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Konkret 07/00, S. 36  

Rolf Surmann  

Ein Schurkenstaat  

Nach dem Abschluß der Verhandlungen über die Entschädigung von Zwangsarbeitern bleiben den NS-Verfolgten nicht mehr viele Möglichkeiten, Ansprüche gegenüber der deutschen Wirtschaft und ihrem Staat durchzusetzen. Reparationsforderungen sind, wie das Beispiel Griechenland zeigt, eine davon  

Sie schienen tatsächlich geschockt, die deutschen Politiker, als das Wort "Reparationen" fiel. Aber der Begriff war natürlich nicht allein die Ursache für das heftige Erschrecken. Es resultierte mindestens ebenso aus dem Umstand, daß es die US-Regierung war, die in der Schlußphase der Verhandlungen über die Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern die Behandlung dieses Themas einforderte. Solche Forderungen sind der deutschen Seite zwar nicht neu. Doch glaubte sie bisher, daß es an diesem Punkt nicht einmal einer "moralischen Geste" bedürfe. Denn allenfalls einige nicht hinreichend "zukunftsorientierte" Staaten schienen davon nicht lassen zu wollen.  

Zu diesen gehört Griechenland. Seit etlichen Jahren haben Bürger dieses Landes ihre Anstrengungen verstärkt, von der Bundesregierung Entschädigungszahlungen für die deutschen Verbrechen einzufordern (s. KONKRET 4/99). Denn nicht nur in mittlerweile bekannten Orten wie Lidice oder Oradour, sondern auch in Distomo, Kalavrita oder Kandanos praktizierte insbesondere die Wehrmacht ihre Form der Menschenvernichtung. 1.339 ganz oder teilweise zerstörte Ortschaften bis Mitte 1944 zählte bereits die griechische Exilregierung. Nach Kriegsende wurde festgestellt, daß 460 Ortschaften vollständig zerstört und zirka 30.000 Menschen ermordet worden waren. Von deutscher Seite wurden die Massaker in der Regel als "Sühne- und Vergeltungsmaßnahmen" für Partisanen- und andere Widerstandsaktionen gerechtfertigt. Die Klage der Opfer von Distomo und ihrer Nachfahren ist deshalb zum Leitprojekt für über 10.000 Klagen geworden, die in Griechenland mittlerweile erhoben wurden. Über das, was in Distomo geschah, stellte selbst das Bonner Landgericht im Juni 1997 fest: "Nach der Rückkunft in Distomo wurden zunächst zwölf Gefangene und anschließend die gesamte im Ort verbliebene Bevölkerung ohne Rücksicht auf Alter und Geschlecht umgebracht, die Häuser wurden systematisch durchsucht und anschließend niedergebrannt. Insgesamt wurden etwa 218 Menschen ermordet."  

Der Entschädigungsbetrag für die Wehrmachtsopfer von Distomo, vom Landgericht in Livadia auf etwa 60 Millionen Mark veranschlagt, macht allerdings nur einen kleinen Teil der Summe aus, die Deutschland den Griechen schuldet. Auf zirka 7,5 Milliarden US-Dollar wurden die griechischen Ansprüche 1946 auf der Pariser Reparationskonferenz beziffert. Das entspräche heute etwa 50 Milliarden Dollar. Dazu gehören auch Forderungen, die noch aus dem Ersten Weltkrieg herrühren. Als die Klage in Livadia verhandelt wurde, zeigte sich die deutsche Seite dennoch allenfalls mäßig interessiert. Denn sie schien ihr lediglich als eine beliebige unter den unzähligen weltweiten Bemühungen von NS-Opfern, selbst nach Jahrzehnten erfolglosen Kampfes ihre Rechte weiterhin geltend zu machen. Angesichts der geübten und in der Regel erfolgreichen Routine grundsätzlicher Zurückweisung wurde sie allenfalls für eine Kuriosität gehalten. Nicht einmal eine Stellungnahme schien vonnöten. Allerdings legte man in letzter Minute Berufung ein.  

Im Mai dieses Jahres fällte dann das oberste griechische Gericht, der Areopag, sein endgültiges Urteil (s. KONKRET 6/2000). Er stellte fest: "Um sich zu rächen, kehrten die Deutschen nach Distomo zurück und befahlen den Einwohnern, sich in ihren Häusern einzuschließen. Danach umzingelten sie das Dorf, stellten an dessen Ausgängen Wachen auf und begannen mit einem Massenschlachten, das an Grausamkeit alles übertraf, was die Menschheit im Laufe der Jahrhunderte erlebt hat. Nachdem die Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten die zwölf Geiseln, die sie mit sich führten, getötet hatten, teilten sie sich in Gruppen auf, drangen in die Häuser ein und fielen wie wilde Tiere über die unglücklichen Einwohner von Distomo her, metzelten sie nieder, ermordeten sie, vergewaltigten Frauen und junge Mädchen, schnitten Schwangeren die Bäuche auf. Alte, Junge, Frauen, unmündige Jungen und Mädchen und sogar Kleinkinder waren Opfer ihres Blutrauschs."  

Es überrascht nicht, daß eine solche Tat in Deutschland keine besonderen Reaktionen hervorrief. Ist man doch hier vor allem damit beschäftigt, erste Ansätze zur Aufarbeitung der Wehrmachtsverbrechen als Fälschung zu diskreditieren oder Wehrmachtsdeserteuren die uneingeschränkte Rehabilitierung auch weiterhin zu verweigern. Eine solche Haltung hat in der Bundesrepublik zudem eine rechtsstaatliche Tradition (Norman Paech: "Wehrmachtsverbrechen in Griechenland", in: "Kritische Justiz" 3/99). Sie entstand im Verlauf der Bemühungen, die Täter zu entlasten und sie - wenn es denn zu einem Prozeß kam - in Wehrmachtsdiktion freizusprechen. So wurde in einem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg als "völkerrechtliche Notwehr" definiert, wenn "verdächtige Personen, die sich im Vorfeld der deutschen Hauptkampflinie aufhielten und nicht sofort als harmlos zu erkennen waren, ohne Standgerichtsurteile auf Befehl von Offizieren erschossen wurden". Die Mörder von sechs Zivilisten auf Kreta wurden deshalb freigesprochen. Das Urteil machte Schule und führte dazu, daß trotz Hunderter Verfahren in Griechenland deutsche Gerichte keinen der damals in Griechenland tätigen Mörder in Uniform verurteilten. So begründete die Staatsanwaltschaft Bochum die Einstellung eines Verfahrens mit dem zusätzlichen Hinweis, diese Verbrechen seien "zulässige völkerrechtsmäßige Mittel (gewesen), die Gegner, die Partisanen, zur Einhaltung des Völkerrechts zu zwingen".  

Daneben werden von deutscher Seite weitere Gründe angeführt, die teils naßforsch, teils bemüht die Weigerung rechtfertigen sollen, für Kriegsverbrechen Entschädigung zu zahlen oder alte Kredite abzulösen. So wird gezielt die Lüge verbreitet und von den Zeitungen nachgedruckt, mit dem 1961 zwischen Griechenland und der Bundesrepublik abgeschlossenen Vertrag über "Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen sind", seien die strittigen Fragen geregelt. Tatsächlich enthält Artikel 3 dieses Vertrages jedoch den Vorbehalt, etwaige Forderungen griechischer Bürger seien hiervon nicht betroffen. Außerdem gibt es einen begleitenden Briefwechsel, in dem die griechische Regierung darauf hinweist, daß sie auf die nach dem Londoner Schuldenabkommen noch offenen Punkte zurückkommen werde. Es kommt auch vor, daß die Bundesregierung Fragesteller mit der Antwort bescheidet, "nach Ablauf von 50 Jahren seit Kriegsende und Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik mit der internationalen Staatengemeinschaft (hat) die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren". Nicht zuletzt werden Urteile griechischer Gerichte hierzulande nicht anerkannt, verletzen sie nach deutscher Auffassung doch die "Staatenimmunität", derzufolge Staaten von Gerichten außerhalb ihres Hoheitsbereichs nicht rechtswirksam verurteilt werden können.  

Es ist also offensichtlich, daß Erinnerungspolitik wie üblich in der Form einer tief gestaffelten Abwehr betrieben wird. Hiergegen kann ein kleines Land wie Griechenland, das zum Beispiel auf die deutsche Zustimmung bei seiner für 2001 geplanten Aufnahme in die Euro-Zone angewiesen ist, nicht viel ausrichten. Es verwundert daher nicht, daß die griechische Regierung kaum Anstalten macht, die "vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit" mit der Bundesregierung in Frage zu stellen. So schien es für die deutsche Seite nun nur noch darauf anzukommen, mit der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft einen letzten Schlußstrich unter alle Entschädigungsforderungen zu ziehen.  

Entsprechend nervös reagierten deshalb deutsche Politiker, als die amerikanische Seite die Reparationsfrage ansprach. Zwar erklärte die US-Delegation nach heftigen Protesten der Deutschen, daß sie keine Reparationsforderungen mehr erheben werde. Doch war damit der Eindruck nicht aus der Welt geschafft, daß es offensichtlich nicht nur ein paar ewiggestrige Querulanten in Griechenland sind, für die diese Auseinandersetzung noch nicht abgeschlossen ist. Die Aufwertung der griechischen Position ergab sich nämlich auch aus der Urteilsbegründung des Areopags. Er orientierte sich an einem Urteil, das in den 90er Jahren in den USA gefällt worden war. Dort hatte ein ehemaliger NS-Zwangsarbeiter auf Entschädigung geklagt und war in der ersten Instanz erfolgreich gewesen. Das Gericht hatte befunden, Deutschland könne sich nicht auf den Grundsatz der Staatenimmunität berufen, weil dies angesichts der NS-Verbrechen Rechtsmißbrauch sei. Ähnlich argumentiert nun der Areopag. Seine Position wird zudem durch die bekannte Entwicklung in der internationalen Gesetzgebung unterstützt, die Staatenimmunität derjenigen Länder einzuschränken, die von den Mächtigen dieser Welt zu "Schurkenstaaten" erklärt werden. Auf deutscher Seite wird diese Entwicklung deshalb durchaus ernst genommen. So titelte die "FAZ" ungewohnt ängstlich: "Genießt Deutschland Staatenimmunität ?"; das Blatt befürchtete eine "Welle weiterer Prozesse". Die "Frankfurter Rundschau" schockte ihre Leser mit der Schlagzeile "Ansprüche, die ins Astronomische gehen" und schlug angesichts der Perspektive, daß "Zehntausende griechischer NS-Opfer... gegen Deutschland klagen (können)", gleich vor, man solle besser eine Verhandlungslösung anstreben.  

Die Forderungen der griechischen NS-Opfer haben damit in einer Zeit, in der Deutschland sich endgültig seiner historischen Verpflichtungen entledigen will, eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen bekommen, diesen Plan zu vereiteln. Das läßt darauf hoffen, daß sich der Druck auf die deutsche Regierung verstärken wird, weitere offene Fragen zu regeln. Hierzu gehört die Entschädigung derjenigen, die vom Abkommen über die Entschädigung von Zwangsarbeit weiterhin ausgeschlossen bleiben bzw. damit auch gar nicht gemeint sind, ebenso wie die Haftung für Vermögensschäden. Auch für die Auseinandersetzung über Reparationen kann ein Präzedenzfall geschaffen werden. Denn läßt sich die Bundesregierung auf eine politische Lösung ein, dann tut sie genau das, was sie mehr als 50 Jahre lang zu vermeiden wußte.  

Doch der Versuch, sich der Forderungen von NS-Verfolgten endgültig zu entledigen, wird auch unter einem anderen Aspekt möglicherweise nicht erfolgreich sein. Trotz der Drohung aus Wirtschaftskreisen, zur letzten Verhandlungsrunde über die Bundesstiftung erst gar nicht nach Washington zu reisen und alle bisherigen Ergebnisse aufzukündigen, falls den deutschen Unternehmen nicht hundertprozentige "Rechtssicherheit" zugesichert werde, erklärte der US-Verhandlungsleiter Eizenstat nach Abschluß der Gespräche lediglich, die US-Regierung werde den wegen Zwangsarbeit verklagten Unternehmen zur Seite stehen. Das wird die hiesige Wirtschaft wohl davor schützen, wegen dieses Punktes ernsthafte juristische Schwierigkeiten zu bekommen. Denn die bisher eingereichten Sammelklagen werden zu einem Verfahren zusammengefaßt und dann auf Grundlage des Statements of Interest an die Bundesstiftung verwiesen. Auch mag sie über die Reichweite der "Rechtssicherheit" erfreut sein, die selbst die nicht zahlungsbereiten Firmen einbezieht, während die NS-Opfer lediglich auf das Wort der deutschen Wirtschaftsführer angewiesen bleiben und mit ihrer Antragstellung auf jegliche Rechtsansprüche zu verzichten haben.  

Das wird die deutsche Wirtschaft aber kaum vor anderen Klagen bewahren. Der Münchner Anwalt Michael Witti sieht denn auch für Themen, bei denen es der deutschen Seite gelungen ist, materielle Ansprüche aus dem Abkommen "herauszuverhandeln", gute Aussichten für die Annahme von Sammelklagen bei US-Gerichten. Er und seine Kollegen bereiten deshalb gerade ein Verfahren vor, in dem jüdische KZ-Opfer ihre Vermögensansprüche gegenüber der Deutschen und der Dresdner Bank geltend machen. Ob diese Klagen Aussicht auf Erfolg haben werden, ist offen. Möglich ist auch, daß "der Einzelne fast keinen Rückhalt findet und untergeht" (Witti).