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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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147. Verhandlungstag, Montag,
25. September 2006
Heute sind Zeugen der Verteidigung
von Dionysis Georgiadis an der Reihe. Dabei kommt es zum Eklat,
als die Staatsanwältin, ihre Verpflichtung zur Neutralität in bisher
nicht erlebtem Ausmaß verletzend, die Glaubwürdigkeit des Vaters
des Angeklagten anzweifelt. „Sie überzeugen mich nicht, muss ich
ihnen sagen, ich bin nicht überzeugt“, lautet die Antwort der Staatsanwältin
auf die Aussage des Vaters, sein Sohn sei während eines ihm zur
Last gelegten Bombenanschlages keineswegs schon in Athen, sondern
noch in Thessaloniki gewesen. An dieser Stelle platzt Koufodinas
der Kragen: „Hier sind 300 Zeugen aufgetreten, darunter eine Menge
offensichtlich falsch aussagender Zeugen. Und die Staatsanwältin
hat sich nicht einmal dazu geäußert. Nur bei den Zeugen der Verteidigung
geht sie her und bezweifelt in Bausch und Bogen alles. Hier haben
dermaßen offensichtlich gestellte Zeugen ausgesagt und Sie haben
sie überhaupt nichts gefragt. Eine Schande! Das also ist Ihre Unparteilichkeit.“
Aber auch Christodoulos Xiros meldet sich zu Wort: „Sie werden erklären,
sie seien unparteiisch und würden zu Gericht sitzen. Sie spielen
eine Tragödie. Hier sind Zeugen aufgetreten, die erklärten, uns
von hinten gesehen und am Gesicht erkannt zu haben. Dazu haben sie
geschwiegen. Bei den Zeugen der Verteidigung brechen Sie sich einen
ab, wo Sie doch bei Bakatselos, Beretanos und all den anderen Ihre
Zunge verschluckt zu haben schienen." In der Substanz geht es um
die Frage, wann Georgiadis von Thessaloniki nach Athen gezogen ist.
In seiner inzwischen zurückgezogen Aussage bei der Polizei ist als
Zeitpunkt das Frühjahr 1998 angegeben. Der Angeklagte und Zeugen
erklären aber, die Aussage sei Georgiadis unter Zwang abgerungen
worden. Zeitpunkt des Umzuges sei vielmehr der Herbst 1998, eine
Angabe, die von Dutzenden Freunden des Angeklagten bestätigt wird.
Damit würde die Teilnahme von Georgiadis am einem Bombenanschlag
am 22. Juni 1998 ausscheiden, ganz abgesehen von der Tatsache, dass
eine andere Organisation und nicht die 17N die Verantwortung dafür
übernommen hatte.
Die Staatsanwaltschaft versucht
mit aller Macht, die Zeugen zu diskreditieren. Einem Zeugen, der
den Angeklagten in einer Zweigstelle seiner Schreinerei beschäftigt
hatte, wird kein Glauben geschenkt: Weil er die Zweigstelle nicht
bei der Steuer angemeldet hatte, bezweifelt die Staatsanwältin,
dass sie überhaupt existiert hatte. Nach den Zeugen von D. Georgiadis
ist I. Ioannou, Zeuge von Kostas Karatsolis, an der Reihe. Er kann
das Alibi des Angeklagten für den Zeitpunkt des Überfalls der 17N
auf eine Zweigstelle der griechischen Telekommunikationsgesellschaft
OTE bestätigen. Ioannou kann sich nicht an ein Datum erinnern, wohl
aber daran, an einem Dienstag um 14:30 mit dem in einem Maklerbüro
angestellten Karatsolis ein Haus besichtigt zu haben. Aus der Tatsache,
dass der Dienstag auf den Sonntag folgte, an dem er die Anzeige
für das Haus in der Zeitung gesehen hatte, und anhand des Datums
der entsprechenden Zeitungsausgabe lässt sich zweifelsfrei folgern,
dass es sich um das Datum des Raubüberfalls handelte. Aber auch
die Tatsache, dass es sich bei dem Zeugen wahrscheinlich um einen
eher konservativen Menschen handelt – die Anzeige hatte er in der
Kathimerini, eine Art griechische FAZ, gesehen –, überzeugt die
Staatsanwältin nicht. Sie versucht den Zeugen in Misskredit zu bringen,
weil er sich zwar an den Wochentag, nicht aber an das Datum des
Besichtigungstermins erinnern kann. Die Verteidigung dagegen erklärt,
die Zeugenaussage sei ein Beweis dafür, dass die Selbstbelastung
des Angeklagten – auch Karatsolis hatte bei der Polizei ein „Schuldgeständnis“
unterschrieben, das er später zurück genommen hat – ihm untergeschoben
worden sei. In Folge ist die Reihe am einzigen Zeugen der Verteidigung
von Kostas Tellios. Bevor sein Bruder für ihn aussagt, erklärt die
Verteidigung von Tellios, ihr Mandant habe weitere Zeugen der Verteidigung
zurückgezogen, da er sich bedroht sehe und nicht wolle, dass auch
seine Zeugen bedroht würden. Auf Nachfrage der Verteidigung von
Koufodinas erklärt die Verteidigung des Kronzeugen Tellios, damit
seien nicht seine Mitangeklagten gemeint... Thanassis Tellios erklärt
vor Gericht, sein Bruder hätte niemals mit den Ansichten der Organisation
übereingestimmt und nur an einigen Aktionen teilgenommen. Er hätte
sich gefürchtet auszusteigen, da man ihn für den Fall mit dem Tode
bedroht hätte. 1995 habe K. Tellios eine Therapie begonnen. Der
Angeklagte habe immer erklärt, bedroht zu werden, ohne jedoch jemals
klarzustellen von wem.
Nach dieser Zeugenaussage
gibt D. Koufodinas folgende Erklärung ab: "Tellios hat sich dafür
entschieden, mit den Verfolgungsorganen zusammen zu arbeiten, sich
einspannen zu lassen und ihnen behilflich zu sein. Er hat sich dafür
entschieden, in übler Art die Organisation zu verleumden, was er
auch heute mit seiner Erklärung tut, genau wie mit den zweckgerichteten
Veröffentlichungen in den letzten Tagen. Es versteht sich von selbst,
dass die Zwecke, die er verfolgt, auch die Glaubwürdigkeit dessen
bestimmen, was er bereits zulasten der Organisation gesagt hat und
noch sagen wird." Chr. Xiros kommentiert die Aussage von Tellios
als zweckgerichtet, um seine eigene Verstrickung in die Planungen
der Strafverfolgungsorgane zu rechtfertigen, und weißt auf die Sonderbehandlung
des mit der Staatsmacht zusammen arbeitenden Angeklagten hin - K.
Tellios wurde im Dezember 2003, kurz nach der Urteilsverkündung
in erster Instanz, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gefängnis
entlassen - im Gegensatz zu seinem Bruder Savvas, der ebenfalls
eine Sonderbehandlung "genießt" - trotz schwerster gesundheitlicher
Schäden und Erkrankungen wird Savvas nicht nur nicht entlassen,
sondern es werden ihm auch die notwendigen Behandlungen verweigert.
148. Verhandlungstag, Dienstag,
26. September 2006
Erste Zeugin heute ist die
Ehefrau von Iraklis Kostaris. Der Angeklagte war ursprünglich der
Teilnahme an 22 Anschlägen angeklagt worden, hatte aber in einer
Mammutarbeit bis zum Urteil in erster Instanz 17 Anklagepunkte erfolgreich
niederschlagen können. So hatte sich ein Freund von ihm daran erinnert,
dass er zum Zeitpunkt des auch Kostaris zur Last gelegten Überfalls
auf die OTE-Zweigstelle in Piräus zusammen mit dem Angeklagten auf
einer Hochzeit war. Die bei derartigen Gelegenheiten zur griechischen
Pflicht gehörende Videoaufnahme machte das Alibi hieb- und stichfest.
Die damalige Arbeitgeberin von Kostaris, die Firma Bergetis, hatte
für ihn bei den Banken, die Kostaris im Auftrag der Firma täglich
besuchte, die Belege über seine dort erledigten Aufträge heraussuchen
lassen. Der Nachweis, dass Kostaris an den Tagen in verschiedenen
Banken seiner Arbeit nachgegangen war, hatte die These von der Teilnahme
des Angeklagten an verschiedenen weiteren Anschlägen widerlegt.
Die gleichen Zeugen bestätigen ihre Aussagen auch in zweiter Instanz.
Ein Bekannter hat den Angeklagten zum Zeitpunkt des Überfalls auf
die Polizeiwache von Vyronas am Strand von Lychnos gesehen. Er kann
sich genau an das Datum erinnern, weil es der 15. Augustfeiertag
war und er im fraglichen Jahr erstmalig mit seiner Freundin einen
zweitägigen Ausflug hatte unternehmen können. Ein weiterer Zeuge
kann das Alibi bestätigen, da er für das Wochenende gemeinsam mit
Iraklis dorthin gefahren war. Die Staatsanwältin will all dies nicht
gelten lassen. Sie kann nicht verstehen, warum sich die Zeugen so
genau an das Datum erinnern. Der Zeuge erklärt ihr, der Überfall
auf die Polizeiwache wäre ein beeindruckendes Ereignis gewesen.
Als er davon gehört habe, dass Kostaris darin verwickelt gewesen
sein sollte, habe er sich erinnert, dass er damals mit eben jenem
Kostaris unterwegs gewesen sei und sie das Ereignis diskutiert hatten.
Die Zeugin K. Svolis führt die Anklagen gegen Kostaris darauf zurück,
dass der Angeklagte ein Neffe des „üblichen Verdächtigen“ Giannis
Serifis ist. Trotz Alibi zu einmal lebenslänglich verurteilt wurde
Kostaris in erster Instanz für die Teilnahme am Mordanschlag auf
Pavlos Bakogiannis. Das Gericht hatte seiner jetzigen Frau und damaligen
neuen Freundin nicht geglaubt, dass sie Kostaris kurz nach dem Anschlag
telefonisch in seinem Büro gesprochen hatte. Und auch in zweiter
Instanz ist zumindest die Staatsanwaltschaft nicht im Mindesten
von der Glaubwürdigkeit der Zeugin überzeugt. Immerhin geht es ja
auch um den Mord am Ex-Ehemann der heutigen griechischen Außenministerin...
149. Verhandlungstag, Mittwoch,
25. September 2006
Bereits in einer früheren
Sitzung hatte das Gericht entschieden, keine Zeugen für A. Giotopoulos
zuzulassen, sondern lediglich deren Aussagen in erster Instanz zu
verlesen. A. Giotopoulos hat bereits kurz nach Beginn des Verfahrens
seine Verteidiger entbunden und ist seitdem auch nicht mehr im Gerichtssaal
anwesend. Er wird von durch ihn nicht autorisierten Zwangsverteidigern
„vertreten“. Entsprechend beginnt die heutige Verhandlung mit der
Verlesung solcher Zeugenaussagen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die
ersten für heute geladenen Zeugen der Verteidigung – erneut von
Christodoulos Xiros – eintreffen. Zeugen, mit denen oder für die
der Angeklagte gearbeitet hat, berichten von seinen ausgezeichneten
Kenntnissen und seinem Talent, aufgrund derer er verschiedene Aufträge
erhielt und Arbeiten durchführte, die andere Schreiner und Holzarbeiter
nicht hätten durchführen können, auch wenn sie in ihr Fach fielen.
Die Staatsanwältin dagegen zweifelt nicht nur an der Sachkenntnis
des Angeklagten, ihr ist auch schleierhaft, wie jemand in verschiedenen
Berufen erfolgreich arbeiten kann. Ganz abgesehen davon, dass eine
riesige Menge, wenn nicht die Mehrheit der Arbeitenden in Griechenland,
bei den hiesigen Hungerlöhnen gezwungen sind, gleichzeitig verschiedene
Berufe auszuüben, hat Christodoulos im weitesten Sinne zumindest
immer geschreinert... Das Schauspiel zieht sich durch die ganze
Sitzung. Die Zeugen erläutern, einfach, offen und verständlich,
die Staatsanwältin verdreht, ironisiert, bezweifelt, und der Vorsitzende
Richter versucht so zu tun, als wäre dies alles in bester Ordnung
und weist die protestierenden Verteidiger zurück. Christodoulos
Xiros ergreift wieder und wieder das Wort, um zu protestieren, wird
aber vom Vorsitzenden Richter nicht nur angegriffen, nicht die Staatsanwältin,
sondern er vergreife sich im Ton, sondern bekommt auch die Drohung
zu hören, sein Verhalten trage nicht dazu bei, sich bei Gericht
Wohlwollen zu verschaffen... Der Zeuge Fotis Lykos wird von der
Verteidigung nach den Umständen seiner eigenen Verhaftung nach der
Verhaftung von Savvas Xiros gefragt. Der Geschäftspartner von Christodoulos
und Freund der Familie Xiros schildert, wie er vom zuständigen Polizeioffizier
schikaniert, beleidigt und bedroht wurde, wie sein Haus durchwühlt
und er fast 12 Stunden lang verhört worden sei, ohne dass etwas
Belastendes gefunden wurde. Die Verteidigung weist darauf hin, dass
dies exakt in das Bild der damaligen Terrorhysterie gepasst habe
und ein Hinweis dafür sei, dass auch bei den Verhören der Angeklagten
nicht alles rechtmäßig zuging. Der Vorsitzende Richter kann das
nicht sehen. Für ihn ergibt die Zeugenaussage nur, dass „der Zeuge
verhört und, weil nichts Belastendes gefunden wurde, wieder entlassen
worden war“. Die Ehefrau des Zeugen war nicht nur mit Christodoulos,
sondern besonders auch mit Savvas Xiros befreundet. Sie bestätigt
in ihrer Aussage das, was alle andern Zeugen, die Savvas kennen,
auch schon erklärt haben: Savvas war nicht Herr seiner Sinne, weder
im Krankenhaus noch Monate danach. Es erübrigt sich wohl hinzuzufügen,
dass auch ihr von der Staatsanwaltschaft kein Glauben geschenkt
wird...
150. Verhandlungstag, Donnerstag,
28. September 2006
Heute sind Zeugen der Verteidigung
für die in erster Instanz freigesprochene, vom Staatsanwalt aber
wieder auf die Anklagebank gebrachte Angeliki Sotiropoulou an der
Reihe. Die Zeugen beschreiben die Angeklagte als „Menschen mit Persönlichkeit
und Würde“. Besonders erbost ist die Staatsanwältin darüber, dass
auch eine Professorin des Polytechnikums für A. Sotiropoulou aussagt.
Die Staatsanwältin versucht außerdem, die Angeklagte als „Lebensgefährtin
gleich zweier Mitglieder der 17N“ zu präsentieren, wird aber von
der Verteidigung darauf hingewiesen, dass sich A. Sotiropoulou von
Savvas Xiros bereits vor dessen Eintritt in die Organisation getrennt
hatte. Nach den Zeugen der Verteidigung von A. Sotiropoulou treten
erneut Zeugen von Ch. Xiros auf. Die beiden alten Genossen des Angeklagten
in der KKE (m-l) bestätigen wie schon andere Zeugen, dass Ch. Xiros
schon aufgrund seiner Bekanntheit nicht zum Mitglied in einer klandestinen
Organisation getaugt hätte. Ebenfalls weisen auch sie auf die ideologischen
Unterschiede der beiden Organisationen und Ablehnung des bewaffneten
Kampfes seitens der KKE (m-l) hin.
151. Verhandlungstag, Freitag,
29. September 2006
Heute sind erneut Zeugen von
Ch. Xiros an der Reihe. Darunter der Zeuge Giorgos Andreou, der
das Alibi des Angeklagten für den Zeitpunkt des auch ihm zur Last
gelegten Anschlags auf den Herausgeber der konservativen Zeitung
Apogevmatini und mutmaßlichen CIA-Agenten, Nikos Momferatou, bestätigen.
Zum fraglichen Zeitpunkt wären beide gemeinsam auf Ikaria gewesen.
Gemeinsam wären sie Genossen zu Hilfe geeilt, die von Schlägern
der Jugendorganisation der Nea Dimokratia, ONNED, angegriffen worden
waren. Andere Zeugen bestätigen, das Ch. Xiros auch nach seinem
Umzug nach Ikaria den Maoisten angehörte. In den Pausen zwischen
dem Eintreffen der Zeugen werden die Aussagen von Zeugen für A.
Giotopoulos aus erster Instanz verlesen. Außerdem äußert sich der
Anwalt von V. Tzortzatos zu der Folter, der sein Mandant ausgesetzt
worden sei, um ihn zum Unterschreiben des Schuldbekenntnisses zu
zwingen. Wie der Anwalt ausführt, wird der Folterverdacht nicht
nur durch die Aussagen des Angeklagten selbst, sondern auch durch
die Aussagen seiner Angehörigen und Mitgefangenen erhärtet.
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