186. Verhandlungstag, Mittwoch,
27. Dezember 2006
Ein kleines Wunder pünktlich
zur Weihnachtszeit: Der ohnehin ständig abwesende Zwangsanwalt
von A. Giotopoulos, Th. Theoharis, bittet das Gericht, aufgrund
„gesundheitlicher Probleme“ von seinem Mandat entbunden zu werden.
Damit ist der Weg für Giotopoulos frei,
zumindest einen seiner Vertrauensanwälte zu nominieren.
Giotopoulos
besteht jedoch darauf, seine beiden Vertrauensanwälte einzusetzen,
was ihm vom Gericht verwehrt wird, da zwei der drei möglichen
Mandate immer noch von Zwangsanwälten besetzt sind. Das Gericht vertagt die weitere Diskussion des Themas
auf den 3. Januar 2007.
Im
Weiteren verfolgt die Staatsanwältin ihr Lieblingsziel, endlich
die vorprozessualen Aussagen von Savvas Xiros zu Lasten seiner
Mitangeklagten als verwertbar anerkennen
zu lassen. Dagegen gibt es verschiedene Einwände der Verteidigung,
zum Beispiel, dass Savvas ja sein Recht
auf Aussage im Berufungsverfahren wahrnehmen könnte. Rania Karabliani,
Anwältin von V. Xiros, leitet daraus eine Verletzung der Unmittelbarkeit
des Verfahrens ab.
(Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens: Besagt, daß sich
das Gericht grundsätzlich des Beweismittels zu bedienen hat, das
am unmittelbarsten ist. D. h. wenn es ein Schriftstück gibt, aber
der Verfasser als Zeuge zur Verfügung
steht, muß der Verfasser vernommen werden. Wenn es einen Zeugen
vom Hörensagen gibt, aber ein direkter Augenzeuge da ist,
muß das Gericht letzteren vernehmen usw.) RA Stamoulis führt an,
dass die vorprozessualen Aussagen von S. Xiros nach der Rechtsprechung
des Obersten Gerichtshofs des Landes schon längst aus den Gerichtsunterlagen
hätten entfernt werden müssen. Nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte dürfen vorprozessuale Aussagen
eines Angeklagten zu Lasten eines anderen Angeklagten nicht verwendet
werden, wenn dem Belasteten nicht Gelegenheit geboten wird, den
Belastenden vor Gericht zu befragen.
Ohne dass
über den Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden wird, schließt
die letzte Sitzung des Jahres 2006. Weiter
geht es am 3. Januar 2007.
187. Verhandlungstag, Mittwoch,
3. Januar 2007
Zu Beginn der Verhandlung lehnt
das Gericht weitere Einsprüche der Verteidigung gegen die Verwertbarkeit
der vorprozessualen Aussagen von Savvas Xiros ab, ohne aber über
den Antrag der Verteidigung auf Ladung von Savvas als Zeugen zu
entscheiden. Das Gericht entscheidet, dass die Urteilsgründe des
erstinstanzlichen Urteils verwertet werden könnten, einschließlich
der darin zitierten vorprozessualen Aussagen von Savvas Xiros.
Die Verteidigung erhebt neue Einsprüche gegen die Verwertung dieser
Aussagen.
188. Verhandlungstag, Donnerstag,
4. Januar 2007
Das Gericht lehnt alle weiteren
Einsprüche der Verteidigung ab. Als daraufhin
mit der Verlesung der vorprozessualen Aussagen von Savvas Xiros
begonnen wird, ohne dass dieser als Zeuge geladen ist, verlassen
fast alle Angeklagten und ihre Verteidiger aus Protest den Gerichtssaal.
Im Raum bleiben der Kronzeuge P. Tselentis, die Zwangsverteidiger
von Giotopoulos und Ch. Xiros, der Verteidiger des Kronzeugen
K. Tellios und die Verteidigerin von P. Serifis. Tellios und P.
Serifis selbst waren von Sitzungsbeginn an
nicht anwesend.
Charakteristisch für die Kommentare
der Angeklagten beim Verlassen des Gerichtssaal ist
die Aussage von Giotopoulos: „Das Buch von Savvas Xiros zeigt
auf, dass seine ‚Geständnisse’ vor dem Untersuchungsrichter konstruiert
worden sind. Weil sie darauf bestehen, die zu verlesen, verlasse
ich das Gericht.“
Das Gericht
unterbricht bis Montag. Für Montag soll
auch Savvas Xiros gebeten werden, an
der Verhandlung teilzunehmen.