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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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118. Verhandlungstag, Montag, 17. Juli 2006
Die Verteidigung erhebt Widerspruch dagegen,
dass ein Polizeioffizier, der maßgeblich an den Ermittlungen
gegen die Angeklagten beteiligt gewesen war, als Zeuge vernommen
wird. Nach griechischem Recht ist eine Vernehmung von Ermittlungsbeamten
als Zeugen verboten, als Gutachter dagegen dürfen sie aussagen.
Der Beamte hatte nach den Verhaftungen nicht
nur die Fingerabdrücke auf den in den konspirativen Wohnungen
gefundenen Gegenständen, meist Papieren, untersucht, sondern
auch von den als mutmaßliche Mitglieder der 17N Verhafteten
Fingerabdrücke genommen und diese mit den gefundenen Fingerabdrücken
verglichen.
Im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft und
der Nebenklage verwerfen die Richter ohne nähere Begründung
den Einspruch der Verteidigung. Der Polizeioffizier versichert,
die Fingerabdrücke seien tatsächlich von den Angeklagten
auf den Papieren hinterlassen worden und schließt aus, dass
sie auf andere Weise dorthin gebracht wurden. Auf Nachfrage des
Vorsitzenden Richters erklärt er, es gäbe "diverse
Methoden", solche Fälschungen zu erkennen. Der Richter
gibt sich damit zufrieden und macht sich nicht die Mühe, sich
zumindest eine dieser Methoden erklären zu lassen... Dass die
umstrittenen Fingerabdrücke größtenteils auf Papieren
gefunden wurden, erklärt der Zeuge mit einer angeblich begründeten
Sorglosigkeit der Angeklagten im Umgang mit Papier. So sei es erst
seit 1997in Griechenland möglich, Fingerabdrücke auch
auf Papier über einen längeren Zeitraum nachzuweisen.
Pech für den Zeugen, dass dies aber schon zur Zeit der Militärjunta
gängige und in der Polizeiliteratur beschriebene Praxis war.
119. Verhandlungstag, Dienstag, 18. Juli 2006
Die Verhandlung wird mit der Befragung des Polizeioffiziers
fortgesetzt. Dieser ist mit seiner gesamten Ausrüstung zur
Untersuchung von Fingerabdrücken (2 Autos und 6 Polizeibeamte)
gekommen. Er erläutert, dass die richtige Zuordnung von Fingerabdrücken
eher eine Kunst als eine Wissenschaft sei und reagiert auf jeden
Zweifel an der Richtigkeit seiner Ermittlungsergebnisse mit dem
Angebot, man könne ja jemandem x-beliebigen Angeklagten hier
Fingerabdrücke nehmen und im Folgenden würde er zeigen,
wie man diese identifiziert.
Die Verteidigung Papanastasiou bemängelt,
dass die unvollständigen oder undeutlichen Fingerabdrücke
, die an verschiedenen beweglichen Gegenständen in einer konspirativen
Wohnung gefunden wurden, nicht mit dem gesamten Katalog an gespeicherten
Abdrücken, sondern nur mit den Fingerabdrücken der als
mutmaßliche Mitglieder der 17N Verhafteten verglichen wurden.
Weiterhin weist sie auf Merkwürdigkeiten hin: So weist ein
Buch beispielsweise anscheinend nur Fingerabdrücke eines der
Angeklagten und keine anderen, etwa des Druckers oder des Buchhändlers,
auf. Auch habe der Polizeioffizier den Abdruck eines Fingers von
Papanastasiou entdeckt, den dieser seit 1989 gar nicht mehr habe.
Dieser Fingerabdruck sei auf einem Straßenatlas für Athen
aus dem Jahre 1972 gefunden worden. Es sei aber sehr unwahrscheinlich,
dass die 17N in den 80ern und 90ern eine derart veraltete Ausgabe
benutzen würde.
Die Verteidigung Karatsolis hatte beantragt,
die polizeilichen Protokolle der Fingerabdruckvergleiche vorzulegen
und fragt den Vorsitzenden nach der Entscheidung über ihren
Antrag. Der Vorsitzende Richter, sichtlich verlegen, erklärt,
es gäbe keine weiteren außer den in den Gerichtsakten
angeführten Unterlagen dazu. Daraufhin fragt die Verteidigung
den Polizeioffizier, ob es sich bei den vorhandenen Fingerabdruck-Unterlagen
um offizielle polizeiliche Protokolle für die Identifizierung
von Fingerabdrücken handelt, was dieser zweimal verneint. Die
Verteidigung beantragt daraufhin noch einmal die Vorlage der Protokolle
der Identifizierung der Fingerabdrücke zur Untersuchung, da
das Gericht in erster Instanz die Vorladung des Polizeioffiziers
für notwendig gehalten hatte, um eben die Glaubwürdigkeit
von in den Unterlagen befindlichen Protokollen der Identifizierung
der Fingerabdrücke zu kontrollieren.
Der Vorsitzende Richter erklärt, es gäbe
keinen solchen Beschluss in den Unterlagen des ersten Prozesses,
worauf die Verteidigung ihm diesen Wort für Wort vorliest.
Der Vorsitzende Richter erklärt daraufhin, es gäbe keine
solchen Protokolle der Identifizierung der Fingerabdrücke und
das Gericht in erster Instanz bezeichne nur die auch von diesem
Gericht anerkannten Ermittlungsunterlagen als solche. Worauf die
Verteidigung noch einmal darauf hinweist, dass der Polizeioffizier
klar erklärt habe, bei diesen Unterlagen handele es sich eben
nicht um offizielle Protokolle der Identifizierung der Fingerabdrücke.
An diesem Punkt platzt Ch. Xiros der Kragen.
Er verlässt den Gerichtssaal und weist seinen Verteidiger an,
ihn nicht zu verteidigen. "Man versucht uns für dumm zu
verkaufen, dieses Gericht ist eine Zumutung. Ich gehe und ersuche
meine Verteidigung, mich nicht zu vertreten. Auch Verhöhnung
hat ihre Grenzen. Es reicht!" Die Verhandlung wird unterbrochen.
Nach der Pause überbringt die Verteidigung
eine Erklärung von Ch. Xiros. Er ertrage die Verhöhnung
nicht mehr. Hier werde auch der gesunde Menschenverstand missbraucht.
Der Vorsitzende Richter hätte innerhalb kürzester Zeit
den Charakter eines Dokumentes viermal umgedeutet. Er weise ein
weiteres Mal darauf hin, dass dies die Parodie eines Verfahrens
sei, mit von vornherein festgelegten Urteilen. Sein Mandant hätte
ihm eine Vertretung untersagt, erklärt der Anwalt, ohne jedoch
angeben zu können, ob sich diese Entscheidung auf den heutigen
Tag oder den gesamten Prozess bezieht.
Die Verteidigung des wegen hohen Fiebers erstmalig
nicht am Prozess teilnehmenden D. Koufodinas beantragt, die Verhandlung
erst am Donnerstag fortzusetzen. Das Gericht entspricht dem.
Mittwoch, 19. Juli 2006
Heute findet keine Verhandlung statt.
120. Verhandlungstag, Donnerstag, 20. Juli
2006
Zu Beginn der Verhandlung meldet sich Ch. Xiros
mit einer Erklärung zu Wort: "Herr Vorsitzender, ich möchte
ein Erklärung abgeben und bitte ums Wort. Ich habe die Erklärung
auch schriftlich, allerdings werde ich nicht der Versuchung nachgeben
zu entscheiden, ob es sich dabei um ein Dokument oder ein Gutachten
handelt. Das überlasse ich Ihnen.
Man könnte meinen, dass es für mich
keinen Grund gibt, über Beweise zu reden, da es mich nicht
betrifft, weil es in meinem Fall natürlicherweise nicht nur
keine Indizien für eine Schuld, sondern im Gegenteil jede Menge
Beweise gibt, die mich entlasten. Doch die Dinge sind nicht so.
Nach nunmehr acht Monaten Verhandlung haben Sie nun Ihre Karten,
oder um genauer zu sein, Ihre Krallen gezeigt. Sogar die stärksten
Zweifler haben mittlerweile erkannt, dass Ihr einziges Ziel nicht
die Erforschung der Wahrheit und eine Rechtsprechung sind, sondern
um jeden Preis die Aufrechterhaltung der Gaukelei des Urteils erster
Instanz und uns aufs Neue ohne jeden Beweis zu harten Strafen zu
verurteilen.
Wir verfolgen Sie über die ganzen Monate
der sogenannten Beweisaufnahme, in der die Zeugen – Ihre Zeugen
– der Anklage auftreten und mit ihren Aussagen ihre Pläne zerstören,
der Anklage den Boden entziehen und triumphierend die sogenannten
Geständnisse widerlegen. Wir haben Sie stumm wie einen Fisch
gesehen, wenn die Anklage zerlegt wurde. Wir haben gesehen, wie
Sie verzweifelt versuchen zu retten, was immer zu retten ist, auch
wenn Sie dafür jedes Körnchen Logik über Bord werfen
mussten. Wir haben die Verzweiflung auf Ihren Gesichtern gesehen,
wenn die gestellten Identifizierungen ad absurdum geführt wurden,
wenn die jämmerlichen falschen Zeugen entlarvt wurden. Wir
haben ihre ironischen Kommentare und ihre Drohungen gegenüber
Zeugen gehört, die die Orgien des "ehrenwerten" Untersuchungsrichters
aufdeckten und zeigten, auf welche Weise die Anklage zusammengesetzt
und die sogenannten Identifizierungen fabriziert wurden.
Andererseits hat der Vertreter der neonazistischen
Amerikaner und sonstigen Kriegsverbrecher Ihnen geradeheraus gesagt,
dass "dieses Gericht kein Zeugengericht, sondern ein Gericht
der Indizien und Geständnisse" ist. Der gutbezahlte Herr
Professor versteht sehr genau, dass dieser Prozess angesichts der
Tatsache, dass die Zeugen, wie ihnen gebührte, in die Wüste
geschickt wurden, sich ohne Beweise auflösen würde.
Aber selbst wenn wir die Indizien so anerkennen
würden, wie Sie sie vorstellen, haben sie dennoch keinerlei
Beweiskraft, weil sie beispielsweise in keinem Punkt eine Verbindung
zwischen einer Person und einem Anschlag herstellen. Trotzdem sind
Sie gezwungen, sie um jeden Preis zu bewahren, um den Eindruck aufrechtzuerhalten.
Genau dies hat Ihnen auch der Herr Vertreter (der neonazistischen
Amerikaner und sonstigen Kriegsverbrecher Ihnen geradeheraus gesagt,
dass "dieses Gericht kein Zeugengericht wie weiter oben beschrieben,
d. Verf..) aufgezeigt. Denn ohne Zeugen, mit zweifelhaften und verdächtigen
Indizien, mit konstruierten und widersprüchlichen "Geständnissen",
die Schritt für Schritt widerlegt werden, können Sie natürlich
niemanden davon überzeugen, dass Sie hier einen fairen Prozess
führen, oder auch nur davon, dass es sich hier um etwas handelt,
das auch nur im Entferntesten etwas mit Recht oder gesundem Menschenverstand
zu tun hat.
Alles deutet darauf hin, dass wir hier auf ein
fremdbestimmt vorentschiedenes Urteil zusteuern, das in keiner Weise
den Vergleich mit der Heldentat von Margaritis (Vorsitzender Richter
in erster Instanz, mit der Heldentat ist das Urteil gemeint; d.
Verf.) zu scheuen braucht, die Sie schicksalsergeben versuchen,
in jeder Einzelheit zu wiederholen. Und wir können mit Recht
annehmen, dass Sie nur Handlanger sind, wenn Sie bis heute:
- ohne jede Diskussion jeglichen Antrag unsererseits
auf die Vorladung von Augenzeugen der Anklage abgelehnt haben, weil
diese nicht nur die Anklage ins Wanken bringen, sondern auch die
sogenannten Geständnisse widerlegen würden;
- ohne Ausnahme jeden Einspruch der Verteidigung
abgelehnt haben;
- mit lächerlichen Wortspielen und verfahrensrechtlichen
Tricks versuchten, die so oder so armseligen und verdorbenen Beweise
zu retten;
- nicht einmal versuchen, ihre Panik angesichts
jeglichen Beweises, der die Anklage untergräbt, zu verbergen.
Nichtsdestotrotz werde ich Ihnen nicht die Freude
machen, den Prozess zu verlassen. Ich werde nicht fliehen. Ich werde
Ihnen das Leben nicht einfacher machen. Es würde Ihnen passen,
Ihr Theaterstück im Verborgenen weiterzuspielen, Ihren Dienst
lautlos zu erledigen, mit so wenig Widerspruch wie möglich.
Nein, Frau Staatsanwältin, der das System,
ganz offen, als Bonbon die Beförderung zur Staatsanwältin
am höchsten Gerichtshof gegeben hat, um Ihrer aller Entschlossenheit
zu stärken und zufälligen Verlusten vorzubeugen. Nein,
Ihr Herren Richter in Anführungszeichen. Ich werde mich nicht
ein zweites Mal schweigend, wie ein Schaf, zur Schlachtbank führen
lassen. Ich werde hier sitzen und wieder und wieder den Mund aufmachen,
solange der Prozess dauert."
Der Vorsitzende Richter erwidert: "Herr
Xiros, als Angeklagter haben Sie das Recht auf ihre eigene Meinung
und darauf, diese darzustellen. Aber die Art und Weise, mit der
Sie sich an das Gericht wenden, ist nicht die gebührende und
ich glaube nicht, dass sie Ihrer Sache dient. Wenn Sie fortfahren,
sich derartig gegenüber den Anwälten (der Nebenklage,
d. Verf.) und dem Gericht zu gebärden, bin ich verpflichtet,
Sie darauf hinzuweisen, dass das Gericht Sie des Saales verweisen
kann."
Chr. Xiros darauf: "Vielleicht sperren
Sie mich sogar ins Gefängnis?!!!"
Im Weiteren wird die Vernehmung des Polizeioffiziers
fortgesetzt. Dabei präsentiert der Zeuge mehrmals Dokumente,
die weder vor Beginn der Verhandlung in erster Instanz noch vor
der in zweiter Instanz Richtern oder Anwälten vorgelegt wurden
und somit gar nicht verwendet werden dürfen. Es stellt sich
aber die Frage, wer die dem Gericht zur Verfügung gestellte
Auswahl an Berichten der Untersuchung getroffen hat und mit welchen
Kriterien. Darüber hinaus gibt der Zeuge das erste Mal zu,
dass es sehr wohl möglich ist, Fingerabdrücke zu fälschen
oder von einem Gegenstand auf einen anderen zu übertragen.
(Christos Tsigaridas, Angeklagter im Prozess gegen mutmaßliche
Mitglieder der Stadtguerillaorganisation "Revolutionärer
Volkskampf, (ELA)", hatte so etwas übrigens live vor Gericht
demonstriert.)
121. Verhandlungstag, Freitag, 21. Juli 2006
Zu Beginn der Verhandlung meldet sich wieder
Ch. Xiros mit einer Erklärung zu Wort: "20. Juli 1974.
Der Überfall der Türken (auf Zypern; d. Verf.) und die
Besatzung bis heute, mit der Unterstützung der Amerikaner und
der Tolerierung durch die ‚zivilisierte’ Welt. Heute, 32 Jahre danach,
massakriert der faschistische Staat-Terrorist Israel, mit der offensichtlichen
Unterstützung der Amerikaner und der Tolerierung durch die
‚zivilisierte’ Welt, die Völker in Palästina und im Libanon.
Die Übereinstimmung der Argumentation, die jede Art Speichellecker
der Macht anführt, um jede Art ihrer Verbrechen zu rechtfertigen,
verursacht einem Gänsehaut. Während der Besatzung (Griechenlands
durch die deutschen Nazis ab 1941, d. Verf.) waren nicht die Nazis
schuld an den barbarischen Taten, den Hinrichtungen Unbewaffneter
und den übrigen Kriegsverbrechen, sondern die EAM (die von
den Kommunisten dominierte griechische Widerstandsfront, d. Verf.),
die ihnen durch ihren Widerstand den Grund dazu gab. Heute sind
nicht die faschistischen Schurken Israels an den Massakern an Unbewaffneten,
der Auslöschung von Nationen und dem Völkermord schuld,
sondern die Palästinenser, die sich weigern, sich abschlachten
zu lassen, die Hisbollah, die ihnen mit ihrem heroischen Widerstand
den Grund liefern. Die internationale Gemeinschaft ist sogar zu
dem Punkt gekommen, von beiden Seiten Zurückhaltung zu fordern.
Mit andern Worten, Zurückhaltung von den Bomben und von den
Unbewaffneten.
Und um der Frau Staatsanwältin zuvorzukommen,
die uns, als wir am 13. 7. das Gericht aus Protest gegen die Massaker
des Staates Israel an Unbewaffneten das Gericht verließen,
ironisch fragte, was wir den machen würden, wenn ‚morgen wieder
ein Massaker passiere’: Frau Staatsanwältin, wir haben nichts
anderes von Ihnen erwartet. Lassen Sie nur uns angesichts der Massaker
an den Völkern und der Arbeiterklasse beunruhigt sein. Sie
werden beunruhigt sein, sobald einem Großhändler oder
ein Unternehmer ein Haar gekrümmt, wenn ein Anschlag auf einen
Funktionär der Herrschenden verübt, wenn ein Soldat der
Besatzungsmächte als ‚Geisel’ genommen wird. Dann, so bin ich
sicher, werden Sie die Fahnen auf Halbmast setzen und sicherlich
wird, als Zeichen ihrer Unterstützung, an dem Tag auch keine
Verhandlung stattfinden."
Die Staatsanwältin zieht es vor, heute
nicht zu antworten...
Im Weiteren wird eine Reihe von Anträgen
beschieden, die die Verteidigung vor geraumer Zeit eingereicht hatte.
Wie nicht anders zu erwarten, meist abschlägig. Weil der für
heute geladene Zeuge nicht erschienen ist, ist danach für diesen
Tag Schluss. Am Montag geht es weiter mit dem Fall Riancour. (In
der Strasse Louise Riancour standen sich am 27. März 1992 Polizei
und 17N bewaffnet gegenüber. Die Polizei hatte angeblich von
einer Frau einen Hinweis erhalten. Trotzdem gelang es ihr nicht,
auch nur ein Mitglied der Organisation zu verhaften.) Als Zeugen
sind u. a. drei ehemalige Polizeichefs geladen. It’s Showtime...
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