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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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Konkret
07/00, S. 36
Rolf Surmann
Ein Schurkenstaat
Nach dem Abschluß
der Verhandlungen über die Entschädigung von Zwangsarbeitern bleiben
den NS-Verfolgten nicht mehr viele Möglichkeiten, Ansprüche gegenüber
der deutschen Wirtschaft und ihrem Staat durchzusetzen. Reparationsforderungen
sind, wie das Beispiel Griechenland zeigt, eine davon
Sie schienen tatsächlich
geschockt, die deutschen Politiker, als das Wort "Reparationen"
fiel. Aber der Begriff war natürlich nicht allein die Ursache für
das heftige Erschrecken. Es resultierte mindestens ebenso aus dem
Umstand, daß es die US-Regierung war, die in der Schlußphase der
Verhandlungen über die Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeitern die Behandlung dieses Themas einforderte. Solche
Forderungen sind der deutschen Seite zwar nicht neu. Doch glaubte
sie bisher, daß es an diesem Punkt nicht einmal einer "moralischen
Geste" bedürfe. Denn allenfalls einige nicht hinreichend "zukunftsorientierte"
Staaten schienen davon nicht lassen zu wollen.
Zu diesen gehört
Griechenland. Seit etlichen Jahren haben Bürger dieses Landes ihre
Anstrengungen verstärkt, von der Bundesregierung Entschädigungszahlungen
für die deutschen Verbrechen einzufordern (s. KONKRET 4/99). Denn
nicht nur in mittlerweile bekannten Orten wie Lidice oder Oradour,
sondern auch in Distomo, Kalavrita oder Kandanos praktizierte insbesondere
die Wehrmacht ihre Form der Menschenvernichtung. 1.339 ganz oder
teilweise zerstörte Ortschaften bis Mitte 1944 zählte bereits die
griechische Exilregierung. Nach Kriegsende wurde festgestellt, daß
460 Ortschaften vollständig zerstört und zirka 30.000 Menschen ermordet
worden waren. Von deutscher Seite wurden die Massaker in der Regel
als "Sühne- und Vergeltungsmaßnahmen" für Partisanen- und andere
Widerstandsaktionen gerechtfertigt. Die Klage der Opfer von Distomo
und ihrer Nachfahren ist deshalb zum Leitprojekt für über 10.000
Klagen geworden, die in Griechenland mittlerweile erhoben wurden.
Über das, was in Distomo geschah, stellte selbst das Bonner Landgericht
im Juni 1997 fest: "Nach der Rückkunft in Distomo wurden zunächst
zwölf Gefangene und anschließend die gesamte im Ort verbliebene
Bevölkerung ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht umgebracht,
die Häuser wurden systematisch durchsucht und anschließend niedergebrannt.
Insgesamt wurden etwa 218 Menschen ermordet."
Der Entschädigungsbetrag
für die Wehrmachtsopfer von Distomo, vom Landgericht in Livadia
auf etwa 60 Millionen Mark veranschlagt, macht allerdings nur einen
kleinen Teil der Summe aus, die Deutschland den Griechen schuldet.
Auf zirka 7,5 Milliarden US-Dollar wurden die griechischen Ansprüche
1946 auf der Pariser Reparationskonferenz beziffert. Das entspräche
heute etwa 50 Milliarden Dollar. Dazu gehören auch Forderungen,
die noch aus dem Ersten Weltkrieg herrühren. Als die Klage in Livadia
verhandelt wurde, zeigte sich die deutsche Seite dennoch allenfalls
mäßig interessiert. Denn sie schien ihr lediglich als eine beliebige
unter den unzähligen weltweiten Bemühungen von NS-Opfern, selbst
nach Jahrzehnten erfolglosen Kampfes ihre Rechte weiterhin geltend
zu machen. Angesichts der geübten und in der Regel erfolgreichen
Routine grundsätzlicher Zurückweisung wurde sie allenfalls für eine
Kuriosität gehalten. Nicht einmal eine Stellungnahme schien vonnöten.
Allerdings legte man in letzter Minute Berufung ein.
Im Mai dieses Jahres
fällte dann das oberste griechische Gericht, der Areopag, sein endgültiges
Urteil (s. KONKRET 6/2000). Er stellte fest: "Um sich zu rächen,
kehrten die Deutschen nach Distomo zurück und befahlen den Einwohnern,
sich in ihren Häusern einzuschließen. Danach umzingelten sie das
Dorf, stellten an dessen Ausgängen Wachen auf und begannen mit einem
Massenschlachten, das an Grausamkeit alles übertraf, was die Menschheit
im Laufe der Jahrhunderte erlebt hat. Nachdem die Offiziere, Unteroffiziere
und Soldaten die zwölf Geiseln, die sie mit sich führten, getötet
hatten, teilten sie sich in Gruppen auf, drangen in die Häuser ein
und fielen wie wilde Tiere über die unglücklichen Einwohner von
Distomo her, metzelten sie nieder, ermordeten sie, vergewaltigten
Frauen und junge Mädchen, schnitten Schwangeren die Bäuche auf.
Alte, Junge, Frauen, unmündige Jungen und Mädchen und sogar Kleinkinder
waren Opfer ihres Blutrauschs."
Es überrascht nicht,
daß eine solche Tat in Deutschland keine besonderen Reaktionen hervorrief.
Ist man doch hier vor allem damit beschäftigt, erste Ansätze zur
Aufarbeitung der Wehrmachtsverbrechen als Fälschung zu diskreditieren
oder Wehrmachtsdeserteuren die uneingeschränkte Rehabilitierung
auch weiterhin zu verweigern. Eine solche Haltung hat in der Bundesrepublik
zudem eine rechtsstaatliche Tradition (Norman Paech: "Wehrmachtsverbrechen
in Griechenland", in: "Kritische Justiz" 3/99). Sie entstand im
Verlauf der Bemühungen, die Täter zu entlasten und sie - wenn es
denn zu einem Prozeß kam - in Wehrmachtsdiktion freizusprechen.
So wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg als "völkerrechtliche
Notwehr" definiert, wenn "verdächtige Personen, die sich im Vorfeld
der deutschen Hauptkampflinie aufhielten und nicht sofort als harmlos
zu erkennen waren, ohne Standgerichtsurteile auf Befehl von Offizieren
erschossen wurden". Die Mörder von sechs Zivilisten auf Kreta wurden
deshalb freigesprochen. Das Urteil machte Schule und führte dazu,
daß trotz Hunderter Verfahren in Griechenland deutsche Gerichte
keinen der damals in Griechenland tätigen Mörder in Uniform verurteilten.
So begründete die Staatsanwaltschaft Bochum die Einstellung eines
Verfahrens mit dem zusätzlichen Hinweis, diese Verbrechen seien
"zulässige völkerrechtsmäßige Mittel (gewesen), die Gegner, die
Partisanen, zur Einhaltung des Völkerrechts zu zwingen".
Daneben werden
von deutscher Seite weitere Gründe angeführt, die teils naßforsch,
teils bemüht die Weigerung rechtfertigen sollen, für Kriegsverbrechen
Entschädigung zu zahlen oder alte Kredite abzulösen. So wird gezielt
die Lüge verbreitet und von den Zeitungen nachgedruckt, mit dem
1961 zwischen Griechenland und der Bundesrepublik abgeschlossenen
Vertrag über "Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger,
die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen sind",
seien die strittigen Fragen geregelt. Tatsächlich enthält Artikel
3 dieses Vertrages jedoch den Vorbehalt, etwaige Forderungen griechischer
Bürger seien hiervon nicht betroffen. Außerdem gibt es einen begleitenden
Briefwechsel, in dem die griechische Regierung darauf hinweist,
daß sie auf die nach dem Londoner Schuldenabkommen noch offenen
Punkte zurückkommen werde. Es kommt auch vor, daß die Bundesregierung
Fragesteller mit der Antwort bescheidet, "nach Ablauf von 50 Jahren
seit Kriegsende und Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und
fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik mit der internationalen
Staatengemeinschaft (hat) die Reparationsfrage ihre Berechtigung
verloren". Nicht zuletzt werden Urteile griechischer Gerichte hierzulande
nicht anerkannt, verletzen sie nach deutscher Auffassung doch die
"Staatenimmunität", derzufolge Staaten von Gerichten außerhalb ihres
Hoheitsbereichs nicht rechtswirksam verurteilt werden können.
Es ist also offensichtlich,
daß Erinnerungspolitik wie üblich in der Form einer tief gestaffelten
Abwehr betrieben wird. Hiergegen kann ein kleines Land wie Griechenland,
das zum Beispiel auf die deutsche Zustimmung bei seiner für 2001
geplanten Aufnahme in die Euro-Zone angewiesen ist, nicht viel ausrichten.
Es verwundert daher nicht, daß die griechische Regierung kaum Anstalten
macht, die "vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit" mit der
Bundesregierung in Frage zu stellen. So schien es für die deutsche
Seite nun nur noch darauf anzukommen, mit der Stiftungsinitiative
der deutschen Wirtschaft einen letzten Schlußstrich unter alle Entschädigungsforderungen
zu ziehen.
Entsprechend nervös
reagierten deshalb deutsche Politiker, als die amerikanische Seite
die Reparationsfrage ansprach. Zwar erklärte die US-Delegation nach
heftigen Protesten der Deutschen, daß sie keine Reparationsforderungen
mehr erheben werde. Doch war damit der Eindruck nicht aus der Welt
geschafft, daß es offensichtlich nicht nur ein paar ewiggestrige
Querulanten in Griechenland sind, für die diese Auseinandersetzung
noch nicht abgeschlossen ist. Die Aufwertung der griechischen Position
ergab sich nämlich auch aus der Urteilsbegründung des Areopags.
Er orientierte sich an einem Urteil, das in den 90er Jahren in den
USA gefällt worden war. Dort hatte ein ehemaliger NS-Zwangsarbeiter
auf Entschädigung geklagt und war in der ersten Instanz erfolgreich
gewesen. Das Gericht hatte befunden, Deutschland könne sich nicht
auf den Grundsatz der Staatenimmunität berufen, weil dies angesichts
der NS-Verbrechen Rechtsmißbrauch sei. Ähnlich argumentiert nun
der Areopag. Seine Position wird zudem durch die bekannte Entwicklung
in der internationalen Gesetzgebung unterstützt, die Staatenimmunität
derjenigen Länder einzuschränken, die von den Mächtigen dieser Welt
zu "Schurkenstaaten" erklärt werden. Auf deutscher Seite wird diese
Entwicklung deshalb durchaus ernst genommen. So titelte die "FAZ"
ungewohnt ängstlich: "Genießt Deutschland Staatenimmunität ?";
das Blatt befürchtete eine "Welle weiterer Prozesse". Die "Frankfurter
Rundschau" schockte ihre Leser mit der Schlagzeile "Ansprüche, die
ins Astronomische gehen" und schlug angesichts der Perspektive,
daß "Zehntausende griechischer NS-Opfer... gegen Deutschland klagen
(können)", gleich vor, man solle besser eine Verhandlungslösung
anstreben.
Die Forderungen
der griechischen NS-Opfer haben damit in einer Zeit, in der Deutschland
sich endgültig seiner historischen Verpflichtungen entledigen will,
eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen bekommen, diesen Plan zu
vereiteln. Das läßt darauf hoffen, daß sich der Druck auf die deutsche
Regierung verstärken wird, weitere offene Fragen zu regeln. Hierzu
gehört die Entschädigung derjenigen, die vom Abkommen über die Entschädigung
von Zwangsarbeit weiterhin ausgeschlossen bleiben bzw. damit auch
gar nicht gemeint sind, ebenso wie die Haftung für Vermögensschäden.
Auch für die Auseinandersetzung über Reparationen kann ein Präzedenzfall
geschaffen werden. Denn läßt sich die Bundesregierung auf eine politische
Lösung ein, dann tut sie genau das, was sie mehr als 50 Jahre lang
zu vermeiden wußte.
Doch der Versuch,
sich der Forderungen von NS-Verfolgten endgültig zu entledigen,
wird auch unter einem anderen Aspekt möglicherweise nicht erfolgreich
sein. Trotz der Drohung aus Wirtschaftskreisen, zur letzten Verhandlungsrunde
über die Bundesstiftung erst gar nicht nach Washington zu reisen
und alle bisherigen Ergebnisse aufzukündigen, falls den deutschen
Unternehmen nicht hundertprozentige "Rechtssicherheit" zugesichert
werde, erklärte der US-Verhandlungsleiter Eizenstat nach Abschluß
der Gespräche lediglich, die US-Regierung werde den wegen Zwangsarbeit
verklagten Unternehmen zur Seite stehen. Das wird die hiesige Wirtschaft
wohl davor schützen, wegen dieses Punktes ernsthafte juristische
Schwierigkeiten zu bekommen. Denn die bisher eingereichten Sammelklagen
werden zu einem Verfahren zusammengefaßt und dann auf Grundlage
des Statements of Interest an die Bundesstiftung verwiesen. Auch
mag sie über die Reichweite der "Rechtssicherheit" erfreut sein,
die selbst die nicht zahlungsbereiten Firmen einbezieht, während
die NS-Opfer lediglich auf das Wort der deutschen Wirtschaftsführer
angewiesen bleiben und mit ihrer Antragstellung auf jegliche Rechtsansprüche
zu verzichten haben.
Das wird die deutsche
Wirtschaft aber kaum vor anderen Klagen bewahren. Der Münchner Anwalt
Michael Witti sieht denn auch für Themen, bei denen es der deutschen
Seite gelungen ist, materielle Ansprüche aus dem Abkommen "herauszuverhandeln",
gute Aussichten für die Annahme von Sammelklagen bei US-Gerichten.
Er und seine Kollegen bereiten deshalb gerade ein Verfahren vor,
in dem jüdische KZ-Opfer ihre Vermögensansprüche gegenüber der Deutschen
und der Dresdner Bank geltend machen. Ob diese Klagen Aussicht auf
Erfolg haben werden, ist offen. Möglich ist auch, daß "der Einzelne
fast keinen Rückhalt findet und untergeht" (Witti).
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