165. Verhandlungstag, Montag,
30. Oktober 2006
Zu Beginn der Verhandlung schildert
Vassilis Xiros die Umstände seiner Verhaftung und wie seine vorprozessualen
Aussagen zustande gekommen sind. Demnach
hat man ihn über drei Tage hinweg nicht schlafen lassen, sondern
stundenlang verhört. Ein Anwalt wurde
ihm verweigert. Außerdem wurde ihm gedroht, sein im Krankenhaus
liegender Bruder Savvas Xiros würde die Intensivstation
nicht lebend verlassen. Man habe ihm versprochen, wenn er ein
Schuldgeständnis unterschreibe, werde man ihn nach Hause bringen.
Irgendwann sei er zusammengebrochen und habe unterschrieben, was
man ihm vorgelegt habe. Statt nach Hause sei er dann aber ins
Gefängnis von Korydallos gebracht worden. Auch bei seinen Verhören
vor dem Untersuchungsrichter, die im Beisein schwerbewaffneter
Polizisten stattgefunden hatten, sei im kein Anwalt erlaubt worden.
Im
Folgenden äußert sich die Verteidigung von D. Koufodinas. Rechtsanwältin
G. Kourtovik erklärt unter anderem, ihr Mandant unterstütze die
Einsprüche der anderen Gefangenen. Dann geht sie erneut auf die
Vorgänge im Krankenhaus Evangelismos ein. Hierbei
betont sie besonders, dass Savvas bereits vor seiner offiziellen
Verhaftung von der Antiterrorpolizei verhört worden war.
Derartig gewonnene Aussagen könnten selbstverständlich nicht vor
Gericht geltend gemacht werden, betont die Rechtsanwältin.
Danach
erläutert Rechtsanwalt A. Konstantakis, dass es Sache der Anklage
sei nachzuweisen, dass die vorprozessualen Aussagen auf legale
Weise zustande gekommen seien, und nicht Sache der Angeklagten,
das Gegenteil nachzuweisen. Das Gericht habe lediglich die Aussagen
der Angeklagten gehört, die erklärt hatten, dass ihnen die Aussagen
unter Zwang abgerungen worden wären. Entgegen den Anträgen der
Verteidigung habe das Gericht es abgelehnt, die an
den Verhören beteiligten Beamten als Zeugen aussagen zu lassen.
Das Gericht könne also gar nicht anders,
als die vorprozessualen Aussagen der Angeklagten nicht zuzulassen.
166. Verhandlungstag, Dienstag,
31. Oktober 2006
Die Verhandlung beginnt mit
den Ausführungen der Verteidigung von K. Karatsolis zu den vorprozessualen
Aussagen. Anwalt G. Mantzouranis geht dabei nicht nur auf den
Fall seines Mandanten ein, sondern auch auf die Umstände bei
den Verhören der Gebrüder Xiros.
Karatsolis
betreffend erklärt der Anwalt, die Aussagen des Angeklagten seien
unter Zwang zustande gekommen. Kaum habe man Karatsolis einen Anwalt erlaubt, habe dieser – noch
bevor Koufodinas sich gestellt hatte – seine Aussagen zurückgezogen.
Im
Folgenden ist die Reihe an G. Goudounas.
Der Rechtsanwalt von Ch. Xiros betont, dass
es sich beim 17N-Prozess um ein politisches Verfahren handele.
In solchen Verfahren hätten die Richter die Wahl, sich entweder
an der ihnen von den Herrschenden zugedachten Rolle zu orientieren
oder dem Eid auf eine gerechte Justiz treu zu bleiben, den sie
geschworen haben. Die Geschichte zeige, dass die Richter sich
in der Regel für die ihnen zugedachte Rolle entscheiden.
167. Verhandlungstag, Mittwoch,
1. November 2006
In Erwartung, dass sich Ch.
Xiros heute hinsichtlich des Zustandekommens seiner vorprozessualen
Aussagen zu Wort melden wird, sind etwa 20 Verwandte und Freunde
des Angeklagten im Sondergericht von Korydallos anwesend. Ein
erfreulicher Anblick im Vergleich mit den sonstigen Sitzungen,
bei denen im Zuschauerraum bis auf 2 bis 3 Journalisten nur zivile
Beamte der Antiterrorpolizei anwesend sind.
Bevor jedoch die Reihe an Ch. Xiros ist,
setzt zunächst Rechtsanwalt Goudounas seine Ausführungen fort.
Bis zur Mittagspause hat er dem Gericht dargelegt, warum die vorprozessualen
Aussagen seines Mandanten, aber auch die von Savvas Xiros, nicht
Gegenstand der Beweisaufnahme sein können.
„Ihr
habt keinen einzigen Beweis für meine Schuld und das wisst ihr
auch gut. Aber als Klassenjustiz habt ihr Befehle auszuführen.
Ich weiß nicht, ob es weltweit einen zweiten Fall gibt, in dem
jemand ohne einen einzigen Fingerabdruck, ohne ein einziges Indiz,
ohne jeden Zeugen, zu 10 Mal lebenslänglich verurteilt wurde.
Die Entscheidung über den Antrag (auf Nichtanerkennung der vorprozessualen
Aussagen; d. Verf.) ist für mich
gleichbedeutend mit dem Urteil. Dieser Antrag ist
für mich der ganze Prozess.
Deswegen werde ich jetzt sagen, was ich euch zu sagen habe.“
Mit
diesem Worten erklärt Ch. Xiros, dass seine Ausführungen hinsichtlich des Antrages
auf Nichtzulassung der vorprozessualen Aussagen eigentlich seinem
Schlussplädoyer gleichkommen.
Zunächst
erklärt Christodoulos, warum sein angebliches Geständnis bei den
Untersuchungsbehörden nicht von ihm stammen kann.
Die Aussagen seinen weder seine eigenen noch könnten sie von irgendeinem
Mitglied der 17N stammen, selbst wenn dieses mit den Behörden
zusammengearbeitet hätte. Der ganze Text sei vielmehr im Voraus von der Antiterrorpolizei selbst
verfasst und er dann zum Unterschreiben gezwungen worden.
Dies könne man nicht nur an der Art sehen,
wie der Text geschrieben sei, sondern auch an den Fragen, die
ihm angeblich gestellt worden seien. Obwohl er einer der Ersten
war, die verhaftet und verhört wurden, stehen in seinem „Geständnis“
nur Aussagen, die ihn selbst belasten. So
gebe es nur Fragen hinsichtlich von 31 der insgesamt 88 von der
17N verübten Anschläge. Keine einzige
Frage zu den übrigen 57 Anschlägen. Keine Frage danach,
wie die 17N Autos oder falsche Papiere
beschafft habe, keine Frage nach konspirativen Wohnungen, nichts,
was man von mit den Ermittlungen in einem laufenden Verfahren
betrauten Beamten erwarten würde.
In
erster Instanz hatte man Christodoulos die Teilnahme an eben diesen
31 Anschlägen zur Last gelegt. In sieben Fällen war er freigesprochen
worden, weil die Anschläge inzwischen
verjährt waren. Für 6 Fälle hatte man Zeugen
„gefunden“. In den übrigen 18 Anklagepunkten, die sich
lediglich auf sein „Geständnis“ stützen
konnten, hatte Ch. Xiros 8 seiner insgesamt 10 Lebenslänglich
kassiert.
Christodoulos
vermutet, dass man ihm – nach Giotopoulos und Koufodinas, die
als Köpfe der 17N herhalten mussten –
den größten Teil der Schuld hatte anlasten wollen. Ursprünglich sei diese Rolle seinem Bruder Savvas zugedacht gewesen,
so der Angeklagte. Als aber zu
befürchten stand, dass der Schwerverletzte das Krankenhaus nicht
lebend verlassen würde, sei man auf ihn ausgewichen. Im
Zusammenhang damit weist Ch. Xiros darauf hin, dass augenscheinlich
nicht nur bei ihm derart vorgegangen wurde. „Diejenigen,
die zuerst verhaftet wurden, haben den Löwenanteil der Schuld
aufgebürdet bekommen“, führt Christodoulos aus und erklärt, dass
ihm, seinen Brüdern Savvas und Vassilis sowie V. Tzortzatos die
Teilnahme an Dutzenden von Aktionen vorgeworfen wurde. Allen
danach Verhafteten wurden nur noch einzelne Anschläge, höchstens
3 bis 4 Aktionen, zur Last gelegt.
Im
Weiteren geht Ch. Xiros auf die an seinem Bruder Savvas begangenen
Verbrechen bei den Verhören auf der Intensivstation ein. Danach
erläutert der Angeklagte, warum er als aktives Mitglied der legalen Linken und überzeugter Maoist
niemals von einer Organisation wie der 17N hätte rekrutiert werden
können. Da seine Argumente schon von anderen Angeklagten und der
Verteidigung vorgebracht und in früheren Berichten dokumentiert
wurden, wird hier darauf verzichtet, sie
erneut wiederzugeben.
Ch.
Xiros wird sein Plädoyer in der morgigen Sitzung fortsetzen.
168. Verhandlungstag, Donnerstag,
2. November 2006
Als Ch. Xiros mit Beginn der
Verhandlung seine Ausführungen zum Antrag der Verteidigung, die
vorprozessualen Aussagen der Angeklagten nicht anzuerkennen, fortsetzen
will, entzieht im der Vorsitzende Richter das Wort. Begründung:
Der Angeklagte äußere sich nicht zum Vorwurf der Verteidigung,
die Aussagen seien unter Zwang gewonnen worden, sondern führe
aus, warum sie seiner Meinung nach nicht seine eigenen seien.
Dies gehöre aber nicht zum Thema, dem Angeklagten stehe es vielmehr
frei, solche Argumente im Schlussplädoyer vorzutragen.
Diesen
schon gestern vom Vorsitzenden Richter – allerdings ohne, dass
er dabei dem Angeklagten das Wort entzogen hatte – geäußerten
Einwänden gegenüber hatte Ch. Xiros erläutert, dass für ihn die Entscheidung über den Antrag der
Verteidigung gleichbedeutend mit dem Urteil sei, da sich die Anklage
gegen ihn ausschließlich auf die vorprozessualen Aussagen stützt.
Als
Reaktion auf das Redeverbot verlässt Ch.
Xiros das Gericht und entzieht auch seinen Verteidigern das Mandat. „Ich stehe hier vor Gericht, weil ich ein politischer Gegner des Systems
bin, das Sie eingesetzt hat. Wegen meiner Jahre
des Kampfes für eine bessere Welt ohne Kriege, Hunger und Ausbeutung.
Ich empfand und empfinde auch heute mein Leben als
Teil des Kampfes unseres Volkes und der griechischen revolutionären
Bewegung. Wie Tausende meiner Generation gehöre ich zu denen,
die in den ersten Jahren nach der Militärdiktatur von den revolutionierten
Arbeitern in Russland inspiriert wurden, die sich gegen das zaristische
System aufgelehnt hatten. Von den Verteidigern von Stalingrad,
von den Guerilleros in Vietnam und in der Sierra Maestra,
von den kurdischen und palästinensischen Unabhängigkeitskämpfern.
Die heute inspiriert werden von den irakischen Kämpfern im Widerstand
gegen den amerikanischen Besatzer.“
An das Gericht gewendet fährt Christodoulos fort: „Ihr habt kein Recht,
mich
zu richten. Mag sein, dass ich für euer Gericht ein Angeklagter
bin, aber die Geschichte wird diejenigen verurteilen, die euch
eingesetzt haben und deren Befehle ihr ausführt. Die Verantwortlichen
für die systematische und vollständige Entwertung des menschlichen
Lebens. Revolutionäre legen nicht gegenüber
Gerichten, sondern nur gegenüber dem Volk und der Geschichte Rechenschaft
ab. Ich werde hier keine Rechenschaft euch gegenüber ablegen.
Ihr seid nicht meine Richter, und zwar nicht nur, weil ihr an Stelle der eigentlich zuständigen Geschworenen
richtet oder weil ihr aus einer kleinen Auswahl und nicht der
Gesamtheit aller Richter ausgelost wurdet. Auch nicht, weil ihr
euch kurz vor 12:00 oder sogar kurz nach 12:00 die Gesetze geschaffen
habt, nach denen ihr richtet, oder weil ihr die Anklage zurechtgezimmert
habt und auch das Urteil zurechtzimmern werdet oder weil ihr die
Folter legalisiert.“
Ch. Xiros
verlässt den Gerichtssaal mit den Worten: „Ich habe sämtliche
Anklagepunkte zerlegt, habe nachgewiesen, dass dieses schmutzige
Gerichtsverfahren, das Verrenkung heißen könnte, gestellt ist.
Ich gebe mich
natürlich keiner Selbstillusion hin, auch wenn ich nicht der bin,
als den ihr mich darstellen wollt.
Ich gehöre aber sicher zu denen, die ihr fürchtet. Euer Urteil
interessiert mich nicht, ich war meiner Klasse
nie abtrünnig. Wie immer ihr mich nennt, heute Terrorist, gestern
Verbrecherkommunist, vorgestern Räuber und Dieb, Häretiker, Verräter,
Spartakus, Thersitis, für mich und meine Klasse sind dies Ehrenbezeichnungen.“
Dem
Gericht bleibt nichts anderes übrig, als aus dem Katalog der Anwaltskammer
Zwangsverteidiger für Ch. Xiros zu bestimmen und die Verhandlung
bis morgen zu unterbrechen.
169. Verhandlungstag, Freitag,
3. November 2006
Eine kurze Sitzung, weil
nur zwei der bestellten drei Zwangsverteidiger erschienen sind.
Beide übernehmen das Mandat, ohne zu fragen, ob Ch. Xiros sie
überhaupt haben will, was entsprechende Kommentare von D. Koufodinas
und V. Xiros zur Folge hat.
Der
Vorsitzende Richter beschließt den dritten Verteidiger für Montag
erneut vorzuladen und schließt die Sitzung.
Was in dieser Woche noch geschah
Außer dem
Geschehen im Prozess gibt es von dieser Woche noch zwei Dinge
zu berichten. In beiden Fällen handelt es sich um erfreuliche
Nachrichten.
Zum
einen wurde D. Georgiadis nach Verbüßen von 3/5 seiner neunjährigen
Gefängnisstrafe in die Freiheit entlassen.
Das entschied am Mittwoch das für seinen Antrag auf Haftentlassung
zuständige Gericht. Georgiadis muss sich allerdings einmal im
Monat bei seiner örtlichen Polizeidienststelle melden.
Zum
anderen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem
schon im Februar 2005 wegen Krankheit aus dem Gefängnis entlassenen
Pavlos Serifis Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen.
Der Gerichtshof entschied, dass es gegen die Menschenrechte verstoßen
habe, den unter einer Knochenkrankheit leidenden P. Serifis ohne
ausreichende Behandlungsmöglichkeit im Gefängnis gehalten zu haben.
Zusätzlich wertete das Gericht es als unzulässig, dass dem Verurteilten verwehrt worden war,
bei seinem ersten Haftprüfungstermin an der entsprechenden Verhandlung
teilzunehmen. Dieser war damals abschlägig beschieden
worden. Erst beim zweiten Haftprüfungstermin im Februar vorigen Jahres konnte
P. Serifis sein Anliegen selbst vortragen mit dem Ergebnis, dass
er aus dem Gefängnis entlassen wurde.