184. Verhandlungstag, Mittwoch,
20. Dezember 2006
Im Schnellverfahren (wenn die
„Auszeiten“ des Gerichtes unberücksichtigt bleiben, dauert das Ganze
nicht einmal zwei Stunden) wird der Befangenheitsantrag von Giotopoulos
gegen alle fünf Richter abgelehnt. Im einzelnen:
Zunächst
erläutert Rechtsanwalt I. Mylonas den Antrag seines Mandanten.
(Für die Erörterung des Befangenheitsantrages, die von einem anderen
Gericht geprüft wird, konnte der Angeklagte RA Mylonas als Vertrauensanwalt einsetzen.) Mylonas führt aus, sein Mandant
habe in einigen Punkten seine Einstellung geändert. Ihm sei klargeworden,
dass es für die Vorbereitung einer Beschwerde vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte der Erfahrungen aus dem Berufungsverfahren
bedürfe. Deswegen sei er zurückgekehrt, um wieder am Prozess teilzunehmen.
Die
Staatsanwaltschaft, vertreten durch die Staatsanwältin des Berufungsverfahrens
(Giotopoulos hat seinen Befangenheitsantrag nur gegen die Richter
gestellt), beantragt erwartungsgemäß die Ablehnung des Antrages.
Der Vertreter der angloamerikanischen Interessen auf der Bank
der Nebenkläger – der einzige Nebenklägervertreter, der durchgängig
dem Verfahren beiwohnt – beantragt sogar die Ablehnung des Antrages
als „unzulässig“.
Von
Seiten der Angeklagten erhält Giotopoulos – trotz seiner ablehnenden
Haltung gegenüber manchen Mitangeklagten, allen
voran Koufodinas und Christodoulos Xiros – Unterstützung. Im
einzelnen äußern sich Koufodinas, Chr. Xiros und der mit Giotopoulos
auf einer Verteidigungslinie liegende V. Tzortzatos.
185. Verhandlungstag, Donnerstag,
21. Dezember 2006
Als die Richter des Berufungsverfahrens wieder eingezogen sind, ergreift
die Staatsanwältin die Gelegenheit, in einer ihrer Herzensangelegenheiten
fortzufahren. Nachdem der Einspruch der Verteidigung gegen die
Verwendung der vorprozessualen Aussagen von Savvas Xiros, weil
die Aussagen unter Folter erlangt worden seien, abgelehnt wurde,
will die Staatsanwältin diese nun verlesen und damit offiziell
zum Bestandteil der Beweisaufnahme erklären lassen. Die Verteidigung
erläutert mittels verschiedener Einsprüche, dass dies der Strafprozessordnung
widerspreche. Beispielsweise verbiete diese, einen Angeklagten gegen seinen Willen
zum Zeugen zu machen. Dies gelte besonders im Falle von
Savvas Xiros, dem vom Gericht die Teilnahme am Verfahren verwehrt
worden sei.
Ohne dass über die Einsprüche
der Verteidigung entschieden wird, unterbricht der Richter am
Ende des Verhandlungstages das Verfahren für die Weihnachtspause.
Weiter geht es am 27.12.