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junge Welt 12.6.02

Entschädigung für Nazi-Opfer: Goethe bald unterm Hammer?

jW sprach mit Ioannis Stamoulis , Rechtsanwalt, ehemaliger Europaparlamentarier und
Anwalt der Überlebenden von Distomo (Griechenland)

Interview von Maren Cronsnest

In dem griechischen Dorf Distomo haben deutsche Truppen am 10. Juni 1944 ein
Massaker angerichtet. In einem aufsehenerregenden Prozeß hatten diese vor
griechischen Gerichten einen Schadensersatzanspruch gegen die Bundesrepublik
durchgesetzt

F: Vorletztes Jahr hat Griechenlands Oberster Gerichtshof ( Aeropag ) einen
Pfändungsbeschluß gegen das Deutsche Archäologische Institut in Athen sowie das
dortige Goethe-Institut gestoppt. Nun wurde der Fall im Mai erneut vor dem Aeropag
verhandelt. Worum ging es?

Um die Frage, ob die Pfändungen vollstreckt werden können. Bisher hieß es, es ginge
nicht ohne die Zustimmung des griechischen Justizministers, die dieser jedoch
verweigert. Wir halten eine solche Bestimmung für verfassungswidrig und meinen, daß
sie gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Deshalb wollten wir die
Rechtmäßigkeit klären lassen.

F: Können Sie das genauer erklären?

Nach unserer Verfassung ist die Justiz unabhängig von der Regierung. Das heißt, wenn
ein Urteil gefällt wird, muß es unabhängig von der jeweiligen Regierung vollstreckbar
sein. Die Vollstreckung der Pfändung der deutschen Liegenschaften von der
Zustimmung des Justizministers abhängig zu machen, ist also nicht legal. Das
griechische Gesetz erkennt zudem die Menschenrechtskonvention an, die vorschreibt,
daß die Staaten die Vollstreckung jedes Urteils garantieren, daß nach einer Klage gefällt
wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechtsfragen in Strasbourg hat im
Fall der britischen Eheleute David und Ada Hornsby gegen Griechenland entschieden,
daß Urteile des Aeropags ohne Verzögerung vollstreckt werden müssen.

F: Die deutsche Seite argumentiert, daß die Pfändung gegen die Staatenimmunität
verstoße.

Genau darum geht es hier: Die Menschenrechte kommen in Konflikt mit der
Staatenimmunität. Die Frage, um die es auch geht: Wer hat das Recht, die
Entschädigung zu verlangen? Der Staat oder die Opfer? Nach der Haager Konvention
hat nur der Staat das Recht. Die Entscheidung des Kammergerichts von Livadia ,
Griechenland, das im Herbst 1997 meinen Klienten 60 Millionen DM Entschädigung
zugestand, war die erste Entscheidung eines Gerichts, die Bürgern eines Staates
erlaubt, gegen einen anderen Staat zu klagen. Selbst die Bundesrepublik Deutschland
hat dieses Recht bisher nicht bestritten. Sie argumentiert lediglich mit der
Staatenimmunität. Das bedeutet eine Akzeptanz unserer Position.

F: Was für eine Entscheidung erwarten Sie?

Der Vorsitzende Richter und drei seiner Kollegen waren der Meinung, daß wir kein
Recht haben, mit dieser Klage beim Aeropag vorstellig zu werden. Die restlichen
sechzehn Richter waren anderer Auffassung. Wir erwarten also, daß demnächst eine
positive Entscheidung fällt.

F: Erhalten Sie Unterstützung aus der Bevölkerung?

Ja. In Griechenland hat fast jede Familie Opfer zu beklagen, die von den deutschen
Besatzern umgebracht wurden, oder ist in anderer Weise zu Schaden gekommen.

F: Sehen Sie Bewegung in der deutschen Position?

Die Bundesregierung befürchtet einen Präzedenzfall. Sie sollte sich aber darüber klar
werden: Ich habe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde
eingelegt. Wenn Strasbourg positiv entscheidet, kann jeder Bürger eines jeden Landes
gegen Deutschland klagen. Deshalb glauben wir, daß die Deutschen gut beraten wären,
mit Hilfe der griechischen Regierung schnellstens eine Lösung zu finden.

F: Deutsche Gruppen wollen einen Distomo-Gedenktag einführen.

Wir freuen uns über jede Unterstützung. Einen Gedenktag in unserem Sinne gäbe es
aber erst, wenn die Forderungen der Opfer erfüllt sind. Wenn deutsche Freunde sich an
unseren Kampf aktiv beteiligen würden, wäre dies ein wahrer Beitrag für den Frieden.