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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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132. Verhandlungstag, Montag, 4. September
2006
Auch nach der Sommerpause ist das Gericht zunächst
mit der Untersuchung der Vorgänge im Krankenhaus Evangelismos
beschäftigt. Dort war der schwerverletzte Savvas Xiros noch
auf der Intensivstation von Spezialisten der Anti-Terror-Polizei
verhört worden.
Als Zeugin sagt dazu heute die Lebensgefährtin
von Savvas Xiros, Alicia Romero, aus. Sie konnte den Schwerverletzten
zwei Wochen nach dem Unfall im Krankenhaus besuchen.
"Savvas saß auf dem Bett und scherzte
mit den Antiterrorpolizisten", berichtet die Zeugin. Sie ist
sich sicher, dass Savvas unter Drogen gesetzt wurde. Auf die Frage,
woran sie das erkannt habe, antwortet die Lebensgefährtin des
Angeklagten: "Aus seiner Haltung und der Art, wie er redete
und den Kopf bewegte. Er sprach wie ein geistesgestörtes Kind,
nicht wie ein normales Kind."
A.Romero berichtete von Drohungen, Scheinhinrichtungen
und dem Gebrauch von Drogen, mit denen Savvas dazu gebracht wurde,
Aussagen zu machen. Der Vorsitzende Richter weißt darauf hin,
dass Savvas seine Aussagen später gegenüber dem Untersuchungsrichter,
im Beisein eines Anwaltes, wiederholt hat. A. Romero antwortet mit
einer Frage: "Ist es für Sie von Bedeutung, ob die Aussagen
von Savvas der Wahrheit entsprechen oder nicht, oder interessiert
sie die Art, mit der sie zustande gekommen sind? Sie sind verantwortlich
dafür, dass die Gesetze eingehalten werden. Sind Sie der Meinung,
dass ein Verhör auf der Intensivstation und unter dem Einfluss
von Drogen, mit der Pistole an der Schläfe und unter Drohungen
für sein Leben und das seiner Angehörigen richtig ist?"
Die Lebensgefährtin des Angeklagten sagt
aus, dass Savvas nicht nur im Krankenhaus, sondern noch Wochen danach
nicht Herr seines Verstandes gewesen sei. Sie verweist auf das berühmt-
berüchtigte Interview, das Savvas drei Monate nach seiner Verlegung
ins Gefängnis dem Skandaljournalisten Triandafillopoulos (telefonisch)
gegeben hatte. "Savvas wusste nicht, was er sagte, nicht nur
im Krankenhaus, sondern noch drei Monate danach im Gefängnis.
Ich kam zu ihm und habe geweint. 'Savvas, was machst du und gibst
Triandafillopoulos so ein Interview?' Seine Antwort war: 'Was habe
ich gesagt, was habe ich getan?'" Für die Staatsanwaltschaft
dagegen steht fest, dass Savvas während des Interviews völlig
bei Sinnen war, schließlich habe er logische Antworten gegeben.
Das Gericht muss sich die Frage stellen: Sind
Aussagen, die unter solchen Umständen gegeben werden, legal?
Ist ein solche Aussage als Ergebnis von Folter zu werten? Und wer
kann sich sicher sein, welche der unter solchen Umständen zustande
gekommenen Aussagen, der Wahrheit entsprechen und welche gelogen
sind?
133. Verhandlungstag, Dienstag, 5. September
2006
Heute werden, wie schon die meisten Tage seit
der Sommerpause, lediglich Dokumente zu Protokoll gegeben. Darunter
ein Interview mit dem damaligen für die Intensivstation im
Evangelismos-Krankenhaus verantwortlichen Arzt, Prof. Ch. Roussos.
Dieser hatte in dem Interview erklärt, Savvas habe lediglich
zwei Schmerztabletten (Depon) erhalten, eine Angabe, die schon von
den Krankenunterlagen widerlegt wird.
D. Koufodinas erklärt dazu: "Professor
Roussos, der Verantwortliche für alles, was im Evangelismos
geschah, ist zudem noch ein elender Lügner. Er erklärt,
dass Savvas lediglich zwei Depon genommen habe, wo doch die Krankenblätter
zeigen, dass er eine ganze Reihe Medikamente bekommen hat, darunter
Opiate und anderes. Professor Roussos – ich wiederhole – ist verantwortlich
für das, was im Evangelismos geschah und ist für die von
ihm geleisteten Dienste fürstlich mit einer Stiftung, auf die
wir noch zurückkommen werden, belohnt worden."
134. Verhandlungstag, Mittwoch, 6. September
2006
Auch heute geht es um die Vorgänge im Evangelimos.
Als Zeuge sagt ein Arzt, Mitglied der Vorstandes der Ärztekammer
und Vorsitzender der Vereinigung der Krankenhausärzte Chanias
(Stadt auf Kreta), aus. Er bezeichnet die Vorgänge als "Verbrechen
im Evangelismos". Er bezieht sich zunächst auf die Forderung
des Krankenhauses über mehrere zehntausend Euro, die Savvas
für seine "Behandlung" im Evangelismos bezahlen soll.
In der Auflistung sind sogar Wattetupfer aufgeführt. Eine genaue
Aufstellung der verabreichten Medikamente fehlt jedoch...
Beim damals herrschenden Klima der Terrorhysterie
seien die ethischen Grundsätze der Medizin "den Bach runtergegangen",
so der Zeuge. "Ich bin seit 30 Jahren Arzt davon seit 20 Jahren
in verantwortlicher Position. Ich weiß genau, dass ein Kranker,
ein Schwerverletzter in dem Zustand von Savvas Xiros, in totaler
Sinnesisolation, ohne Augenlicht, ohne Gehör, ohne Tastsinn,
ohne Geruchsinn, nicht am 30. eines Monats auf die Intensivstation
eingeliefert werden kann und am 4. des Folgemonats verhört
werden kann ist. Dies ist eine Verhörmethode, bei der auf den
psychischen Schock gesetzt wird. Der Verhörte wird psychisch
paralysiert (gelähmt). Auf dass er nicht weiß, wo er
sich befindet und was er sagt. Betäubungsmittel versetzen ihn
in diesen Zustand. Das ist seit den 60er Jahren als Methode der
sensitiven Ruhigstellung psychisch Kranker mit hohem Gefährdungspotential
bekannt. Dann platzieren sie neben dir Personen, die die Rolle des
Vaters spielen und verhören dich in der Nacht. Das wird im
Handbuch über Verhörmethoden der CIA erläutert und
in allen Staaten angewandt, die der ‚Pax Americana’ folgen. Ich
habe dies am eigenen Leib vor 20 Jahren in den Kerkern der türkischen
Junta erfahren, als ich dort war, um die Rechte politischer Gefangener
zu verteidigen. Feuchte Zellen mit weißen Wänden, Isolation,
verbundene Augen und Verhöre ausschließlich nachts.
Sie haben Savvas dazu gebracht, sich wie ein
kleines Kind zu fühlen. Das hat vorgestern seine Lebensgefährtin
Romero erläutert. Wie ein Kind mit Down-Syndrom, wie es sein
Rechtsanwalt Agiostratis charakterisiert. Alles wurde mit Füssen
getreten, die Menschenrechte, die medizinische Würde und Ethik,
die Regeln der Intensivstation. Intensivstationen überall auf
der Welt arbeiten nach den gleichen Regeln. Erlaubt sind nur Besuche
des Pflegepersonals und der Ärzte sowie für wenige Minuten
am Tag der Besuch engster Angehöriger. Zwei bis drei Minuten
am Tag für die Intensivstation, 10 Minuten in der Abteilung
für besonders intensiv betreute Kranke. Wie ist es möglich,
das ein Mensch, der die Sympathie von 20 bis 25 Prozent des griechischen
Volkes genießt, in vier Tagen ‚weich wird’, sich in einen
Informanten verwandelt? Wer die Infusionsschläuche und die
Spritzen handhabt, weiß, was er tut. Da werden die Dosen verabreicht,
die das Bewusstsein des Verhörten in Grenzen, ihn aber gleichzeitig
wach halten, so dass er antwortet."
Der Vorsitzende Richter stellt dem Zeugen keine
Fragen. Die Staatsanwaltschaft dagegen meint, dass Savvas nicht
am 5. Juli, sondern erst am 11. Juli verhört wurde. Der Arzt
weist darauf hin, dass dies schon durch die Aussagen des behandelnden
Arztes und einer Krankenschwester auf der Intensivstation des Evangelismos
widerlegt worden sei, die beide übereinstimmend von Verhören
in der Nacht auf den 5. Juli berichten.
135. Verhandlungstag, Donnerstag, 7. September
2006
Mit der heutigen Verhandlung tritt der Prozess
in eine neue Phase. An der Reihe sind ab jetzt die Zeugen der Verteidigung.
Und bevor der erste Zeuge der Verteidigung den Zeugenstand betritt,
hat die Nebenklage einen ganz besonderen Antrag: Angesichts der
drohenden Verjährung des Anschlags auf den Marineoffizier George
Tsantes und seinen Fahrer Nikos Veloutos (am 15. November 1983 von
der 17N erschossen), will die Nebenklage einen genauen Zeitplan
für die Zeugenaussagen. Die Verteidigung protestiert gegen
diesen Versuch, die Aussagen der Zeugen der Verteidigung – im Gegensatz
zu der Befragung der Zeugen der Anklage – zeitlich zu begrenzen.
Sie spricht sich ebenfalls gegen den Vorschlag der Staatsanwaltschaft
aus, die Dauer der Verhandlungen um eine Stunde auszuweiten. Das
Gericht behält sich eine Entscheidung vor...
Erster Zeuge der Verteidigung ist der Fachhochschulprofessor
(Politologe, Studie zu politischen Bewegungen des bewaffneten Kampfes)
Evangelos Pissias. Er wurde von D. Koufodinas nominiert. Der Vorsitzende
Richter versucht, den Zeugen auf Aussagen zu konkreten Anschlägen
oder zur Persönlichkeit Koufodinas zu beschränken. Verteidigung
und Koufodinas protestieren, da der Zeuge geladen wurde, um den
politischen Charakter der Organisation und ihrer Taten darzustellen.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es weder
für diesen noch für die anderen Zeugen der Verteidigung
möglich sein wird, alle Zeugenaussagen hier wiederzugeben.
Es wird nur die jeweilige Argumentation in groben Zügen aufgeführt
werden.
E. Pissias beginnt seine Aussage mit einer Analyse
der Linken weltweit, ihrer Einteilung in einen eher reformistischen
und einen revolutionären Teil, wobei sich letzterer außerhalb
des kapitalistischen Systems und dessen Gesetzen bewege. Ziel dieser
revolutionären Linken sei der gesellschaftliche Umsturz. Es
folgt eine Analyse der gesellschaftlichen und politischen Bedingungen,
unter denen Organisationen wie die 17N entstehen. Für Griechenland
sieht er diese Bedingungen zur Zeit der Militärdiktatur erfüllt.
Hier sieht er die Wurzeln der griechischen Stadtguerilla, deren
Aktionen allerdings erst unmittelbar nach Ende der Diktatur begonnen
hätten und zu diesem Zeitpunkt bei einem Großteil der
Bevölkerung auf Sympathie gestoßen seien. Auf Nachfrage
des Richters, dass doch die Diktatur beendet gewesen sei, erklärt
der Zeuge, es sei der Organisation nicht nur um ein Ende der Diktatur,
sondern um die Überwindung des kapitalistischen Systems gegangen.
Im internationalen Vergleich von Organisationen,
die den bewaffneten Kampf führen, ordnet Pissias die 17N als
Organisation ein, die Gewalt einer niedrigen Intensität ausgeübt
habe. Ihre Aktionen seien symbolischer Natur, Beispiele, die das
Volk animieren sollten. Die 17N habe Gegengewalt angewendet und
Exekutionen ausgeführt. Ihr Ziel sei beispielsweise nicht die
Schwächung der CIA gewesen, sondern die Anschläge auf
CIA Agenten seien als symbolische zu werten. Auf die Frage des Vorsitzenden
Richters nach der Gewalt, die die Gegengewalt der 17N provoziert
habe, erläutert der Zeuge die gesellschaftlichen Zwangsverhältnisse
und die Gewalt des Staates, wie "Arbeitsunfälle"
durch die Jagd nach Gewinn, Polizeigewalt gegenüber Demonstranten,
etc.
Die Staatsanwältin will wissen, warum der
Zeuge die Organisation als revolutionäre bezeichnet, wo ihre
Mitglieder doch Raubüberfälle auf Banken durchgeführt
und mit dem geraubten Geld in Saus und Braus gelebt hätten.
E. Pissias antwortet, dass die Organisation erstens für keinen
Raub die Verantwortung übernommen habe. Außerdem sei
der Lebensstil ihrer Mitglieder wohl nicht als luxuriös zu
bezeichnen. Koufodinas beispielsweise hätte nach Meinung des
Zeugen sicherlich leicht ein wesentlich komfortableres Leben etwa
als Bankmanager führen können.
Die Verteidigung will wissen, ob der Zeuge die
17N als terroristische Organisation bezeichnen würde. Pissias
verweist zunächst auf die über 80 kursierenden Definitionen
für "Terrorismus", darunter die lateinamerikanische,
in der als "Kampf gegen den Terror" der Kampf gegen die
USA und deren Drohungen, unbequeme Staatschefs wie Chaves oder Fidel
Castro umzubringen, verstanden wird. Seine Ausführungen münden
in die Definition von "Terror" als blinder Gewalt mit
dem Ziel, Schrecken zu verbreiten. Er erläutert, die Aktionen
der Organisation hätten sich keineswegs als blinde Gewalt gegen
die Masse der Bevölkerung gerichtet – wie beispielsweise Aktionen
der Al Quaida – , sondern seien zielgerichtete politische Gewalt
gewesen.
Die letzte Frage der Verteidigung betrifft die
Person Koufodinas. E. Pissias bezeichnet den Angeklagten als "wichtige
Persönlichkeit unserer Zeit" und ehrenhaften Menschen
mit hohen ethischen Grundsätzen. Es sei für ihn eine Ehre,
von Koufodinas als Zeuge aufgeboten worden zu sein. "Die Jahre
werden vergehen und die griechische Gesellschaft wird immer eine
von der herrschenden abweichende Meinung haben. Man könnte
ihm höchstens vorwerfen: ‚Dimitris, du hast einen Fehler gemacht.’
Ich würde nicht einmal soweit gehen."
Die Verteidigung von C. Xiros befragt den Zeugen
nach der Persönlichkeit ihres Mandanten. Pissias verweist auf
seine Bekanntschaft mit dem Angeklagten aus der Zeit von dessen
Mitgliedschaft in der maoistischen KKE(m-l). Er beschreibt die Unterschiede
in der politischen Kultur dieser und ähnlicher Organisationen
zu einer Stadtguerilla wie der 17N. Es sei ausgeschlossen, so der
Zeuge, dass Ch. Xiros aus dieser politischen Kultur in die der 17N
gewechselt sei.
Der zweite Zeuge der Verteidigung ist Giorgos
Sianis, ein alter Bekannter von D. Koufodinas aus Jugendzeiten.
Er beschreibt Koufodinas als charismatischen Politaktivisten mit
hohen ethischen Grundsätzen, denen er auch in seinen Taten
immer treu gewesen sei. Er sei zwar geschockt, aber nicht überrascht
gewesen, als er erfahren habe, dass Koufodinas sich der Polizei
gestellt und die politische Verantwortung für die Aktionen
der Organisation übernommen habe.
136. Verhandlungstag, Freitag, 8. September
2006
Nikos Giannopoulos ist der dritte Zeuge der
Verteidigung von D.Koufodinas. Er kennt den Angeklagten bereits
aus Jugendtagen. Er beschreibt Koufodinas als linken Politaktivisten
mit untadeliger Beziehung zu Frau und Kindern. "Ich führe
dies alles an", so Giannopoulos, "um zu zeigen, dass ein
Mitglied einer revolutionären Organisation nicht so ist, wie
ihn die Propaganda darstellt, kein von Natur her gewalttätiger
Mensch mit einem Hang zum Bösen."
Nach einer Analyse der Bedingungen in Griechenland
seit der Militärjunta und seiner politischen Gruppierungen
kommt der Zeuge zu der Schlussfolgerung, der bewaffnete Kampf in
Griechenland sei als politische Wahl der Periode der Nach-Junta
entstanden. Auch Giannopoulos ordnet dabei die 17N unter die Organisationen
mit geringstmöglicher Gewaltanwendung ein. Der Zeuge schließt
seine Ausführungen mit der Aufforderung an das Gericht, D.
Koufodinas mildernde Umstände wegen des Fehlens niedriger Beweggründe
anzurechnen.
Als nächstes ist Alekos Barberis an der
Reihe, der vierte Zeuge für D. Koufodinas. Auch er beschreibt
den Angeklagten als Persönlichkeit mit hoher Moral. Obwohl
er sich selbst als eher konservativ bezeichnet, sieht er die 17N
nicht als Gegner, sondern auf der eigenen Seite. Diese Einschätzung
ist gar nicht nach dem Geschmack der Staatsanwältin, die den
Zeugen an die Aktion der 17N erinnert, bei der ein Unbeteiligter
getötet wurde. Barberis erläutert, dass man die 17N nicht
aufgrund einer einzelnen Aktion, sondern in der Gesamtheit ihrer
Taten bewerten müsse. Zudem habe die Organisation den Tod des
Unbeteiligten als Fehler bezeichnet.
Auf Nachfrage der Verteidigung erklärt
der Zeuge, die Haltung von Koufodinas, die politische Verantwortung
für die Organisation zu übernehmen und die 17N zu verteidigen,
habe ein ethisches Beispiel gegeben, das von den Menschen im Lande
wertgeschätzt werde.
Der fünfte Zeuge für Koufodinas ist
Nikos Vafeiadis. Er weist darauf hin, dass es zum Zeitpunkt der
Entstehung der 17N bis in die Reihen der PASOK hinein eine Zustimmung
zum bewaffneten Kampf gab. Die 17N habe gezeigt, dass es mit einfachen
Mitteln möglich sei, den Herrschenden Schaden zuzufügen.
Der für heute letzte Zeuge ist Stergios
Katsaros. Nach Ansicht dieses Zeugen ist es falsch, den Beginn des
bewaffneten Kampfes in Griechenland auf die Militärdiktatur
zu datieren. Bereits 1965 hätten sich Organisationen mit dem
Ziel des bewaffneten Kampfes im Lande gebildet. Für Katsaros
ist die 17N der letzte Ausdruck einer Strömung, die Ideologie
und Strategie von Che und Castro auf europäische Bedingungen
angepasst und verwendet habe. Das Phänomen der bewaffneten
Gewalt dagegen werde andauern, so der Zeuge.
Abschließend äußert sich Katsaros
zu zwei anderen Angeklagten. Seiner Meinung nach ist es unmöglich,
dass G. Serifis, den er seit 35 Jahren kennt, an irgendeiner auf
Disziplin bauenden Organisation teilnimmt. Ch. Xiros dagegen kenne
er als Gewerkschaftsfunktionär.
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