - nur für "normales" Regierungshandeln. Der Hamburger Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech zeigte die Grenzen: " [...] und dieses hat auch eine Parallele in dem Fall Pinochet gehabt, gehören solche Kriegsverbrechen, wie sie von den deutschen Truppen in Griechenland begangen worden sind, nicht zum normalen Regierungshandeln einer Regierung. Die Taten, die dem Verfahren zugrunde liegen, sind außerhalb jeglicher 'normalen‘ Regierungsverantwortlichkeit anzusiedeln. Dieses sind schwere Kriegsverbrechen gewesen."1 Unschwer ist dabei auch zu erkennen, warum der EGM im Jahre 2003 so entschieden hat - die Opfer der Kriege, die von den EU-Staaten in der Vergangenheit geführt wurden bzw. in der Zukunft noch

geführt werden, sollen gar nicht erst auf die Idee kommen, sie hätten eine Chance vor Gericht.

Vergangenheit ohne Verantwortung?

Und es sind viele Opfer! In den Jahren 1941 bis 1944, als Griechenland von den Deutschen besetzt und mit Terror überzogen wurde, begingen die faschistischen  Okkupanten unzählige Massaker und Kriegsverbrechen. Unter dem Vorwand der PartisanInnenbekämpfung wurden Hunderte Dörfer und Kleinstädte geplündert, verwüstet und häufig alle EinwohnerInnen jeden Alters und Geschlechts umgebracht. Schätzungsweise 90.000 GriechInnen wurden Opfer von Geiselmorden und anderen

"Strafaktionen". Fast 58.000 Jüdinnen und Juden wurden ermordet. Die Gesamtverluste  betrugen fast 7,2 Prozent der griechischen Vorkriegsbevölkerung.

Obwohl sich das Deutsche Reich eine Zwangsanleihe von 7,5 Milliarden Reichmark von der griechischen Staatsbank "genehmigen ließ" und die Pariser Konferenz der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges 1949 die griechischen Schadensersatzansprüche auf 7,5 Milliarden US-Dollar festlegte, hat die BRD bisher

nicht mehr gezahlt als 115 Mio. DM im Jahre 1960, und das auch nur, weil sie damit den deutschen Kriegsverbrecher Max Mertens "heimholen" konnten. Als der griechische

Botschafter im Jahre 1995 im Auswärtigen Amt vorsichtig an die Ansprüche seines Landes erinnerte, wurde ihm mitgeteilt, 50 Jahre nach Kriegsende habe "die  Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren". Allerdings "vergaß" der Vertreter des Außenministerium dabei zu erwähnen, dass die BRD bis 1989 derartige Ansprüche mit der Begründung zurückgewiesen hatte, dass dafür die Zeit noch nicht reif sei, eine  abschließende Regelung von Reparations- und anderen Forderungen bedürften eines

Friedensvertrages, den nur ein "wiedervereintes" Deutschland schließen könne. Seit  dem 2+4-Vertrag 1990 behauptet die BRD nun entweder, es handele sich dabei gar nicht um einen "Friedensvertrag im engeren Sinne" oder verweist darauf, dass die Frist für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen längst abgelaufen wäre. Dass mit dieser "Posse" den Opfern des faschistischen Terrors ein zweites Mal vom deutschen Staat ein Schlag ins Gesicht versetzt wurde, kommentierten die bürgerlichen Medien

mit frenetischem Beifall für die Bundesregierung. Wie schon im Fall der Entschädigung der ZwangsarbeiterInnen liegt das Hauptaugenmerk der h.M. auf der Herstellung von

"Rechtssicherheit" für die TäterInnen, also die BRD als Rechtsnachfolgerin des  Deutschen Reiches, die deutsche Industrie und die alten Nazi-Kriegsverbrecher. So nimmt es auch nicht wunder, wenn gleichzeitig die faschistoiden Landsmannschaften

zusammen mit der Bundesregierung und der rechten Opposition öffentlich die Aufhebung der Benes-Dekrete und die Entschädigung der vertriebenen Nazis fordern.

Alexis Sorbas

1 junge welt 15.7.2000

http://www.rewi.hu-berlin.de/stud/akj/zeitung/03-2/vorab/distomo.pdf