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Schicksal

06.03.2006

Das höchste deutsche Gericht erklärt Überlebende eines SS-Massakers in Griechenland zu Opfern eines "allgemeinen, wenn auch harten (...) Kriegsschicksals" und verweigert ihnen die Zahlung einer Entschädigung.

Die vier Kläger hatten am 10. Juni 1944 bei einem Massaker der deutschen Besatzungstruppen im griechischen Distomo ihre Eltern verloren. SS-Angehörige ermordeten an diesem Tag 218 unschuldige Bewohner des Dorfes. Seit 1995 haben mehrere deutsche Gerichte die Entschädigungsklagen der Überlebenden zurückgewiesen und dazu erklärt, "militärische Handlungen" unterlägen keiner "Amtshaftung". Dies bestätigt jetzt das Bundesverfassungsgericht. Bei dem SS-Massaker handele es sich um einen "Sachverhalt des Kriegsvölkerrechts", in dem "kein spezifisch nationalsozialistisches Unrecht" erkannt werden könne, behaupten die deutschen Richter. Der Rechtsweg in Deutschland ist mit ihrem Urteil abgeschlossen.

In Griechenland hatte im Jahr 2000 der Oberste Gerichtshof die Bundesrepublik zur Zahlung von rund 28 Millionen Euro an die Überlebenden und die Familienangehörigen der Ermordeten verurteilt. Ein Gericht in der griechischen Hauptstadt hatte dazu die Pfändung der Athener Außenstelle des Goethe-Instituts beschlossen. Der Gerichtsbeschluss wurde jedoch vom griechischen Justizminister auf massiven Druck hin außer Kraft gesetzt. Wie es hieß, gefährde er die internationalen Beziehungen Griechenlands.

german-foreign-policy.com