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junge Welt, 12.02.2003
Recht ist nicht
Gerechtigkeit
Europäischer Gerichtshof
weist Entschädigungsforderungen griechischer Naziopfer an BRD zurück
Die Hinterbliebenen
der Opfer der deutschen Besatzung in Griechenland während der Nazizeit
können nicht mehr auf ein Schmerzensgeld von seiten
des deutschen Staates für die Untaten hoffen, die die Faschisten
an ihren Verwandten verübten. Die Angehörigen der Menschen, die
bei Massakern der SS in Distomo und anderen Orten in Griechenland ermordet worden
sind, kämpfen seit Mitte der 90er Jahre um eine Entschädigung durch
die Bundesrepublik ( jW berichtete). Aus
einem Bericht der Berliner Zeitung vom Montag geht hervor, daß
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg
bereits Anfang Januar eine entsprechende Entscheidung gefällt hat.
Damit sind insgesamt 65000 Entschädigungsklagen gegen die BRD gegenstandslos
geworden. Die Bundesrepublik hatte die Forderungen immer mit dem
Argument zurückgewiesen, es seien pauschal Reparationen an Griechenland
gezahlt worden. 1997 hatte ein Landgericht im griechischen Lidavia
den Klägern einen Schadenersatz in Höhe von 26,5 Millionen Euro
zugesprochen. Da die BRD sich weigerte, diese Summe zu zahlen, beantragten
die Kläger die Pfändung deutscher Immobilien in Griechenland, darunter
das Goethe-Institut.
Der griechische Justizminister verhinderte jedoch die Pfändung,
woraufhin die Angehörigen der Opfer in Strasbourg
ihr Recht einklagen wollten. Bereits im September 2002 entschied
ein Sonderausschuß des Obersten Gerichtshofes
in Athen, daß inländische Gerichte Entschädigungsforderungen
gegen einen ausländischen Staat nicht verhandeln können.
Der Menschenrechtsgerichtshof entschied nun, daß
Privatpersonen keine Ansprüche gegen einen Staat gerichtlich vollstrecken
lassen können. Dem stehe die Immunität der Staaten gegenüber. Das
Gerichtsurteil von Lidavia wurde damit für völkerrechtswidrig erklärt und kann
demzufolge nicht vollstreckt werden. Damit haben die Griechen keine
Möglichkeit mehr, ihre Forderungen einzuklagen.
Die Enttäuschung ist entsprechend groß. Georg Stefani ,
Vertreter der griechischen Opfer in Deutschland, meinte der Berliner
Zeitung gegenüber, das Urteil leiste dem Vergessen der deutschen
Verbrechen Vorschub. Das Bundesjustizministerium reagierte dagegen
mit Genugtuung auf die Strasbourger Entscheidung. Ministeriumssprecherin Maritta
Strasser betonte, das Urteil sei "richtungweisend für alle anderen
Entschädigungsklagen".
Während der Besatzung Griechenlands von April 1941 bis September
1944 ermordeten die Deutschen mehr als 300000 Griechen, viele von
ihnen bei sogenannten Vergeltungsaktionen
gegen Partisanen und die Zivilbevölkerung. Insgesamt verloren in
Griechenland, das damals sieben Millionen Einwohnern hatte, durch
Krieg, Okkupation und Mord 820000 Menschen ihr Leben.
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