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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
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Montag, 14. Oktober 2006
Da ein großer Teil der griechischen
Justizangestellten und viele Anwälte in die Nachbereitung der Kommunalwahlen
vom Sonntag involviert sind, bleiben die Gerichte heute geschlossen.
160. Verhandlungstag, Dienstag,
17. Oktober 2006
Am Ende der letzten Sitzung
hatte der Vorsitzende Richter angekündigt, dass es in Zukunft keine
Aufzeichnung der Verhandlungen mehr geben werde. Bisher hatte eine
private Firma im Auftrag der Tageszeitung Eleftherotypia die Sitzungen
aufgezeichnet, die Aufzeichnungen niedergeschrieben und die Dateien
dem Gericht für die Anfertigung der Gerichtsprotokolle zur Verfügung
gestellt. Aus Gründen, die hier nicht diskutiert werden können,
will die Eleftherotypia die Veröffentlichung der Aufzeichnung der
Sitzungen einstellen. Rechtlich ist ein Gericht verpflichtet, vollständige
Sitzungsprotokolle (zumindest als phonetische Aufzeichnung) mit
allem, was vor Gericht gesagt wurde, zu führen. Das betreffende
Gesetz wurde erst kürzlich verabschiedet. Natürlich bestehen Angeklagte
und Verteidigung gerade jetzt, wo es um die Anerkennung oder Nichtanerkennung
der während der Polizeiverhöre gewonnenen Aussagen geht und wo im
Folgenden die Plädoyers der Angeklagten an der Reihe sind, auf vollständigen
Sitzungsprotokollen. Das Gericht argumentiert damit, dass dem Sondergericht
von Korydallos keine Einrichtungen für die Aufzeichnung der Sitzungen
und die Niederschrift der Aufzeichnungen zur Verfügung stünden und
das Justizministerium die erforderlichen Mittel nicht freigegeben
hätte.
In den Gerichtsgebäuden der
normalen Athener Gerichte gibt es selbstverständlich entsprechende
Einrichtungen. Für das Sondergericht von Korydallos wurden Millionen
ausgegeben, um unterirdische Zellen auszubauen, die durch einen
Gang direkt mit dem Gerichtsgebäude verbunden sind. Sogar Käfige
aus Panzerglas hatte man in erster Instanz für die „gefährlichen
Terroristen“ her- und aufstellen lassen. Sie wurden schon am zweiten
Prozesstag aufgrund schärfster Proteste der Angeklagten wieder entfernt.
Dafür war also Geld da, für eine Einrichtung, die den Angeklagten
und ihren Verteidigern ermöglicht, den Prozess nachzuvollziehen
und sich auf bereits Gesagtes zu beziehen, aber nicht.... Vorläufig
werde die Aufzeichnung noch fortgesetzt, erklärt der Stellvertretende
Vorsitzende Richter und verschiebt die Diskussion damit erst einmal
auf später. Im Folgenden geht es also erneut um die Frage nach der
Anerkennung der vorprozessualen Aussagen der Angeklagten. Dazu beantragt
die Verteidigung von Tzortzatos die Vorladung eines Offiziers der
Antiterrorpolizei als Zeugen. Das Gericht lehnt den Antrag zuerst
einmal ohne jede Begründung ab. Als die Verteidigung daraufhin droht,
den Gerichtssaal zu verlassen, „begründet“ der Vorsitzende Richter
die Entscheidung damit, dass der Polizeioffizier zur Sache nichts
beitragen könne. Mit anderen Worten, das Gericht ist der Ansicht,
der Chef der Abteilung, von der die Angeklagten angeben, sie seien
dort gefoltert worden, habe nichts zur Erhellung der Angelegenheit
beizutragen... Auch der Antrag der Verteidigung von Karatsolis,
den damaligen Chef der Polizeibehörden vorzuladen, wird abgelehnt.
Das gleiche Schicksal haben weitere Anträge, andere Beamte der Antiterrorpolizei,
die bei den Verhören der Angeklagten eine Rolle gespielt hatten,
als Zeugen zu laden. Die Verteidigung klagt die Haltung des Gerichtes
an, das einerseits erklärt, es würde die Vorgänge bei der Gewinnung
der Aussagen der Angeklagten bei der Polizei untersuchen und andererseits
alle Anträge auf Vorladung von Zeugen, die dazu beitragen könnten,
ablehnt. „Bei allem Respekt für das Gericht“, meldet sich V. Tzortzatos
zu Wort. „Ich verstehe die schwierige Position, in der Sie sich
befinden, weil sie beweisen müssen, dass in einer Demokratie nicht
gefoltert wird. Aber unser Land wurde schon als Weltmeister auf
dem Gebiet der Menschenrechtsverletzungen bezeichnet. Auch der Diktator
Papadopoulos hat damals behauptet, es würde nicht gefoltert. Und
Bush erzählt uns heute, dass im Irak nicht gefoltert würde.“
Als charakteristisches Beispiel
für die Art und Weise, wie den Angeklagten Aussagen abgerungen wurden,
soll hier die Aussage von K. Karatsolis wiedergegeben werden. Der
Angeklagte berichtet von intensivem Zwang, erzählt, wie er filmreif
vor Augen seiner Kinder festgenommen und mit dem Hubschrauber aufs
Polizeirevier gebracht wurde. Unter ständigen Drohungen für sein
Leben sei er stundenlang verhört worden. Irgendwann sei er zusammengebrochen.
Da habe man ihm gesagt, er müsse nur „hier unterschreiben“ und würde
dann nach Hause gebracht. Aber anstatt zuhause hätte er sich anschließend
im Gefängnis von Korydallos wiedergefunden. In der Hoffnung, dass
sich in der Zwischenzeit eine Lösung für das Problem der Anfertigung
der Gerichtsprotokolle findet, wird die Verhandlung bis zum Donnerstag
unterbrochen.
161. Verhandlungstag, Donnerstag,
19. Oktober 2006
Nach eintägiger Pause wird
die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt. Der Stellvertretende
Vorsitzende Richter verkündet, für einen Teil des Verfahrens habe
man eine Lösung gefunden. Mit Hilfe des Justizministeriums sei ein
Träger gefunden worden, der die Aufzeichnung und Niederschrift der
Aufzeichnungen der 15 Sitzungen, die für die Plädoyers der Angeklagten
angesetzt sind, übernehme. Die Verteidigung kann dies natürlich
nicht als Lösung akzeptieren und fordert, die Aufzeichnung aller
Sitzungen müsse gewährleistet werden. Rechtsanwalt Mantzouranis
erklärt, es sei ein Vorwand, dass keine Mittel zur Verfügung stünden.
Um die erforderlichen Mittel aus dem Ministerium freizugeben, seien
lediglich zwei Unterschriften nötig. „Und damit Sie sehen, wie sehr
die Verteidigung mit dem Gericht zusammenarbeitet, werde ich Ihnen
noch eine andere Lösung aufzeigen. Die Verhandlung könnte in Gebäude
13 auf dem Gelände des Gerichts von Athen verlegt werden. Dort ist
alle benötigte Ausrüstung vorhanden“, erklärt der Verteidiger. Er
bezeichnet es als unverständlich, dass die Aufzeichnungen der Sitzungen
ausgerechnet jetzt ausgesetzt werden solle, wo es um die Anerkennung
oder Nichtanerkennung der Aussagen der Angeklagten bei den Verhören
durch die Polizei geht. „Der ganze Prozess stützt sich auf die Aussagen
bei den Polizeiverhören. Ohne sie wären die Angeklagten schon freigesprochen
worden. Es ist also kein Zufall, dass die Aufzeichnungen ausgerechnet
jetzt eingestellt werden“, schließt der Anwalt. Die Verteidigung
beantragt die Unterbrechung der Verhandlung bis Dienstag, um sich
mit der Anwaltskammer zu beraten. Das Gericht beschließt die entsprechende
Unterbrechung. Danach sollen die Sitzungen erst einmal fortgesetzt
werden, bis die für 15 Sitzungen bewilligten Mittel für die Aufzeichnung
verbraucht seien. Im Laufe dieser Zeit werde man weitersehen...
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