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junge Welt, 22.07.2000
Rot-Grün
in Erklärungsnot
PDS: Bundesregierung
soll sich zum Distomo-Fall äußern
Im
Streit um die Entschädigung der Opfer des Massakers von Distomo
in Griechenland gerät die Bundesregierung zunehmend unter Druck.
Obwohl das Pfändungsverfahren gegen vier deutsche Liegenschaften
in Griechenland am Mittwoch durch den offiziellen Einspruch der
Bundesregierung vorläufig gestoppt werden konnte, zeigte man sich
davon am Freitag im Büro des klageführenden Anwaltes Ioannis
Starmoulis in Athen wenig berührt.
Der ehemalige Präfekt
für Böotien hatte den Fall wenige Tage vor der deutschen Reaktion
dem Europäischen Gerichtshof in Strasbourg
vorgelegt. Wohlwissend um den drohenden
Schulterschluß der sozialdemokratischen Regierungen beider
Länder, richteten sich die Klagen sowohl gegen Griechenland als
auch gegen Deutschland. Die griechische Regierung hatte zuvor mit
dem Argument in die Auseinandersetzung eingegriffen, es handele
sich mehr um einen politischen denn einen juristischen Fall.
Mit den Klagen
vor dem Europäischen Gerichtshof will Starmoulis
zwei Hürden nehmen. Zum einen soll die deutsche Regierung gezwungen
werden, die Vollstreckung anzuerkennen. Zum anderen richtet sich
die Klage gegen einen Paragraphen der griechischen Zivilprozeßordnung ,
nach dem der dortige Justizminister Klagen gegen einen fremden Staat
zunächst autorisieren muß . Nach Starmoulis '
Ansicht hat sich diese Klausel mit der Ratifizierung der EU- Menschenrechtskonvention
durch Griechenland 1974 und mit der Anerkennung der UNO-Bestimmungen
zu Bürger- und Zivilrechten 1997 jedoch überholt. Sowohl die griechische
als auch die deutsche Regierung berufen sich in ihrer Kritik auf
diesen Paragraphen.
Zeitgleich zu den
Klagen in Strasbourg mehrt sich in Deutschland auch die Kritik auf politischer
Ebene. Die Fraktion der PDS reichte im Bundestag eine Anfrage ein,
bei der die rot-grüne Regierung in Erklärungsnot kommen dürfte.
Unter anderem wird erfragt, welche rechtskräftigen Urteile es gegen
deutsche Verantwortliche an Massakern in Griechenland nach 1945
gegeben habe oder - die Erwartungen scheinen hier niedrig - wie
viele Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet worden
seien.
Nach Angaben der
stellvertretenden Vorsitzenden der PDS, Sylvia-Yvonne Kaufmann,
soll die Regierung so zum Handeln gezwungen werden. "Deutsche Regierungen
haben große Schuld auf sich geladen, als sie derartige Forderungen
immer wieder abwiesen und die Angelegenheiten verschleppten", so
die PDS-Politikerin. Daran scheint sich so schnell nichts zu ändern.
Der derzeitige Bundeskanzler Gerhard Schröder jedenfalls erklärte
noch am Dienstag nach der Unterzeichnung der beiden Abkommen zur
Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter, dies bedeute einen Schlußstrich unter die "materielle Aufarbeitung" der Folgen
der Nazi- Diktatur. Oder auch nicht, wie der Fall Distomo
zeigt.
Harald
Neuber
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