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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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157. Verhandlungstag, Montag,
9. Oktober 2006
Heute wird zunächst die Aufzeichnung
eines Interviews gezeigt, das Savvas Xiros der Journalistin Liana
Kanelli gegeben hatte. Danach geht es weiter mit Zeugen der Verteidigung
von Ch. Xiros. Einer der Zeugen heute ist Ep. Skyftoulis. Der bekannte
Anarchist war 2004 selbst verdächtigt worden, an Aktionen des ELA
und der Organisation 1. Mai teilgenommen zu haben. Skyftoulis bezeichnet
Ch. Xiros als „unverbesserlichen Maoisten“. Genauso, wie es ausgeschlossen
sei, dass er selbst als bekennender Anarchist einer hierarchischen
Organisation angehört habe, sei auch die Mitgliedschaft eines Maoisten
in der 17N undenkbar. „Trotzdem hat man damals auch für mich Zeugen
gefunden, die mich ‚erkannt’ haben“, erläutert Skyftoulis. Der Prozess
sei so politisch, wie ein Prozess nur sein könne, erklärt der Zeuge.
„Hier sitzen Unschuldige. Christodoulos ist unschuldig, Kostaris
ist unschuldig. Vielleicht auch andere hier, aber ich spreche für
Christodoulos, weil ich ihn kenne.“ Der Rechtsanwalt D. Sarafianos
bezieht sich in seinen Zeugenaussagen ausführlich auf die Rechtsverletzungen
bei den Verhören von Savvas Xiros im Krankenhaus und betont, es
sei vorrangig Aufgabe der Staatsorgane und nicht der Angeklagten
und ihrer Verteidiger, die Menschenrechte zu schützen.
Dienstag, 10. Oktober 2006
Heute findet keine Verhandlung
statt, weil einige Verteidiger fehlen. Da in Griechenland Mehrfachverteidigungen
möglich sind, haben Goudounas und Kourtovik auch Savvas Xiros als
Mandanten, über dessen Haftentlassung heute vor einem Gericht in
Piräus entschieden wird. Statt Prozessbericht aus Korydallos hier
ein Bericht über den Haftentlassungstermin: Blind durch Knast Der
am offensichtlichsten haftunfähige Gefangene in Griechenland bleibt
weiter im Gefängnis. Heike Schrader, Athen Das zuständige Gericht
in Piräus lehnte am Dienstag den Antrag von Savvas Xiros auf zeitweise
Aussetzung seiner Strafe und Verlegung in ein Krankenhaus ab. Savvas
Xiros war im Sommer 2002 schwerverletzt verhaftet worden, nachdem
eine Bombe in seiner Hand explodierte. Bei der Explosion verlor
er drei Finger einer Hand, beide Trommelfelle und einen großen Teil
seines Augenlichtes. Im Dezember 2003 wurde Xiros wegen Mitgliedschaft
in der als terroristisch eingestuften Stadtguerillaorganisation
17N sowie wegen Teilnahme an deren Anschlägen zu 6 Mal lebenslänglich
verurteilt.
Durch den Aufenthalt in dem
eigens für die als mutmaßliche Mitglieder der 17N Einsitzenden gebauten
unterirdischen Hochsicherheitstrakt im Gefängnis von Korydallos
hat sich sein Gesundheitszustand noch verschlechtert. Wie der ihn
behandelnde Augenarzt vor Gericht aussagte, hat der Gefangene bereits
mehr als die Hälfte der einstmals verbliebenen Sehfähigkeit auf
dem einen Auge verloren, während das andere vollständig erblindet
sei. Weil er kaum sehen und fast nicht hören kann, nimmt Savvas
auch nicht am derzeit laufenden Berufungsverfahren im Fall 17N teil.
Arzt und Verteidigung führten aus, dass eine angemessene Behandlung
des kranken Gefangenen im Gefängnis nicht möglich sei. Dort gibt
es weder eine für solche Fälle eingerichtete Klinik noch einen ständigen
Augenarzt. Der Gefangene sei bereits zweimal wegen Netzhautablösung
operiert worden. Es bestehe jedoch die Gefahr, dass diese sich erneut
löse, wenn er sich nicht einer umfassenden Therapie unterziehe.
Seine häufigen Abstecher ins Krankenhaus seien nicht der richtige
Weg, um seine Gesundheit so weit wie möglich wiederherzustellen,
führte Savvas selbst vor Gericht aus. Er habe sich vielmehr zahlreichen
Operationen unterziehen müssen, einzig und allein, um die von den
Haftbedingungen verursachten Schäden einigermaßen auszugleichen.
Dem Gesetz nach ist ein Gericht
verpflichtet, die Entlassung eines Gefangenen zu verfügen, wenn
nur so irreparable Schäden für seine Gesundheit abgewendet werden
können. Das Gericht war jedoch nicht der Auffassung, dass eine Erblindung
drohe, und empfahl die Fortsetzung der „Behandlung“ unter Gefängnisbedingungen.
Die Verteidigung quittierte die Entscheidung mit der lakonischen
Bemerkung, beim nächsten Antrag auf Haftverschonung sei es sicher
schon zu spät und der Gefangene schon vollständig erblindet. Die
Verhandlung fand unter drakonischer Polizeipräsenz statt. Sondereinheiten
schirmten das Gebäude ab und selbst im Gerichtssaal waren schwarzgekleidete
mit Schnellfeuergewehren bewaffnete und maskierte Antiterrorspezialisten
präsent.
158. Verhandlungstag, Mittwoch,
11. Oktober 2006
Erste Zeugin heute ist die
Rechtsanwältin A. Legaki, gleichzeitig Mitglied in der „Kommission
für Verfassungsmäßige Rechte“ der Athener Anwaltskammer. Diese Kommission
wurde im Sommer 2002 unter dem Eindruck der nach der Verhaftung
von Savvas Xiros herrschenden Terrorhysterie eingerichtet. „Damals“,
so die Zeugin, ein anderes Mitglied der Kommission zitierend, „hatte
der Normalbürger nicht davor Angst, sich an der Stelle von Savvas
Xiros zu befinden, sondern davor, nicht als Kleinstunternehmer aus
dessen Nachbarschaft verhaftet zu werden, bis sich herausstellt,
dass er ihm lediglich den Fernsehapparat repariert hat.“ Bezogen
auf die Ereignisse im Krankenhaus Evangelismos erklärt die Zeugin,
dass ein derart Schwerverletzter wie Savvas Xiros unmöglich einem
Verhör hätte unterzogen werden dürfen. Ein Verhör in solchem Zustand
sei Folter, so die Rechtsanwältin. A. Legaki äußert sich auch zu
der medialen Präsentation der Angeklagten kurz nach ihrer Verhaftung.
Die Fernsehübertragung der unter schwerer Bewachung von maskierten
Antiterrorspezialisten vorgenommenen Transporte der Angeklagten
verletzen die Unschuldsvermutung, führt die Zeugin aus. Auf den
Einwand des Vorsitzenden Richters, die Polizei könne wohl schlecht
die Fernsehkameras am Aufzeichnen hindern, erklärt die Rechtsanwältin:
„Es ist Aufgabe der Gesellschaft, die Unschuldsvermutung zu verteidigen,
nicht die der Angeklagten, die nichts tun können, auch nicht die
der Verteidigung. Die Gesellschaft hätte das tun müssen, was sie
auch heute tut: die Kameras verbieten. Erst neulich hat der Rundfunkrat
einem Fernsehsender ein Bußgeld auferlegt, weil er Bilder von Angeklagten
in einer anderen Strafsache gezeigt hat.“
Nächster und gleichzeitig
letzter Zeuge der Verteidigung ist der Journalist und Autor G. Karabelas.
Eines der Werke von Karabelas trägt den Titel „Der griechische Guerillakampf“
und setzt sich mit dem bewaffneten Kampf in Griechenland auseinander.
Dieses Buch anführend beschreibt der Zeuge die Geschichte der Entstehung
bewaffneter Organisationen in Griechenland nach der Militärdiktatur.
„Die ersten Jahre nach der Militärdiktatur stimmte ein großer Teil
der Bevölkerung dem bewaffneten Kampf zu. Man sagte ‚gut gemacht’
oder ‚mögen ihre Hände gesegnet sein’. Bei den Wahlen tauchten Stimmzettel
mit ‚17N’ in den Urnen auf. Bei einer Wahl zur Zeit der PASOK-Regierung
wurden 13.000 solcher Stimmzettel gezählt. In den ersten Jahren
der Periode nach der Diktatur hat dieses Potenzial vielleicht mehr
als 50 Prozent ausgemacht, während etwa 5 Prozent der Menschen mit
der Idee der Teilnahme am bewaffneten Kampf flirtete“, erläutert
Karabelas vor Gericht. „Ich will damit sagen“, so der Zeuge, „dass
es nicht das Unterfangen einiger Verrückter war, zu den Waffen zu
greifen.
Die 17N war auch keine strafende
Organisation wie die Assassines des Mittelalters oder später einige
Intellektuelle, die individuelle Gewalt ausübten. Die 17N verübte
keine Meuchelmorde, ist nicht vergleichbar etwa mit dem Ku Klux
Klan. Ein Revolutionär tötet, weil in seiner Seele eine Vision lebt.
Auf dieser Vision ist die heutige Welt aufgebaut. Für diese Vision
wurden Ströme von Blut vergossen, von beiden Seiten. Von Seiten
der Regierungen und von Seiten der Unterdrückten. Für mich ist es
unannehmbar zu sagen, die Mitglieder der 17N hätten aus niederen
Beweggründen gehandelt, hätten die Motive von Schurken.“ „Wenn Vardinogiannis
für die in seinen Betrieben umgekommenen Arbeiter auf die Anklagebank
müsste, dann würde auch ich mich für einige Dinge, die ich getan
habe, richten lassen“, erklärt der Zeuge, nur schwer seine Wut verbergend.
„Wenn es etwas gibt, für das ich mich schäme, dann ist es, dass
ich nicht die Kraft hatte, selbst zur Waffe zu greifen.“
159. Verhandlungstag, Donnerstag,
12. Oktober 2006
Die Verhandlung beginnt mit
der Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen G. Karabelas. Der Journalist
berichtet dem Gericht vom Versuch einer Anwerbung im Jahre 1997
oder 1998. Ein Freund habe ihm erzählt, die Staatsanwaltschaft wolle
mit ihm sprechen, weil Polizei und Geheimdienst ihn angeblich des
Drogenhandels und der Teilnahme an einer militärischen Guerillaausbildung
beschuldigten. Er sei damals tatsächlich zum Staatsanwalt gegangen.
Dort sei keine Rede von Drogen und Waffen gewesen, der Staatsanwalt
habe ihm vielmehr im Auftrag der Regierung Geld geboten, wenn er
sie auf die Spur der 17N bringe. Er vermute, dass die Behörden annahmen,
weil er ein Buch über den bewaffneten Kampf in Griechenland geschrieben
hat, habe er auch Kontakte zu den diesbezüglichen Organisationen.
Als er den Behörden gegenüber zweimal abgelehnt habe, sei er nicht
weiter behelligt worden. Der Zeuge berichtet darüber hinaus, wie
er im Jahre 2000 nach der Exekution des britischen Militärattachés
Stephen Saunders durch die 17N, seinen Job in einer Tageszeitung
verlor, weil er sich weigerte, dem von der US-amerikanischen Botschaft
auf die Zeitung ausgeübten Druck hinsichtlich der Berichterstattung
über den Fall nachzugeben. Der von Karabelas beschriebene Anwerbungsversuch
fällt in die gleichen Jahre, in denen auch Irini Athanasaki von
Polizei oder Geheimdienst erfolglos „gebeten“ wurde, gegen ihren
Freund Kostas Agapiou zu spionieren. Irini Athanasaki und Kostas
Agapiou wurden 2004 wegen Mitgliedschaft in der griechischen Stadtguerillaorganisation
Revolutionärer Volkskampf, ELA, zu jeweils 25 Jahren Haft verurteilt.
In einem Folgeprozess, in dem es um im ersten Prozess nicht behandelte
Anschläge des ELA ging, wurden beide jedoch freigesprochen. Bis
zum ausstehenden Berufungsverfahren im ersten Prozess sind beide
mittlerweile wieder auf freien Fuß gesetzt worden.
Danach werden zwei Anträge
der Verteidigung von Karatsolis behandelt. Zum einen fordert die
Verteidigung, eine Aussage des Besitzers der Druckerei, in der Karatsolis
arbeitete, anzuerkennen. Der Besitzer hatte bei der Polizei Anzeige
erstattet, weil aus seiner Druckerei alte Druckplatten entwendet
worden waren. Solche Druckplatten wurden in einer konspirativen
Wohnung der 17N gefunden und tragen die Fingerabdrücke von Karatsolis.
Was nur logisch ist, wenn sie aus der Druckerei gestohlen wurden,
in der er arbeitete. Weil in der polizeilichen Niederschrift der
Anzeige des Druckereibesitzers aber von „Metallplatten“ die Rede
ist, zweifelt die Staatsanwaltschaft an, dass es sich bei den im
Besitz der 17N gefundenen Druckplatten um die aus der Druckerei
entwendeten handelt. Das Gericht lehnt den Antrag ab und lässt als
Beweismittel nur die polizeiliche Niederschrift gelten. Zum anderen
wird die Ladung eines weiteren Zeugen gefordert, der das Alibi von
Karatsolis für den Zeitpunkt des Überfalls auf eine Zweigstelle
der griechischen Telekommunikationsgesellschaft OTE bestätigen könnte.
Auch dieser Antrag wird abgelehnt. In Folge beantragt Ch. Xiros,
eine Reihe von Dokumenten in die Gerichtsunterlagen aufzunehmen,
die seine berufliche Tätigkeit belegen, da diese ja von der Staatsanwaltschaft
schwer angezweifelt worden war.
Die Staatsanwältin, die jeden
Zeugen, der von der intensiver Beschäftigung des Angeklagten mit
dem Bau von Musikinstrumenten berichtete, angezweifelt hatte, plädiert
für die Ablehnung des Antrages mit der „Begründung“, das hätten
doch schon alles die Zeugen angegeben... Das Gericht entscheidet,
die Dokumente seien nicht notwendig, da Zeugenaussagen und andere
Unterlagen schon genug Auskunft über die berufliche Tätigkeit des
Angeklagten gegeben hätten. Die Verhandlung endet mit den Einlassungen
der Angeklagten bezüglich der Anträge der Verteidigung, die von
den Angeklagten zurückgezogenen sowie die von Savvas Xiros im Krankenhaus
gemachten Aussagen nicht zu werten. Mit der Aufhebung der Sitzung
verkündet der Richter, im Folgenden werde die Aufzeichnung der Verhandlungen
eingestellt. Bisher waren in Eigenregie der Tageszeitung Eleftherotypia
die Verhandlungen aufgezeichnet und die Aufzeichnungen niedergeschrieben
worden, so dass zumindest inoffizielle Niederschriften des kompletten
Verfahrens existierten. Die offizielle Niederschrift enthält nur,
was der Gerichtsschreiber festhält. Ein Schelm, wer Böses dabei
denkt, dass die Aufzeichnung in dem Moment eingestellt wird, wo
die Plädoyers der Angeklagten beginnen...
Freitag, 13. Oktober 2006
Da ein großer Teil der griechischen
Justizangestellten und viele Anwälte in die Vorbereitung der am
Sonntag stattfindenden Kommunalwahlen involviert sind, bleiben die
Gerichte heute geschlossen.
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