Schicksal
06.03.2006
Das höchste deutsche Gericht erklärt Überlebende
eines SS-Massakers in Griechenland zu Opfern eines "allgemeinen,
wenn auch harten (...) Kriegsschicksals" und verweigert ihnen die
Zahlung einer Entschädigung.
Die vier Kläger hatten am 10. Juni 1944 bei einem Massaker
der deutschen Besatzungstruppen im griechischen Distomo ihre Eltern
verloren. SS-Angehörige ermordeten an diesem Tag 218 unschuldige
Bewohner des Dorfes. Seit 1995 haben mehrere deutsche Gerichte die
Entschädigungsklagen der Überlebenden zurückgewiesen
und dazu erklärt, "militärische Handlungen" unterlägen
keiner "Amtshaftung". Dies bestätigt jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Bei dem SS-Massaker handele es sich um einen "Sachverhalt des Kriegsvölkerrechts",
in dem "kein spezifisch nationalsozialistisches Unrecht" erkannt
werden könne, behaupten die deutschen Richter. Der Rechtsweg
in Deutschland ist mit ihrem Urteil abgeschlossen.
In Griechenland hatte im Jahr 2000 der Oberste Gerichtshof die
Bundesrepublik zur Zahlung von rund 28 Millionen Euro an die Überlebenden
und die Familienangehörigen der Ermordeten verurteilt. Ein
Gericht in der griechischen Hauptstadt hatte dazu die Pfändung
der Athener Außenstelle des Goethe-Instituts beschlossen.
Der Gerichtsbeschluss wurde jedoch vom griechischen Justizminister
auf massiven Druck hin außer Kraft gesetzt. Wie es hieß,
gefährde er die internationalen Beziehungen Griechenlands.
german-foreign-policy.com
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