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Münchner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Kriegsverbrechen der Wehrmacht an 3000 Menschen bleibt ungesühnt - München (ppa).

„Das größte Kriegsverbrechen der Wehrmacht bleibt weiter ungesühnt“, schreibt das Internet-Magazin „german-foreign-policy.com" zum Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft München im Verfahren wegen des Massakers an italienischen Kriegsgefangenen, das deutsche Wehrmachtssoldaten im Juli 1943 auf Kephallonia (Griechenland) verübten. In dem Beschluss heißt es, die Erschießung wehrloser Gefangener stehe „nach sittlicher Wertung nicht notwendig auf tiefster Stufe“. Die Täter könnten „menschliche Schwäche“ für sich in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass es sich bei dem Massaker nach Definition der Münchner Staatsanwälte nicht um Mord handelte und die Tat damit verjährt ist. Dem Massaker fielen mehr als 3.000 Menschen zum Opfer. Die Täter dürfen sich in Deutschland nun völliger Straffreiheit erfreuen und erhalten Staatspensionen. In Italien werden sie jedoch weiterhin der Teilnahme an hinterhältigen und besonders grausamen Morden beschuldigt. „german-foreign-policy.com“ bezeichnet die Einstellung des Verfahrens als „Freibrief“, der in Italien mit Empörung aufgenommen werde. „Die Einstellung hat aktuelle Bedeutung. Auch völkerrechtswidrige Kriegshandlungen in den gegenwärtig von deutschem Militär besetzten Staaten lassen sich nach dem Münchner Muster straffrei stellen“, fürchtet das Magazin.   In dem Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft München (Geschäftsnummer 115 Js 11161/06) wird die Erschießung des italienischen Generals Gandin und seiner Offiziere zwar als verwerflich eingestuft, aber bleibt für die Täter ohne Sühnefolgen. Gandin und seine Offiziere hatten die von ihnen eroberte griechische Insel Kephallonia im Juli 1943 gegen deutsche Truppen verteidigt, nachdem Italien aus dem Bündnis mit Deutschland ausgeschert war. Der Ausstieg Italiens aus der „Achse“ mit Deutschland war vom deutschen Generalstab mit dem Massakerbefehl beantwortet worden.   Hunderte deutscher Soldaten, die auf Kephallonia eingefallen waren, beteiligten sich daraufhin am Niedermetzeln der italienischen Kriegsgefangenen. Unter den Tätern befand sich auch der Beschuldigte Otmar Mühlhauser, der eines der Massakerkommandos zusammenstellte. Als die ahnungslosen italienischen Soldaten am 24. September 1943 aus einem deutschen Inselgefängnis vorgeführt wurden und bei Argostoli (Kephallonia) Aufstellung nehmen mussten, gab Mühlhauser das Exekutionskommando. „german-foreign-policy.com“ bemängelt auch die Fehlerhaftigkeit des Einstellungsbeschlusses der Münchner Staatsanwaltschaft. Darin werde der Täter mal als „Mühlhauser“, mal als „Mühlmauser“ bezeichnet - „so als erübrige sich eine genaue Beschäftigung mit der Identität der Verbrecher und den personalen Besonderheiten ihrer grausamen Okkupationspolitik“, so das Magazin, das sich vor allem mit deutscher Außenpolitik auseinandersetzt. „Nach Zeugenaussagen plünderten die Täter auf der Insel Kephallonia ihre toten Opfer aus und raubten ihnen Wertsachen und Andenken. Diese allgemeinen Umstände gingen in den Münchner Einstellungsbeschluss nicht ein.“  

Die nach dem Kriegsvölkerrecht und auch nach damaligen deutschen Vorschriften gesetzlose Tat eines skrupellosen Regimes, das 1943 bereits hunderttausende Morde begangen hatte, sei ohne „politische Beweggründe“ erfolgt, heißt es in dem Münchner Einstellungsbeschluss. „Es ging vielmehr um militärische Belange, die zur Erschießung (...) führten“, schreibt die deutsche Staatsanwaltschaft ohne Rücksicht auf historische Zusammenhänge.   Zudem enthält der Einstellungsbeschluss einen besonders raffinierte Kniff: Die  Erschossenen seien „keine normalen Kriegsgefangenen“ gewesen. Es habe sich um „'Verräter'„ gehandelt, wie es „im Sprachgebrauch“ der Nazis hieß. Höhepunkt der Paragraphenakrobatik ist die Feststellung der Staatsanwaltschaft, der Fall ähnele Erschießungen deutscher Wehrmachtsdeserteure. Auch ihre „Hinrichtung wäre wohl ebenfalls nicht als Tötung aus niedrigen Beweggründen (...) anzusehen“, schreibt die Münchner Staatsanwaltschaft. Das Magazin „german-foreign-policy.com“ kommentiert dies als „Schlag ins Gesicht der Nachkommen deutscher Wehrmachtssoldaten, die für ihre Widerstandshandlungen gegen die Unterjochung Europas mit dem Leben bezahlten“. In Italien werde der deutsche Einstellungsbeschluss mit Empörung aufgenommen, schreibt das Magazin weiter. Die Begründung der Münchner Entscheidung sei „erschütternd“ und „eine schwere Beleidigung für Tausende von Gefallenen“, urteilt der italienische Historiker Paolo Paoletti. „In Italien sind nach den Gefallenen von Kephallonia (...) Straßen und Plätze benannt“, berichtet die Tageszeitung „Corriere della Sera“: „Aber die Münchner Staatsanwaltschaft betrachtet sie immer noch als Verräter, ehemalige Verbündete des Dritten Reichs, die sich in feindliche Kombattanten verwandelt hatten und daher den Schutz nicht verdienten, der Kriegsgefangenen zusteht.“ Die Entscheidung sei ein „Gerichtsunfall - um einen Euphemismus zu gebrauchen“, urteilt die Tageszeitung „Il Giornale“. „Für uns ist das ein unannehmbares Urteil“, schreibt der italienische Verteidigungsminister Arturo Parisi in einer Stellungnahme: Ein Urteil, „das die Wahrheit der Tatsachen und das Urteil der Geschichte verdreht.“