Die fortwährende Verhöhnung der Opfer
Keine Entschädigung
für die NS-Opfer Griechenlands
Dass auch fast
60 Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges und des faschistischen
Deutschen Reiches die Opfer weiterhin Opfer bleiben und die Täter
nicht bestraft werden, dafür sorgen deutsche Gerichte. Die deutsche
(Medien-)Öffentlichkeit applaudiert. Distomo, eine Bergbaugemeinde
in der Nähe von Delphi im Süden Griechenlands, wurde am 10. Juni
1944 von Angehörigen des 7. Regiments der 4. SS-Polizei-Panzergrenadier-Division
geplündert und verwüstet. 218 EinwohnerInnen, in der Mehrzahl Frauen
und Kinder, wurden auf bestialische Art ermordet - Augen wurden
ausgestochen, Brüste abgeschnitten,
Menschen an ihren Gedärmen aufgehängt, Babys aufgeschlitzt, einer
Schwangeren wurde das Embryo aus dem Leib gefetzt und der Toten
anschließend in den Arm gelegt. Keiner der beteiligten SS-Männer
wurde dafür jemals zur Rechenschaft gezogen, ebenso wenig wie für
eine der anderen Greueltaten,
die von der 4.
SS-Polizei-Panzergrenadier-Division in Frankreich, der Sowjetunion
oder auf dem Balkan begangen wurden.
jurist. Aufarbeitung
Obwohl mehrmals
in der Vergangenheit von verschiedener Seite versucht wurde, dieses
Massaker juristisch aufzuarbeiten (1953 wurde ein Richter des LG
Konstanz nach Intervention des Auswärtigen Amtes an einer Reise
nach Griechenland zur ZeugInnenvernehmung gehindert; 1972 stellte
die Münchner Staatsanwaltschaft I ein laufendes Verfahren zu Distomo
und anderen Massakern wegen Verjährung ein), kam
erst nach 1995
wirklich Bewegung in diese Sache. Der griechische Rechtsanwalt Ioannis
Stamoulis, damals noch Europaabgeordneter und Präfekt von Böotien,
brachte eine Klage von 269 Überlebenden und Nachfahren der Opfer
des Massakers von Distomo vor das zuständige Landgericht Livadia,
das die BRD 1997 zu einer Entschädigungszahlung von umgerechnet
28,5 Mio. Euro verurteilte. Anstatt nun Schadensbegrenzung zu betreiben,
legte die Bundesregierung, sich auf Staatenimmunität berufend, Revision
vor dem Aeropag ein, dem höchsten Gericht
Griechenlands.
Die Revision wurde 2000 abgewiesen, das Urteil von Livadia wurde
vom Aeropag für
rechtskräftig erklärt. Weil auch die griechische Regierung zögerte
- der NATO-Partner
sollte schließlich nicht bloßgestellt werden -, drohte Stamoulis,
auch gegen die griechische Seite Klage zu führen, und hatte Erfolg:
Der Titel zur Zwangsvollstreckung wurde der deutschen Regierung
fristgemäß zugestellt. Zwei Wochen später, Mitte Juli 2000, wurden
das Goethe-Institut in Athen, das Deutsche Archäologische Institut
sowie die deutsche Schule in Athen von einer Gerichtsvollzieherin
unter Polizeischutz taxiert. Der Termin für die öffentliche Versteigerung war bereits angesetzt.
Schlechte Verlierer
Plötzlich reagierte
die Bundesregierung, die Presse berichtete ausführlich über den
Fall. Wer allerdings glaubte, die Opfer würden endlich entschädigt,
wurde enttäuscht. Das
Ziel der Bundesregierung
war, keinen Präzedenzfall für die Entschädigung von Opfern deutscher
Massaker und Greueltaten zu schaffen. Die bürgerlichen Medien überschlugen
sich mit Verhöhnung der Opfer und Kampfansagen an die griechische
Seite. Der deutsche Botschafter in Athen legte gegen die Einleitung
der Vollstreckungsmaßnahmen
offiziellen Protest beim griechischen Außenministerium
ein. Die griechische
Botschaft in Berlin konnte sich über eine geharnischte
Protestnote aus
dem Hause Fischer freuen. Abgesehen von formalen Ausflüchten für
die Blockadehaltung in Berlin - das Vorgehen Griechenlands sei ein
Verstoß gegen Völkerrecht - wurden unverhohlene Drohungen in Richtung
Athen geschickt, das Vorgehen der griechischen Behörden könne eine
"Belastung der seit langem guten deutsch-griechischen Beziehungen"
bewirken. Vor allem sehe die Bundesregierung die
"universellen Grundsätze
der Staatenimmunität" verletzt. Nach diesen Grundsätzen könne kein
Staat durch ein Gericht eines anderen Staates verurteilt werden,
so das Auswärtige Amt.
Nachdem die griechische
Regierung unter dem (auch ökonomischen) Druck der deutschen Drohungen
eingeknickt war, kippte der griechische Richter Theodores Kanelopoulus
den Beschluss des höchsten griechischen Gerichts - der Rechtstitel
bestehe weiter,
er könne nur nicht durchgesetzt werden. Begründung: Eine Fortsetzung
der Verfahren zur Beschlagnahme gefährden die internationalen Beziehungen
Griechenlands. So viel zur richterlichen Unabhängigkeit!
Noch im Juli 2000
reichte Stamoulis Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
in Straßburg ein. Zwei Jahre später, im Juli 2002, entschied der
Aeropag, die Zwangsversteigerung bedürfe der Zustimmung der griechischen
Regierung. Im September des gleichen Jahres traf der Sonderausschuss
des
Aeropag (die große
Kammer, bestehend aus der Gesamtheit aller Senate) die Entscheidung,
dass griechische Gerichte Entschädigungsforderungen von GriechInnen
gegen ausländische Staaten nicht mehr verhandeln dürfen. Fast noch
ausführlicher als über das Distomo-Verfahren berichtete die deutsche
Presse über diese Entscheidung. Wen wundert's, schließlich hat die
BRD in Zukunft keine Probleme mehr mit ihrer Vergangenheit - zumindest
nicht in Griechenland!
Und als dann im
Februar 2003 der EGM entschied, dass Privatpersonen keine Ansprüche gegen einen Staat gerichtlich vollstrecken
lassen können, da dem die Immunität der Staaten gegenüber stehe,
dürften die Führer des neuen, wieder wichtigen und Krieg führenden,
Deutschlands die Korken haben knallen lassen. Endlich können wir
getrost in unsere nächsten Kriege ziehen, die Opfer unserer vorigen
müssen jetzt das Maul halten!
Dabei geht die
Argumentation mit der Staatenimmunität hier völlig fehl. Diese gilt
- zumindest galt sie bislang - nur für "normales"
Regierungshandeln. Der Hamburger Völkerrechtler Prof. Dr. Norman
Paech zeigte die Grenzen: " [...] und dieses hat auch eine Parallele
in dem Fall Pinochet gehabt, gehören solche Kriegsverbrechen, wie
sie von den deutschen Truppen in Griechenland begangen worden sind,
nicht zum normalen Regierungshandeln einer Regierung. Die Taten,
die dem Verfahren zugrunde liegen, sind außerhalb jeglicher 'normalen‘
Regierungsverantwortlichkeit anzusiedeln. Dieses sind schwere Kriegsverbrechen
gewesen."1 Unschwer ist dabei auch zu erkennen, warum der EGM im
Jahre 2003 so entschieden hat - die Opfer der Kriege, die von den
EU-Staaten in der Vergangenheit geführt wurden bzw. in der Zukunft
noch
geführt werden,
sollen gar nicht erst auf die Idee kommen, sie hätten eine Chance
vor Gericht.
Vergangenheit ohne Verantwortung?
Und es sind viele
Opfer! In den Jahren 1941 bis 1944, als Griechenland von den Deutschen
besetzt und mit Terror überzogen wurde, begingen die faschistischen
Okkupanten unzählige Massaker und Kriegsverbrechen.
Unter dem Vorwand der PartisanInnenbekämpfung wurden Hunderte Dörfer
und Kleinstädte geplündert, verwüstet und häufig alle EinwohnerInnen
jeden Alters und Geschlechts umgebracht. Schätzungsweise 90.000
GriechInnen wurden Opfer von Geiselmorden und anderen
"Strafaktionen".
Fast 58.000 Jüdinnen und Juden wurden ermordet. Die Gesamtverluste
betrugen fast 7,2 Prozent der griechischen Vorkriegsbevölkerung.
Obwohl sich das
Deutsche Reich eine Zwangsanleihe von 7,5 Milliarden Reichmark von
der griechischen Staatsbank "genehmigen ließ" und die Pariser Konferenz
der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges 1949 die griechischen Schadensersatzansprüche
auf 7,5 Milliarden US-Dollar festlegte, hat die BRD bisher
nicht mehr gezahlt
als 115 Mio. DM im Jahre 1960, und das auch nur, weil sie damit
den deutschen Kriegsverbrecher Max Mertens "heimholen" konnten.
Als der griechische
Botschafter im
Jahre 1995 im Auswärtigen Amt vorsichtig an die Ansprüche seines
Landes erinnerte, wurde ihm mitgeteilt, 50 Jahre nach Kriegsende
habe "die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren".
Allerdings "vergaß" der Vertreter des Außenministerium dabei zu
erwähnen, dass die BRD bis 1989 derartige Ansprüche mit der Begründung
zurückgewiesen hatte, dass dafür die Zeit noch nicht reif sei, eine
abschließende Regelung von Reparations- und anderen
Forderungen bedürften eines
Friedensvertrages,
den nur ein "wiedervereintes" Deutschland schließen könne. Seit
dem 2+4-Vertrag 1990 behauptet die BRD nun entweder,
es handele sich dabei gar nicht um einen "Friedensvertrag im engeren
Sinne" oder verweist darauf, dass die Frist für die Anmeldung von
Entschädigungsansprüchen längst abgelaufen wäre. Dass mit dieser
"Posse" den Opfern des faschistischen Terrors ein zweites Mal vom
deutschen Staat ein Schlag ins Gesicht versetzt wurde, kommentierten
die bürgerlichen Medien
mit frenetischem
Beifall für die Bundesregierung. Wie schon im Fall der Entschädigung
der ZwangsarbeiterInnen liegt das Hauptaugenmerk der h.M. auf der
Herstellung von
"Rechtssicherheit"
für die TäterInnen, also die BRD als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches, die deutsche Industrie und
die alten Nazi-Kriegsverbrecher. So nimmt es auch nicht wunder,
wenn gleichzeitig die faschistoiden Landsmannschaften
zusammen mit der
Bundesregierung und der rechten Opposition öffentlich die Aufhebung
der Benes-Dekrete und die Entschädigung der vertriebenen Nazis fordern.
Alexis Sorbas
1 junge welt 15.7.2000
http://www.rewi.hu-berlin.de/stud/akj/zeitung/03-2/vorab/distomo.pdf
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