Veranstaltung
Prozess gegen ELA
Prozess gegen 17.November
Haftbedingungen
Solidarität Staat&Repression
Presse
Erklärungen
Fotos und Plakate
Hintergrund
Aktuelles
Europäisches Sozialforum in Athen 2006
MAIL
|
neues deutschland,
24.01.2002
Distomo-Opfer finden sich mit deutscher Ignoranz
nicht ab
Berlin muss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Farbe bekennen
Im Juni 1944 zerstörte
die SS das griechische Dorf Distomo und ermordete 218 Menschen.
Deren Hinterbliebene kämpfen seit Jahren um ihre Entschädigung.
Im Mai 2000 verurteilte der Oberste Gerichtshof Griechenlands (Areopag)
Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung von 56 Millionen Mark.
Da die Bundesregierung mit allen Mitteln versucht, die Durchsetzung
dieses Urteils zu verhindern, hat der Rechtsanwalt der Distomo-Kläger
das Gerichtshof in Strasbourg angerufen. Bis zum 28. Januar sind
die Regierungen Griechenlands und Deutschlands aufgefordert, den
Richtern eine Stellungnahme vorzulegen. Unsere Mitarbeiterin Gabriele
Kleiner sprach mit Ioannis Stamoulis, dem Anwalt der Überlebenden
von Distomo, und Dr. V. Karkulias, dem Vorsitzenden des Dachverbandes
der griechischen Opferverbände.
ND: Herr Stamoulis, als Sie vor über fünf Jahren die
Bundesrepublik verklagten, ahnten Sie, was auf Sie zukommt?
Stamoulis: Eine solche
Zuspitzung hätte bei rechtzeitigem Einlenken von deutscher Seite
vermieden werden können. Was wir, meine Mandanten und ich, erwarteten,
war, dass Deutschland sich endlich auch gegenüber Griechenland zu
seiner Verantwortung offiziell bekennt. Was wir absolut nicht erwarteten,
waren dieser offizielle Hochmut, diese kalte Ignoranz und diese
juristischen Winkelzüge. Es geht ja nicht um finanzielles Aufwiegen
dessen, was die Opfer erlitten haben. Wenn das heutige Deutschland
vorbehaltlos anerkennen würde, dass sich seine Soldaten damals,
gelinde gesagt, falsch verhalten haben, dann würde künftig jedem
Versuch der Wind aus den Segeln genommen, wegen eines in der Vergangenheit
liegenden Anlasses die politischen, kulturellen und auch wirtschaftlichen
Beziehungen zu stören.
ND: Die Realität sieht leider
etwas anders aus. Droht eine Eskalation?
Karkulias: Es gibt inzwischen vor griechischen Gerichten zirka 60000
anhängige Klagen meiner Landsleute. All diese Menschen stehen vorbehaltlos
hinter Herrn Stamoulis und dem Prozess, der für Deutschland zu einem
gefürchteten Präzedenzfall wurde und von der deutschen Regierung,
alle Schadensbegrenzung, politische Weitsicht und moralische Verantwortung
missachtend, mit allen Mitteln angefochten wird.
ND: Worum geht es bei Ihrer
Klage, mit der Sie sich vor einem Jahr an den Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte in Strasbourg wandten?
Stamoulis: Die Klage richtet sich sowohl gegen die deutsche
als auch gegen die griechische Regierung. Was die deutsche Seite
angeht, verlangen die Kläger, das Gericht möge die Bundesregierung
dazu verurteilen, das Urteil des Landgerichts von Livadia, das vom
Obersten Gerichtshof Griechenlands bestätigt wurde, zu akzeptieren.
Die griechische Regierung soll dazu verurteilt werden, Bestimmungen
der Zivilprozessordnung ersatzlos zu streichen, die ein Hindernis
bei der Pfändung, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Vermögen
dritter Staaten bilden. Die Richter in Strasbourg haben die Klage
für zulässig erklärt und beiden Regierungen bis zum 28. Januar die
Frist gesetzt, Stellung zu nehmen.
ND: Ach ja, der letztlich
missglückte Versuch, durch Pfändung und Versteigerung deutschen
Staatseigentums die Bundesrepublik in Zahlpflicht zu nehmen!
Stamoulis: Richtig ist, dass die bereits erfolgte Pfändung des Athener
Goethe-Institutes nach wie vor rechtskräftig ist, und unbestritten
ist auch, dass kein Gericht dieser Welt die Verurteilung des deutschen
Staates durch das Oberste Gericht Griechenlands jemals annullieren
kann. Die Hindernisse, die sich ungeachtet des Urteils des Areopag
einstellten, rührten unter anderem daher, dass bei uns jener Paragraf
923 existiert, wonach bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen
einen ausländischen Staat die Genehmigung des Justizministers vorliegen
muss. Ich bin überzeugt, dass der Gerichtshof in Strasbourg unserer
Klage entsprechen wird, weil diese Bestimmung der griechischen Zivilprozessordnung
in offenem Widerspruch zur UNO-Konvention über bürgerliche Rechte
und politische Freiheiten und auch zum Europäischen Abkommen über
den Schutz der Menschenrechte steht. Diese Konvention - und das
ist wichtig - sieht vor, dass ihre Signatar-Staaten, zu denen sowohl
die Bundesrepublik als auch Griechenland gehören, sich verpflichten,
die Vollstreckung jedes rechtmäßig ergangenen Urteils zu garantieren.
Hellas unterm Hakenkreuz
Aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus
am 27. Januar wollen u. a. der ASTA der TU Berlin und die Griechische
Demokratische Gemeinde mit einer Podiumsdiskussion, einer Ausstellung
und einer Veranstaltungsreihe über den deutschen Besatzungsterror
in Griechenland informieren und die Forderungen der Opfer unterstützen.
Die Podiumsveranstaltung findet heute um 19 Uhr im Audimax der TU,
Straße des 17. Juni, statt. Weitere Info unter: www.geocities.com/hellasunterdemhakenkreuz
ND: Sie berufen sich immer
wieder auch auf das Europäische Übereinkommen von 1972, um den Vorwurf
der Bundesregierung, der Distomo-Prozess und sein Urteil gegen Deutschland
stellten einen Verstoß gegen die Staatenimmunität dar, zurückzuweisen.
Worum geht es konkret?
Stamoulis: Griechenland und Deutschland haben am 16. Mai 1972 in
Basel als Mitgliedsstaaten des Europarates das Europäische Übereinkommen
über Staatenimmunität unterzeichnet, demzufolge rechtmäßig ergangene
Urteile eines inländischen Gerichts, die gegen einen anderen Staat
gerichtet sind, von diesem zu akzeptieren sind. Da im Gegensatz
zur Bundesrepublik Griechenland bislang dieses Abkommen zwar signiert,
jedoch nicht ratifiziert hat, wird von deutscher Seite behauptet,
der Distomo-Prozess sei rechtswidrig und ein Angriff auf die deutsche
Staatenimmunität. Belanglos erscheint dabei den Verfechtern dieser
Behauptung, dass sie damit sogar im Widerspruch zum Urteil ihres
eigenen Obersten Gerichtshofes stehen, denn die Karlsruher Richter
befanden unisono mit ihren Kollegen vom Areopag Klagen von Privatpersonen
vor landeseigenen Gerichten gegen einen ausländischen Staat für
rechtmäßig.
ND: Inzwischen gibt es auch
in Griechenland Vertreter der deutschen Position. Handelt es sich
um eine Verschwörung zu Gunsten des politisch Stärkeren?
Stamoulis: Angesichts des von Deutschland ausgeübten diplomatischen
Drucks gab es Versuche, durch juristische Winkelzüge das Urteil
des Areopag zu kippen und seine Durchsetzung zu verhindern. Was
auf Grund eines Urteils des Oberlandgerichts Athen, bei Aufrechterhaltung
der damals bereits erfolgten Pfändung, z. B. des Goethe-Institutes,
zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung führte - und mich nach Strasbourg.
ND: Auf Initiative des früheren
Außenministers Pangalos wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, um
den Vertrag von 1972 zu ratifizieren. Hat dies eine reale Chance?
Stamoulis: Dieser Gesetzentwurf wird nicht nur von einer Gruppe
von Abgeordneten aller Parlamentsfraktionen, sondern mittlerweile
auch von den beiden dafür zuständigen Ministerien - dem Außen- und
dem Justizministerium - getragen. Eine Tatsache, mit der die Bundesregierung
wohl nicht gerechnet hat.
Karkulias: Engen Kontakt gibt es nicht nur zu den Abgeordneten,
die diese Initiative ergriffen haben, sondern auch zum Justiz- und
Außenministerium und sogar zum Büro des Ministerpräsidenten Simitis.
Von dem erhielt der Dachverband der griechischen Opferverbände unlängst
ein Schreiben, in dem zugesichert wurde, dass man das Ratifizierungsverfahren
ungeachtet aller Störmanöver unbedingt vorantreiben werde.
Stamoulis: Außerdem hat Außenminister Papandreou vor kurzem erklärt,
dass die Einbringung dieses Gesetzentwurfes bedeute, dass nun die
deutsche Regierung Initiativen ergreifen müsse.
ND: Offenbar gibt es nun auch
in Deutschland Bewegung. Was zeichnet sich ab?
Stamoulis: Zumindest hat man den Eindruck, dass offizielle deutsche
Stellen erkannt haben, dass ein Festhalten an der bisherigen ignoranten
Haltung den Steuerzahler immer teurer zu stehen kommen wird. Man
will einlenken, das ist spürbar. Vertreter der Opfer-Verbände trafen
unlängst mit dem deutschen Botschafter in Athen zusammen. Wir haben
ihm unsere Vorschläge unterbreitet, und er hat - ein Novum - versichert,
unsere Standpunkte dem Auswärtigen Amt in Berlin zu übermitteln.
Karkulias: Ich bin ein Überlebender des während der deutschen Besatzung
an den Einwohnern von Kalavrita verübten Massenmordes und habe damals
meinen Vater und mehrere Onkel verloren. Ich frage mich, worum es
der deutschen Regierung und ihren Unterstützern in meinem Lande
eigentlich geht. Um juristische Formfehler? Um die Angst, viel Geld
zahlen zu müssen? Oder geht es um die Substanz? Weshalb diese doppelte
Moral? Lässt sich die deutsche Regierung wirklich nur von Machtkalkül
und Mammon leiten? Soll Absolution für das zum Glück besiegte Nazi-Deutschland
und seine Verbrechen erteilt werden? Es gibt keine Vergebung ohne
Mea culpa!
ND: Könnten Sie sich vorstellen,
dass Ihre Mandanten unter Umständen auf die zu zahlenden 56 Millionen
Mark einschließlich Zinsen verzichten würden?
Stamoulis: Ich möchte nochmals daran erinnern, dass es nicht um
eine finanzielle Abfindung ging. Es waren die offiziellen Vertreter
Ihres Staates, die, weil sie nicht zu einem Mea culpa bereit waren,
das Urteil provozierten. Noch einmal: Das Urteil ist unumstößlich.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass meine Mandanten durch
einen Vergleich im Rahmen einer politischen Lösung, die unbedingt
jedes einzelne griechische Opfer auf die eine oder andere Weise
berücksichtigen müsste, eine geringere Summe akzeptieren würden.
Doch da wir schon beim Geld sind, ich staune immer über zwei hervorstechende
deutsche Wesensmerkmale: auf der einen Seite Pfennigfuchserei und
Paragrafenreiterei, auf der anderen das Sich-Ergötzen am Monumentalen.
So wurde z. B. in Nürnberg innerhalb der damaligen monumentalen
Lieblingsanlage des Führers ein Memorial zur Geschichtsaufarbeitung
und -bewältigung eingeweiht. Und wissen Sie, was dieses Memorial
gekostet hat? 52 Millionen Mark! Auch eine Art von Mea Culpa ...
ND: Was machen Sie mit Ihrem
Honorar, wenn der Prozess abgeschlossen ist?
Stamoulis: Ich werde dieses Geld den Überlebenden von Distomo zur
Verfügung stellen, damit sie ein Memorial errichten können für ihre
Toten.
|