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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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97. Verhandlungstag, Dienstag, 13. Juni 2006
Zu Beginn der Verhandlung beantragt die Verteidigung
die Rücknahme des Beschlusses von letzter Woche. (Die Richterbank
hatte ein Disziplinarverfahren gegen entschuldigt fehlende Anwälte
beantragt). Die Staatsanwaltschaft fordert Belege dafür, dass
die Anwälte wirklich verhindert waren. (Einer war beim Arzt,
der andere bei einem anderen Verfahren unabkömmlich.) Die Verteidigung
protestiert, die Staatsanwaltschaft zieht ihren Antrag Belege vorzulegen,
vorerst zurück.
Heute ist die Verteidigung mit Fragen an die
Zeugen zum Überfall auf die Post in Egaleo (zu den Aussagen
der Zeugen siehe 93. Verhandlungstag) an der Reihe. Die Zeugen haben
ganz offensichtlich jeden als Täter erkannt, der ihnen von
der Polizei als solcher bezeichnet wurde. Bereitwillig stellen sie
dar, wie ihnen nur eine kleine Auswahl von Fotos (der zum Zeitpunkt
der Vernehmung bereits verhafteten mutmaßlichen Mitglieder
der 17N) für eine "Identifizierung" der Täter
vorgelegt worden war. Der erste Zeuge ist so eindeutig gestellt,
dass selbst dem Richter an einer Stelle der Kragen platzt. Dieser
Zeuge will beispielsweise den "Täter" Ch. Xiros an
einer Narbe an der Hand erkannt haben. Pech nur, dass weder Ch.
Xiros noch der vom gleichen Zeugen zu einem früheren Zeitpunkt
ebenfalls an der Narbe "erkannte" Denalatos eine solche
Narbe haben... Auch die anderen beiden Zeugen beharren auf ihre
offensichtlichen Falschaussagen. Sie alle "erkennen" Koufodinas
und Ch. Xiros an der Körperstatur, weisen ihnen aber jeweils
unterschiedliche Standorte und Tätigkeiten während des
Überfalls zu. Trotzdem will der Richter die Aussage der drei
Zeugen gelten lassen und mit den Aussagen der anderen Zeugen beurteilen.
Ch. Xiros erklärt daraufhin, dass eine derartige Zeugenaussage
einem gewöhnlichen Gericht nicht nur nicht berücksichtigt
würde, sondern dem Zeugen auch eine Anklage wegen Falschaussage
einbrächte. "Hier aber haben wir einen politischen Prozess,
bei dem der politische Feind gerichtet wird, einen Schauprozess,
deswegen gelten hier andere Maßstäbe." Das Gerede
vom Abwägen der Zeugenaussagen kenne man bereits aus dem Verfahren
erster Instanz, so Ch. Xiros. "Als dann die Stunde der Urteilsverkündung
schlug, sahen wir, dass die Aussagen aller gestellten Zeugen verwertet
worden waren."
98. Verhandlungstag, Mittwoch, 14. Juni 2006
Ein weiterer Zeuge beim Überfall der Post
in Egaleo hat schon im ersten Prozess seine Identifizierung von
Ch. Xiros und Tzortzatos während der Vorvernehmungen zurückgenommen.
Er bekommt vom Vorsitzenden Richter und der Staatsanwältin
dafür heute Fragen gestellt in dem Stil: "Als Sie die
verhafteten mutmaßlichen Mitglieder der 17N im Fernsehen gesehen
haben, welche kamen Ihnen da bekannt vor?".
Eine knappe Stunde nach Beginn der Verhandlung
kommt es zu folgender Begebenheit: Ein Anwalt der Nebenklage fragt
den Zeugen (der kurz zuvor angegeben hatte, dass seine ursprüngliche
Angabe nach der Beteiligung von Tzortzatos am Überfall falsch
gewesen sei, weil der von ihm gesehene Täter viel kleiner gewesen
sei als Tzortzatos): "Und wo genau befand sich Tzortzatos (bei
dem Überfall)?" Die Verteidigung protestiert natürlich
sofort. Woraufhin der Vorsitzende Richter nicht etwa den Anwalt
der Nebenklage zur Ordnung ruft, sondern die Verteidigung beschuldigt,
sie wolle Eindruck schinden. Es kommt zum Tumult, die Sitzung wird
unterbrochen.
Nach der Pause ergreift Koufodinas das Wort:
"Herr Vorsitzender, hier läuft ein historisches politisches
Verfahren. In einem solchen Prozess, bei dem zwei verschiedene Welten,
zwei verschiedene Griechenländer aufeinandertreffen, wird Druck
auf Sie ausgeübt. Die ersten Ausfälle auch gegen Sie persönlich
haben wir während der Eröffnung des Verfahrens mit den
Positionierungen von Mitsotakis (ex ND-Ministerpräsident, Schwiegervater
des von der 17N erschossenen Pavlos Bakojiannis und Vater von dessen
Gattin und heutigen griechischen Außenministerin Dora Bakojianni,
d. Verf.) und des amerikanischen Botschafters erlebt.
Der entscheidende Zeitpunkt, der Ihre Wende
die wir alle gesehen haben markiert, liegt nach der Zeugenaussage
der Außenministerin und einer Reihe von darauffolgenden Zeitungsartikeln,
die auch Sie betrafen. Die Artikel, in ihren Aussagen und im Stil
so ähnlich, dass man annehmen kann, dass sie dem gleichen Zentrum
entsprungen sind, sprachen von einer Toleranz des Vorsitzenden Richters
gegenüber den Versuchen der Angeklagten und ihrer Verteidigung,
Eindruck zu schinden. Ich glaube, dies war der entscheidende Punkt,
an dem klar wird, dass der Druck Früchte trägt, wo sogar
der Anschein nicht mehr aufrechterhalten wird. Diese Einflussnahme,
die vollständig gegen die Prozeßordnung verstößt,
passt aber hundertprozentig zur politischen Natur dieses Prozesses
und lässt sich nicht verstecken. Sie hatten zu beweisen, dass
Sie sich dem Druck nicht beugen würden. Das haben Sie nicht
eingehalten."
Die Anträge der Verteidigung, weitere Augenzeugen
für den Überfall auf die Post in Egaleo zu laden, werden
abgelehnt. Die abgelehnten Zeugen hatten detaillierte Beschreibungen
des Überfalls und der Täter gegeben, aber unter den Angeklagten
eben keinen der Täter wiedererkannt...
Die Nebenklage beantragt, die für morgen
geplante Zeugenanhörung im Fall Stephen Saunders (der britische
Militärattache in Athen wurde am 8. Juni 2000 von der 17N erschossen)
auf den 20. Juni zu verschieben, da dessen Witwe vorher nicht anwesend
sein kann. Das Gericht will trotzdem morgen mit dem Fall Saunders
beginnen und die Witwe nachträglich aussagen lassen. Die Verteidigung
wehrt sich dagegen, dass der Fall auseinandergerissen wird und beantragt
die Verschiebung des Falles bis zum 20.6. Das Gericht gibt nicht
statt.
99. Verhandlungstag, Donnerstag, 15. Juni 2006
Ganze 10 Minuten dauert die heutige Verhandlung.
Zu Beginn ruft der Vorsitzende Richter Zeugen im Fall Saunders auf.
Weil die Nebenklage gestern die Verschiebung der Aussage der Witwe
Saunders auf einen späteren Termin beantragt hat, soll der
Fall auseinandergerissen werden, wogegen sich die Verteidigung gestern
ohne Erfolg gewehrt hatte. Koufodinas erklärt daraufhin, dass
er sich heute nicht verteidigen lassen wird, da er ein Auseinanderreißen
der Untersuchung des Falles Saunders nicht akzeptiert. Daraufhin
wird der Fall Saunders auf den 21. Juni verschoben. Anschließend
werden lediglich zwei Dokumente, die einen Überfall auf einen
Geldtransport in Thessaloniki betreffen, verlesen und das wars
dann für heute.
Wieder einmal wurde dabei die unterschiedliche
Behandlung von Anträgen durch das Gericht deutlich. Was immer
die Nebenklage beantragt, dem wird stattgegeben. Zeugen wie die
Witwe Saunders und die Außenministerin Bakojianni dürfen
die Termine für ihre Zeugenaussagen selbst festlegen. Was immer
die Verteidigung beantragt, wird abgelehnt oder muss mit Zähnen
und Klauen erkämpft werden. Warum der Vertagung nicht gleich
gestern stattgegeben und damit allen Beteiligten die heutige Anreise
und der verplante Tag erspart wurden, ist eine andere Frage. Vielleicht
muss das Gericht ja zeigen, dass es jeden Tag tagt, auch wenn es
eben nicht tagt...
100. Verhandlungstag, Freitag, 16. Juni 2006
Gegenstand der heutigen Verhandlung ist der
Überfall auf eine Polizeiwache im Athener Stadtteil Vyronas.
Am 14. August 1988 gelang es einem Kommando der 17N, dort Waffen,
Uniformen, Funkgeräte, Dokumente und Stempel zu erbeuten.
Wie ein damaliger Polizist der Wache als erster
Zeuge beschreibt, betraten zwei als Polizist und Gefangener verkleidete
Täter die Wache und setzten ihn fest. Sofort seien zwei weitere
nachgekommen und hätten mühelos den Rest der Besatzung
entwaffnet, gefesselt und in einer Arrestzelle eingesperrt. Die
Täter hätten sich genommen, was sie wollten und seien
nach kurzer Zeit verschwunden. Die Polizisten hätten ihre Fesseln
nach einer Weile lösen können. (Der einzigen Beamtin hätten
die Täter die Hände nicht hinter dem Rücken, sondern
vor dem Bauch zusammengebunden). Ein Offizier hätte ihm aber
untersagt, aus dem Fenster hinaus nach Hilfe zu rufen (um sich nicht
zum Gespött zu machen). Schließlich seien sie aber doch
von einem Bürger, der in die Wache gekommen war, aus der Arrestzelle
befreit worden.
Der Zeuge kann allerdings keinen der Täter
wiedererkennen. Der als Polizist verkleidete sei etwa 1,80 m, der
andere, der den Gefangenen gespielt hatte, etwa 1,70 m groß
gewesen. Er habe die Angeklagten später im Fernsehen gesehen,
man habe ihm Bilder gezeigt. Er sehe sie jetzt auch hier, aber er
könne in keinem einen der Täter erkennen, erklärt
er kategorisch. Weiterhin widerspricht er der Version seiner Vorgesetzten,
die angegeben hatte, von den Tätern misshandelt und bedroht
worden zu sein. "Sie (die Beamtin) hatte keine einzige Spur
von Schlägen im Gesicht und das habe ich ihr auch gesagt. Wenn
sie, wie sie angibt, eine Ohrfeige gefangen hätte, so hätte
man das sehen müssen." Der Zeuge erklärt weiterhin,
die Täter hätten sich höflich verhalten und sie alle
gut behandelt.
Die Verteidigung von Ch. Xiros und von Tzortzatos
hakt beim Punkt der Größenbeschreibung der Täter
noch mal nach. Der Zeuge bestätigt seine vorherige Aussage
und schließt aus, das Ch. Xiros oder Tzortzatos Täter
hätten sein können. Damit widerspricht er der Entscheidung
aus erster Instanz, nach der die beiden jeweils 1,86 m großen
Brüder Christodoulos und Savvas Xiros den Polizisten und den
Gefangenen dargestellt haben sollen.
Als nächstes sagt die damalige Offizierin
vom Dienst aus. Sie gibt Savvas Xiros und Tzortzatos als Täter
an. Später will sie auch noch Koufodinas (an den Augen) wiedererkannt
haben. Außerdem besteht sie darauf, geschlagen und bedroht
worden zu sein (von S. Xiros), weil sie sich geweigert habe, die
Waffen der Wache herauszugeben. Nur die in erster Instanz beschriebene
versuchte Vergewaltigung (durch S. Xiros) führt sie diesmal
nicht an... Weil sie sich bei Beantwortung der Fragen der Verteidigung
fortlaufend in Widersprüche verstrickt beispielsweise kann
sie keinen der "wiedererkannten" Täter beschreiben
oder sie widerspricht ihrer Aussage in erster Instanz, wonach die
beiden anderen Täter Masken getragen haben , beantwortet die
Zeugin mehr und mehr Fragen mit den Worten: "Ich kann mich
nicht erinnern". Erinnern kann sie sich auch nicht daran, dass
sie in erster Instanz angesichts von D. Koufodinas erklärt
hatte, diesen nicht zu kennen...
Die Unterschiede in beiden Zeugenaussagen sind
erklärbar. Einerseits sagt ein einfacher Beamter aus, der zugeben
kann, angesichts einer auf ihn gerichteten Waffe lieber klein bei
gegeben zu haben, andererseits eine Polizeioffizierin, die diese
Haltung zumindest die Karriere kosten würde.
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