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Im Zweifel für
Deutschland
In
Griechenland hat ein weiterer Prozess zur Entschädigung der NS-Opfer
begonnen.
von rolf surmann
Der
Sitzungssaal war überfüllt und selbst auf den Gängen standen noch
Menschen, als am Mittwoch der vergangenen Woche das Oberste Sondergericht
Griechenlands im so genannten Lidoriki-Verfahren zu seinem ersten Sitzungstag zusammenkam.
In dem Prozess geht es genau wie in dem Fall des Dorfes Distomo um deutsche Entschädigungszahlungen an griechische
NS-Opfer. Der Oberste Gerichtshof Griechenlands (Areopag) hatte
im Mai 2000 rechtskräftig festgelegt, dass die Ankläger das Recht
haben, vor griechischen Gerichten gegen die Bundesrepublik Deutschland
zu klagen. Und es verurteilte die Bundesrepublik Deutschland zur
Zahlung einer Entschädigung von 28 Millionen Euro. Entscheidet das
Sondergericht gegen die NS-Opfer, dann ist damit auch das Distomo-Urteil
hinfällig.
Der Vorsitzende
Richter des Areopag-Senats, Stephanos
Matthias, der das Urteil zu Distomo in
letzter Instanz fällen musste, war mit der Entscheidung nicht einverstanden
gewesen. Er war damals überstimmt worden und setzte sich fortan
im Sinne der Bundesrepublik Deutschland für die Aufhebung des Urteils
ein. Dabei griff Matthias auf eine außergewöhnliche juristische
Konstruktion zurück, indem er für den Lidoriki-Prozess
den gemeinsamen Senat aller griechischen Obergerichte einberief.
Ungewöhnlich ist
das deshalb, weil dieser eigentlich nur zusammentritt, wenn zwischen
zwei Obergerichten eine unterschiedliche Rechtsauffassung besteht.
Die Vorteile für Matthias liegen auf der Hand. Das Gericht ist jetzt
personell anders zusammengesetzt als beim Distomo-Verfahren ,
aber er hat auch in diesem Prozess den Vorsitz inne. Da mit dem
Urteil weit reichende Konsequenzen verbunden sind, hatten die Anwälte
der NS-Opfer vor dem Prozess beantragt, den Richter vom Vorsitz
auszuschließen, weil er das Verfahren unzulässig beeinflusst habe.
Ohne Erfolg.
Wie der Hamburger
Arbeitskreis Distomo berichtet, griff
der Anwalt der NS-Opfer, Jannis Stamoulis ,
in seinem Plädoyer die Vorgehensweise von Matthias scharf an. Er
sah in ihr sogar einen Verfassungsbruch, da die Voraussetzungen
für die Einberufung dieses Gerichts nicht gegeben seien. Darüber
hinaus bezweifelte er, dass eine Immunität des deutschen Staates
gegenüber der griechischen Justiz bestehe, worauf sich Deutschland
immer wieder beruft. Auf jeden Fall könne man sich nicht bei Verbrechen
an der Menschheit auf die Staatsimmunität berufen, so seine Argumentation.
Der Gerichtssprecher deutete dagegen an, dass dem Gericht die Zuständigkeit
zuerkannt wird und in der Sache zugunsten der Bundesrepublik entschieden
werde könnte. Ob er wirklich die Meinung der Mehrheit der zwölf
Richter zum Ausdruck gebracht hat, sei dahingestellt. Denn sie gaben
noch keine Erklärung ab. Wann das Urteil gefällt wird, ist ebenfalls
offen.
Vor der Urteilsverkündung
wird vom Zivilsenat des Areopag Mitte Mai erneut über die Rechtmäßigkeit
der Pfändung und der Versteigerung verschiedener deutscher Liegenschaften
in Griechenland wie des Goethe-Instituts verhandelt werden. Und
in dem Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
in Strasbourg , das ebenfalls der Rechtsanwalt
Stamoulis angestrengt hat, um die Anerkennung
des Distomo-Urteils von der Bundesregierung
zu erzwingen und die griechische Regierung zur Beseitigung der Hindernisse
für die Zwangsvollstreckung zu veranlassen, liegen mittlerweile
die Stellungnahmen der Beklagten vor. Ein Termin für den Urteilsspruch
ist aber bisher nicht festgelegt worden. Auch die Schriftsätze sind
noch nicht verfügbar. Aber die griechische Regierung wird vermutlich
versuchen, sich den Forderungen der griechischen Opfergruppen nicht
entgegenzustellen, andererseits wird sie es vermeiden wollen, sich
gegen die Bundesregierung durchsetzen zu müssen.
Denn das ist ihr
schon kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht gelungen,
obwohl der internationale Druck auf Deutschland damals noch viel
größer war. In einem vom Bundesfinanzministerium in den achtziger
Jahren veranlassten Rückblick werden die Proteste der Opferverbände
und "ihr Einfluss auf die öffentliche Meinung und die Regierungen
ihrer Länder" hervorgehoben. Über die damalige Situation in Frankreich
heißt es, "die ständige Agitation" der politisch sehr einflussreichen
Verbände und die von ihnen aufgerüttelte Öffentlichkeit hätten die
französische Regierung immer wieder genötigt, die Bundesregierung
zur Lösung des Problems aufzufordern. Speziell bei den Verhandlungen
mit Griechenland wird beklagt, dass "alle nur in Betracht kommenden
deutschen Stellen und Personen mit einer Flut von Protesten und
Forderungen überschüttet" wurden.
Die westdeutsche
Bevölkerung unterstützte dagegen die Verweigerungshaltung ihrer
Regierung. Eindringlich wurde ein angemessener Ausgleich für alle
Deutschen gefordert, die Opfer völkerrechtswidriger Maßnahmen der
Alliierten geworden seien. Nicht zuletzt dank dieser Geschlossenheit
der deutschen Gesellschaft gelang es der Bundesregierung, ihre damaligen
Ziele zu erreichen. Eine geplante internationale Konferenz "als
Schaubühne für eine Diffamierung der Bundesrepublik" - so die deutsche
Einschätzung - konnte verhindert werden.
In bilateralen
Verhandlungen mit den einzelnen Regierungen konnte die deutsche
Seite dann deren Forderungen abwenden. Dementsprechend lautet ein
zynisches Fazit zum Verlauf der Gespräche mit Griechenland: "Die
tiefe Enttäuschung, die sich auf griechischer Seite ob dieses Gangs
der Verhandlungen zeigte, zwang zu ihrer Unterbrechung ."
Und die deutsche
Regierung könnte mit ihrer Verweigerung weiterhin Erfolg haben.
So kommt die Initiative einiger griechischer Parlamentsabgeordneter,
die Ratifizierung des europäischen Abkommens zur Staatenimmunität
durchzuführen ( Jungle World, 50/01), im
Moment nicht voran. Zwar ist der Vorschlag im Parlament verhandelt
worden, die Entscheidung wurde jedoch vertagt.
Der Versuch einiger
Gruppen, sich mit den wenigen deutschen Politikern zu verständigen,
die zumindest über bescheidene Angebote an Griechenland nachdenken,
um so auf parlamentarischem Weg voranzukommen, hilft in dieser Situation
nicht weiter. Denn weder werden solche Positionen der historischen
Verpflichtung Deutschlands gerecht, noch lässt es die Würde der
Opfer zu, dass sie mit einer städtischen Badeanstalt oder kostenlosen
Deutschkursen abgefertigt werden. Diese "Lösungen" widersprechen
der grundsätzlichen entschädigungspolitischen Bedeutung der Kontroverse.
Geht es doch bei der Vollstreckung des Distomo-Urteils
darum, einen Schlussstrich nicht zuzulassen.
jungle world Nr. 18/2002 - 24. April
2002
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