Veranstaltung
Prozess gegen ELA
Prozess gegen 17.November
Haftbedingungen
Solidarität
Staat&Repression
Presse
Erklärungen
Fotos und Plakate
Hintergrund
Aktuelles
Europäisches Sozialforum
in Athen 2006


MAIL

neues deutschland, 24.01.2002



Distomo-Opfer finden sich mit deutscher Ignoranz nicht ab


Berlin muss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Farbe bekennen

Im Juni 1944 zerstörte die SS das griechische Dorf Distomo und ermordete 218 Menschen. Deren Hinterbliebene kämpfen seit Jahren um ihre Entschädigung. Im Mai 2000 verurteilte der Oberste Gerichtshof Griechenlands (Areopag) Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung von 56 Millionen Mark. Da die Bundesregierung mit allen Mitteln versucht, die Durchsetzung dieses Urteils zu verhindern, hat der Rechtsanwalt der Distomo-Kläger das Gerichtshof in Strasbourg angerufen. Bis zum 28. Januar sind die Regierungen Griechenlands und Deutschlands aufgefordert, den Richtern eine Stellungnahme vorzulegen. Unsere Mitarbeiterin Gabriele Kleiner sprach mit Ioannis Stamoulis, dem Anwalt der Überlebenden von Distomo, und Dr. V. Karkulias, dem Vorsitzenden des Dachverbandes der griechischen Opferverbände.

ND: Herr Stamoulis, als Sie vor über fünf Jahren die Bundesrepublik verklagten, ahnten Sie, was auf Sie zukommt?
Stamoulis: Eine solche Zuspitzung hätte bei rechtzeitigem Einlenken von deutscher Seite vermieden werden können. Was wir, meine Mandanten und ich, erwarteten, war, dass Deutschland sich endlich auch gegenüber Griechenland zu seiner Verantwortung offiziell bekennt. Was wir absolut nicht erwarteten, waren dieser offizielle Hochmut, diese kalte Ignoranz und diese juristischen Winkelzüge. Es geht ja nicht um finanzielles Aufwiegen dessen, was die Opfer erlitten haben. Wenn das heutige Deutschland vorbehaltlos anerkennen würde, dass sich seine Soldaten damals, gelinde gesagt, falsch verhalten haben, dann würde künftig jedem Versuch der Wind aus den Segeln genommen, wegen eines in der Vergangenheit liegenden Anlasses die politischen, kulturellen und auch wirtschaftlichen Beziehungen zu stören.

ND: Die Realität sieht leider etwas anders aus. Droht eine Eskalation?
Karkulias: Es gibt inzwischen vor griechischen Gerichten zirka 60000 anhängige Klagen meiner Landsleute. All diese Menschen stehen vorbehaltlos hinter Herrn Stamoulis und dem Prozess, der für Deutschland zu einem gefürchteten Präzedenzfall wurde und von der deutschen Regierung, alle Schadensbegrenzung, politische Weitsicht und moralische Verantwortung missachtend, mit allen Mitteln angefochten wird.

ND: Worum geht es bei Ihrer Klage, mit der Sie sich vor einem Jahr an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg wandten?
Stamoulis: Die Klage richtet sich sowohl gegen die deutsche als auch gegen die griechische Regierung. Was die deutsche Seite angeht, verlangen die Kläger, das Gericht möge die Bundesregierung dazu verurteilen, das Urteil des Landgerichts von Livadia, das vom Obersten Gerichtshof Griechenlands bestätigt wurde, zu akzeptieren. Die griechische Regierung soll dazu verurteilt werden, Bestimmungen der Zivilprozessordnung ersatzlos zu streichen, die ein Hindernis bei der Pfändung, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Vermögen dritter Staaten bilden. Die Richter in Strasbourg haben die Klage für zulässig erklärt und beiden Regierungen bis zum 28. Januar die Frist gesetzt, Stellung zu nehmen.

ND: Ach ja, der letztlich missglückte Versuch, durch Pfändung und Versteigerung deutschen Staatseigentums die Bundesrepublik in Zahlpflicht zu nehmen!
Stamoulis: Richtig ist, dass die bereits erfolgte Pfändung des Athener Goethe-Institutes nach wie vor rechtskräftig ist, und unbestritten ist auch, dass kein Gericht dieser Welt die Verurteilung des deutschen Staates durch das Oberste Gericht Griechenlands jemals annullieren kann. Die Hindernisse, die sich ungeachtet des Urteils des Areopag einstellten, rührten unter anderem daher, dass bei uns jener Paragraf 923 existiert, wonach bei einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme gegen einen ausländischen Staat die Genehmigung des Justizministers vorliegen muss. Ich bin überzeugt, dass der Gerichtshof in Strasbourg unserer Klage entsprechen wird, weil diese Bestimmung der griechischen Zivilprozessordnung in offenem Widerspruch zur UNO-Konvention über bürgerliche Rechte und politische Freiheiten und auch zum Europäischen Abkommen über den Schutz der Menschenrechte steht. Diese Konvention - und das ist wichtig - sieht vor, dass ihre Signatar-Staaten, zu denen sowohl die Bundesrepublik als auch Griechenland gehören, sich verpflichten, die Vollstreckung jedes rechtmäßig ergangenen Urteils zu garantieren.

Hellas unterm Hakenkreuz
Aus Anlass des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar wollen u. a. der ASTA der TU Berlin und die Griechische Demokratische Gemeinde mit einer Podiumsdiskussion, einer Ausstellung und einer Veranstaltungsreihe über den deutschen Besatzungsterror in Griechenland informieren und die Forderungen der Opfer unterstützen. Die Podiumsveranstaltung findet heute um 19 Uhr im Audimax der TU, Straße des 17. Juni, statt. Weitere Info unter: www.geocities.com/hellasunterdemhakenkreuz


ND: Sie berufen sich immer wieder auch auf das Europäische Übereinkommen von 1972, um den Vorwurf der Bundesregierung, der Distomo-Prozess und sein Urteil gegen Deutschland stellten einen Verstoß gegen die Staatenimmunität dar, zurückzuweisen. Worum geht es konkret?
Stamoulis: Griechenland und Deutschland haben am 16. Mai 1972 in Basel als Mitgliedsstaaten des Europarates das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität unterzeichnet, demzufolge rechtmäßig ergangene Urteile eines inländischen Gerichts, die gegen einen anderen Staat gerichtet sind, von diesem zu akzeptieren sind. Da im Gegensatz zur Bundesrepublik Griechenland bislang dieses Abkommen zwar signiert, jedoch nicht ratifiziert hat, wird von deutscher Seite behauptet, der Distomo-Prozess sei rechtswidrig und ein Angriff auf die deutsche Staatenimmunität. Belanglos erscheint dabei den Verfechtern dieser Behauptung, dass sie damit sogar im Widerspruch zum Urteil ihres eigenen Obersten Gerichtshofes stehen, denn die Karlsruher Richter befanden unisono mit ihren Kollegen vom Areopag Klagen von Privatpersonen vor landeseigenen Gerichten gegen einen ausländischen Staat für rechtmäßig.

ND: Inzwischen gibt es auch in Griechenland Vertreter der deutschen Position. Handelt es sich um eine Verschwörung zu Gunsten des politisch Stärkeren?
Stamoulis: Angesichts des von Deutschland ausgeübten diplomatischen Drucks gab es Versuche, durch juristische Winkelzüge das Urteil des Areopag zu kippen und seine Durchsetzung zu verhindern. Was auf Grund eines Urteils des Oberlandgerichts Athen, bei Aufrechterhaltung der damals bereits erfolgten Pfändung, z. B. des Goethe-Institutes, zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung führte - und mich nach Strasbourg.

ND: Auf Initiative des früheren Außenministers Pangalos wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, um den Vertrag von 1972 zu ratifizieren. Hat dies eine reale Chance?
Stamoulis: Dieser Gesetzentwurf wird nicht nur von einer Gruppe von Abgeordneten aller Parlamentsfraktionen, sondern mittlerweile auch von den beiden dafür zuständigen Ministerien - dem Außen- und dem Justizministerium - getragen. Eine Tatsache, mit der die Bundesregierung wohl nicht gerechnet hat.
Karkulias: Engen Kontakt gibt es nicht nur zu den Abgeordneten, die diese Initiative ergriffen haben, sondern auch zum Justiz- und Außenministerium und sogar zum Büro des Ministerpräsidenten Simitis. Von dem erhielt der Dachverband der griechischen Opferverbände unlängst ein Schreiben, in dem zugesichert wurde, dass man das Ratifizierungsverfahren ungeachtet aller Störmanöver unbedingt vorantreiben werde.


Stamoulis: Außerdem hat Außenminister Papandreou vor kurzem erklärt, dass die Einbringung dieses Gesetzentwurfes bedeute, dass nun die deutsche Regierung Initiativen ergreifen müsse.

ND: Offenbar gibt es nun auch in Deutschland Bewegung. Was zeichnet sich ab?
Stamoulis: Zumindest hat man den Eindruck, dass offizielle deutsche Stellen erkannt haben, dass ein Festhalten an der bisherigen ignoranten Haltung den Steuerzahler immer teurer zu stehen kommen wird. Man will einlenken, das ist spürbar. Vertreter der Opfer-Verbände trafen unlängst mit dem deutschen Botschafter in Athen zusammen. Wir haben ihm unsere Vorschläge unterbreitet, und er hat - ein Novum - versichert, unsere Standpunkte dem Auswärtigen Amt in Berlin zu übermitteln.
Karkulias: Ich bin ein Überlebender des während der deutschen Besatzung an den Einwohnern von Kalavrita verübten Massenmordes und habe damals meinen Vater und mehrere Onkel verloren. Ich frage mich, worum es der deutschen Regierung und ihren Unterstützern in meinem Lande eigentlich geht. Um juristische Formfehler? Um die Angst, viel Geld zahlen zu müssen? Oder geht es um die Substanz? Weshalb diese doppelte Moral? Lässt sich die deutsche Regierung wirklich nur von Machtkalkül und Mammon leiten? Soll Absolution für das zum Glück besiegte Nazi-Deutschland und seine Verbrechen erteilt werden? Es gibt keine Vergebung ohne Mea culpa!

ND: Könnten Sie sich vorstellen, dass Ihre Mandanten unter Umständen auf die zu zahlenden 56 Millionen Mark einschließlich Zinsen verzichten würden?

Stamoulis: Ich möchte nochmals daran erinnern, dass es nicht um eine finanzielle Abfindung ging. Es waren die offiziellen Vertreter Ihres Staates, die, weil sie nicht zu einem Mea culpa bereit waren, das Urteil provozierten. Noch einmal: Das Urteil ist unumstößlich. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass meine Mandanten durch einen Vergleich im Rahmen einer politischen Lösung, die unbedingt jedes einzelne griechische Opfer auf die eine oder andere Weise berücksichtigen müsste, eine geringere Summe akzeptieren würden. Doch da wir schon beim Geld sind, ich staune immer über zwei hervorstechende deutsche Wesensmerkmale: auf der einen Seite Pfennigfuchserei und Paragrafenreiterei, auf der anderen das Sich-Ergötzen am Monumentalen. So wurde z. B. in Nürnberg innerhalb der damaligen monumentalen Lieblingsanlage des Führers ein Memorial zur Geschichtsaufarbeitung und -bewältigung eingeweiht. Und wissen Sie, was dieses Memorial gekostet hat? 52 Millionen Mark! Auch eine Art von Mea Culpa ...

ND: Was machen Sie mit Ihrem Honorar, wenn der Prozess abgeschlossen ist?
Stamoulis: Ich werde dieses Geld den Überlebenden von Distomo zur Verfügung stellen, damit sie ein Memorial errichten können für ihre Toten.