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junge Welt, 12.02.2003

Recht ist nicht Gerechtigkeit  

Europäischer Gerichtshof weist Entschädigungsforderungen griechischer Naziopfer an BRD zurück  

Die Hinterbliebenen der Opfer der deutschen Besatzung in Griechenland während der Nazizeit können nicht mehr auf ein Schmerzensgeld von seiten des deutschen Staates für die Untaten hoffen, die die Faschisten an ihren Verwandten verübten. Die Angehörigen der Menschen, die bei Massakern der SS in Distomo und anderen Orten in Griechenland ermordet worden sind, kämpfen seit Mitte der 90er Jahre um eine Entschädigung durch die Bundesrepublik ( jW berichtete). Aus einem Bericht der Berliner Zeitung vom Montag geht hervor, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg bereits Anfang Januar eine entsprechende Entscheidung gefällt hat.

Damit sind insgesamt 65000 Entschädigungsklagen gegen die BRD gegenstandslos geworden. Die Bundesrepublik hatte die Forderungen immer mit dem Argument zurückgewiesen, es seien pauschal Reparationen an Griechenland gezahlt worden. 1997 hatte ein Landgericht im griechischen Lidavia den Klägern einen Schadenersatz in Höhe von 26,5 Millionen Euro zugesprochen. Da die BRD sich weigerte, diese Summe zu zahlen, beantragten die Kläger die Pfändung deutscher Immobilien in Griechenland, darunter das Goethe-Institut.

Der griechische Justizminister verhinderte jedoch die Pfändung, woraufhin die Angehörigen der Opfer in Strasbourg ihr Recht einklagen wollten. Bereits im September 2002 entschied ein Sonderausschuß des Obersten Gerichtshofes in Athen, daß inländische Gerichte Entschädigungsforderungen gegen einen ausländischen Staat nicht verhandeln können.

Der Menschenrechtsgerichtshof entschied nun, daß Privatpersonen keine Ansprüche gegen einen Staat gerichtlich vollstrecken lassen können. Dem stehe die Immunität der Staaten gegenüber. Das Gerichtsurteil von Lidavia wurde damit für völkerrechtswidrig erklärt und kann demzufolge nicht vollstreckt werden. Damit haben die Griechen keine Möglichkeit mehr, ihre Forderungen einzuklagen.

Die Enttäuschung ist entsprechend groß. Georg Stefani , Vertreter der griechischen Opfer in Deutschland, meinte der Berliner Zeitung gegenüber, das Urteil leiste dem Vergessen der deutschen Verbrechen Vorschub. Das Bundesjustizministerium reagierte dagegen mit Genugtuung auf die Strasbourger Entscheidung. Ministeriumssprecherin Maritta Strasser betonte, das Urteil sei "richtungweisend für alle anderen Entschädigungsklagen".

Während der Besatzung Griechenlands von April 1941 bis September 1944 ermordeten die Deutschen mehr als 300000 Griechen, viele von ihnen bei sogenannten Vergeltungsaktionen gegen Partisanen und die Zivilbevölkerung. Insgesamt verloren in Griechenland, das damals sieben Millionen Einwohnern hatte, durch Krieg, Okkupation und Mord 820000 Menschen ihr Leben.