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junge Welt, 22.09.2001

Deutsche Schulden in Griechenland

Premier Simitis setzt neue Akzente in der Entschädigungsdebatte

Die Zwangsversteigerung des Goethe-Instituts in Athen ist vorerst gestoppt. Sie war für den 19. September angesetzt. Aus ihrem Erlös und dem von Versteigerungen weiterer deutscher Besitztümer in Griechenland sollen die Hinterbliebenen des Nazi-Massakers von Distomo entschädigt werden, dem am 10. Juni 1944 insgesamt 218 Menschen zum Opfer gefallen waren. Griechische Gerichte hatten den Hinterbliebenen 1997 eine Entschädigung von 55 Millionen DM zugesprochen, wogegen die Bundesregierung Sturm läuft. Am 29. September soll nun das Oberste Sondergericht in Griechenland über den Standpunkt der Bundesrepublik entscheiden, sie könne als Staat nicht von Bürgern und Gerichten Griechenlands belangt werden.

Während dieser Rechtsstreit weitergeht - der Anwalt der Opfer will den Fall vor das Oberste Gericht bringen, das schon früher entschieden hatte, Staatenimmunität gelte nicht für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit -, brachte der griechische Ministerpräsident Konstantinos Simitis am 9. September auf der Internationalen Messe in Thessaloniki ein anderes offenes Problem zur Sprache: das der "Zwangsanleihe". Bei ihr handelt es sich um die Rückzahlung deutscher Schulden an Griechenland und nicht um Entschädigungsansprüche. Die griechischen Ansprüche auf Rückzahlung dieser Schulden aus dem Waren- und Zahlungsverkehr während der Besatzungszeit hatte die Adenauer-Regierung mit dem Londoner "Abkommen über deutsche Auslandsschulden" vom 27. Februar 1953 anerkannt, allerdings mit dem damals ausgehandelten Zugeständnis der westlichen Siegerstaaten und auch Griechenlands, daß die Rückzahlung erst nach Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland erfolgen soll. Dieser Zustand ist nach Ansicht Griechenlands mit dem 2+4-Vertrag von 1990 eingetreten. Auch in dem Vertrag zwischen Griechenland und der BRD vom 18. März 1960 über Entschädigungszahlungen an griechische Opfer der Judenvernichtung war die Berechtigung der griechischen Forderungen nach dem Londoner Abkommen festgehalten. Deutschland hätte eigentlich seit 1990 "zahlen" müssen. Doch Helmut Kohl hatte solche Forderungen vom Tisch gewischt. Seine Regierung glaubte, mit dem 2+4-Vertrag alle 1953 aufgeschobenen Entschädigungsforderungen ein für allemal vom Tisch zu haben.

Die Zwangsanleihe war ein von der deutschen Okkupationsverwaltung 1942 eingeführtes finanztechnisches Instrument, um das Ausmaß der den Griechen als Besatzungskosten auferlegten finanziellen Kontributionen zu verschleiern. Seit dem ersten Tag der Besetzung mußte Griechenland Besatzungskosten zahlen. Die Höhe der geforderten Beträge sprengte jedes Maß und stand in eklatantem Widerspruch zur Haager Landkriegsordnung von 1907. Darin war festgelegt, daß die Kontributionen in einem vernünftigen "Verhältnisse zu den Hilfsquellen des Landes" stehen sollen. 1941 mußten die Griechen pro Monat fast 130 Millionen Reichsmark bezahlen. Die Kontributionen stiegen 1942 sprunghaft an. Die Besatzer verlangten im Monatsdurchschnitt 212 Millionen Reichsmark. Den 1942 geforderten 2 551,2 Millionen Reichsmark stand aber nur ein griechisches Volkseinkommen - das ist die Summe aller produzierten Güter und erbrachten Dienstleistungen - von 756 Millionen Reichsmark gegenüber. Die Leistungen wurden durch eine Hyperinflation, eine Ausdehnung des Banknotenumlaufs, vom Volk erpreßt . Bei gleichzeitig sinkender Produktion u. a. durch den massenhaften Abtransport von Maschinen, Rohstoffen, Halbfabrikaten, Lebens- und Genußmitteln nach Deutschland waren exorbitante Preissteigerungen im Lande und die absolute Verelendung der Massen die Folgen. Im Vergleich zu 1940 stieg der Banknotenumlauf in Griechenland um 1 575 Prozent. Die Lebensmittelpreise lagen Ende 1942 um 23 478 Prozent über dem Niveau von 1940.

Die Höhe der Besatzungskosten wurde von den "Bedürfnissen" der Besatzer bestimmt. Sie gingen dabei von der rechtswidrigen These aus, die anspruchsvollen Truppen voll aus dem Lande zu versorgen. Den Griechen wurde entgegen allen völkerrechtlichen Bestimmungen und "Kriegsbräuchen" abverlangt, die gesamten Kosten der deutschen Kriegführung im östlichen Mittelmeer zu tragen. Dazu gehörten der Ausbau Kretas zur Festung und zur größten Luftwaffen- und Marinebasis der Deutschen im Mittelmeer sowie der Nachschub für die deutschen Verbände in Nordafrika.

Im Herbst 1942 drohten Wirtschaft und Finanzen zu kollabieren. Die Athener Kollaborationsverwaltung sah sich außerstande, der Wehrmacht die für Oktober 1942 geforderten Drachmenbeträge zur Verfügung zu stellen. Sie befürchtete, der absehbare Zusammenbruch des Wirtschaftslebens könnte einen allgemeinen Volksaufstand auslösen. Das Okkupationsregime war in eine tiefe Krise geraten.

Zur gleichen Zeit zeichnete sich als Folge der Kriegswende ein Funktionswandel Griechenlands in den deutschen strategischen Überlegungen ab. Man erwartete eine baldige alliierte Invasion auf Griechenland. Aus der Absprungbasis für offensive Operationen war eine Festung geworden. Die deutschen Truppen wurden verdreifacht, militärische Verbände der Kollaborateure aufgestellt und ausgerüstet, ein gewaltiges Festungsbauprogramm aufgelegt. Hitler befahl, die Besatzungskosten wegen der kritischen Kriegslage ohne Rücksicht auf griechische Belange einzutreiben. Er schickte Hermann Neubacher als Sonderbeauftragten nach Athen, der die Forderung bei der Kollaborationsregierung durchsetzen sollte. Neubacher entwickelte ein System von finanz- und handelstechnischen Maßnahmen und eine Neuregelung der Besatzungskosten.

In der Nacht vom 1. zum 2. Dezember 1942 wurde die Kollaborationsverwaltung gezwungen, der neuen Regelung zuzustimmen. Darin war festgelegt, daß die Griechen über längere Zeit einen festen, relativ niedrigen Betrag als Besatzungskosten zahlen sollten. Die bisher üblichen explosionsartigen Steigerungen waren dadurch ausgeschlossen. Alle über den Fixbetrag hinausgehenden Forderungen der Besatzer mußten aber auch erfüllt werden. Allerdings sollte dieser Betrag auf einem Sonderkonto dem griechischen Staat zinslos gutgeschrieben und als Anleihe, die Deutschland bei Griechenland aufgenommen hatte, behandelt werden. An der Gesamthöhe der finanziellen Belastung änderte die Neuregelung nichts; sie verschleierte diese nur.

Die Anforderungen der Besatzer stiegen auch in der folgenden Zeit ständig. Die Wehrmacht hatte im August 1944 einen Bedarf angemeldet, der 90 Prozent des gesamten Drachmenumlaufs entsprach. Die Kollaborationsregierung ließ die Notenpresse immer schneller laufen. Griechische Spezialisten beziffern die Gesamtsumme der Zwangsanleihe auf über drei Milliarden US-Dollar.

Martin Seckendorf