189. Verhandlungstag, Montag,
8. Januar 2007
Die Verhandlung beginnt, Savvas
Xiros ist nicht da. Der Gefängniswärter informiert das Gericht, dass
der Angeklagte zu einer Untersuchung beim Arzt ist.
Außerdem leitet er an das Gericht die
Erklärung von Savvas weiter, nach der dieser offiziell und unter
Angabe, als was er geladen wird, vom Gericht geladen werden will.
Das Gericht unterbricht die Sitzung bis zur Rückkehr von Savvas nach Korydallos.
Auch
nach dem Arztbesuch besteht Savvas darauf, ordnungsgemäß geladen
zu werden. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass man auf eine Ladung verzichten
kann, da die Angeklagten ja schon in der ersten Instanz Gelegenheit
gehabt hätten, Savvas zu seinen vorprozessualen Aussagen zu befragen,
ein Recht, das sie damals aus eigenem Antrieb nicht wahrgenommen
hätten. Verschiedene Verteidiger stellen dagegen den Antrag auf
zwangsweise Ladung von Savvas Xiros. Das Gericht lehnt den Antrag
innerhalb von Sekunden ohne weiter Begründung ab. Das gleiche
Schicksal erleidet der neue Antrag der Verteidigung, die Verlesung
der vorprozessualen Aussagen von Savvas Xiros für ungeschehen
zu erklären und aus dem Protokoll zu streichen.
Anwältin
Kourtovik weist das Gericht darauf hin, dass die Angeklagten Savvas
im Verfahren in erster Instanz nicht hatten befragen können, da
der Angeklagte damals der Ladung nicht gefolgt war, und fordert
erneut die Ladung von Savvas. Das Gericht lehnt
den Antrag ab.
I.
Kostaris stellt den Antrag, das Gericht möge Kopien einiger Nachrichtensendungen
besorgen, in denen er zusammen mit Ch. Xiros auf dem Weg zum Untersuchungsrichter
zu sehen ist. Damit will er beweisen, dass die
Angaben von Ch.
Xiros stimmen, der gesagt hatte, Kostaris könne nicht das Mitglied
der 17N mit dem Decknamen Haris sein. Ansonsten, so Christodoulos
Xiros, hätte er dem Untersuchungsrichter auf die Frage, ob er
„Haris“ kenne, doch geantwortet, der
säße draußen vorm Büro des Untersuchungsrichters auf der Bank.
Auch diesen Antrag lehnt das Gericht ab.
190.
Verhandlungstag, Dienstag, 9. Januar 2007
Zu Beginn der Sitzung verliest
Giotopoulos eine Erklärung mit der Forderung, das Gericht solle
I. Mylonas als
seinen Wahlverteidiger akzeptieren. Die offene Frage, was mit
seinem zweiten, nicht zugelassenen Vertrauensanwalt wird, werde
sich innerhalb der nächsten Tage klären, so Giotopoulos. Die Staatsanwältin
hat keine Einwände. Mit einer Mehrheit von 3 zu 2 Stimmen sei
entscheidet das Gericht, dass dem Angeklagten gleichzeitig sowohl
Pflichtverteidiger als auch Anwälte seiner
Wahl zur Seite stehen könnten. Mylonas kann somit als Verteidiger von Giotopoulos auftreten.
Erste
Tat des neu bestellten Mylonas (nun Verteidiger für Tzortzatos
und Giotopoulos) ist der Antrag, neben den bereits als verwertbar
anerkannten vorprozessualen Aussagen von Savvas Xiros auch dessen
sämtliche in erster Instanz gemachten Aussagen zu den Gerichtsakten
zu nehmen. Darunter auch die Aussagen von Savvas, mit denen er
seine vorprozessualen Aussagen zurücknimmt und als
unter Folter zustande gekommen bzw. von
der Antiterrorpolizei konstruiert bezeichnet. Das Gericht gibt
dem Antrag statt, es werden etwa 25 Seiten aus den Akten des Verfahrens
in erster Instanz verlesen.
Koufodinas
hatte eine Woche Vorbereitungszeit für sein Plädoyer gefordert. Die Staatsanwältin ist jedoch der Meinung,
zwei Tage seien mehr als genug und ohnehin nur zu gewähren, damit
sich der Angeklagte nicht beschweren könne. Demnach wäre Koufodinas
am Freitag an der Reihe. Das Gericht schließt sich der Ansicht der Staatsanwältin
an und unterbricht bis Freitag, obwohl Koufodinas ankündigt, erst
am Montag zu Verfügung zu stehen. „Ich werde am Montag reden.
Wenn Sie am Freitag trotzdem kommen wollen, dann kommen Sie...“
191. Verhandlungstag, Freitag,
12. Januar 2007
Zu Beginn
der Verhandlung ersuchen die beiden Zwangsverteidiger von Ch.
Xiros, von ihrem Mandat entbunden zu werden.
Der Angeklagte hatte sie nicht nur abgelehnt,
sondern ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Die Staatsanwältin
ist der Meinung, dass dies nichts zu bedeuten habe, der Angeklagte
versuche vielmehr, das Verfahren zu behindern, damit in der Zwischenzeit
Straftaten verjährten, und plädiert auf Ablehnung des Antrages.
RA Mylonas meint, man könne ja fortfahren,
ohne dass der Angeklagte durch einen Rechtsanwalt vertreten sei.
Oder man könne die beiden verbleibenden
Zwangsverteidiger seines Mandanten Giotopoulos von ihrem Mandat
entbinden und statt dessen Ch. Xiros zuordnen. Die seien ja
sowieso mit dem Prozess vertraut...
Das
Gericht lehnt den Antrag der Zwangsverteidiger auf Entbindung
von ihrem Mandat ab, die beiden treten trotzdem zurück. Es folgt
das übliche Prozedere: Anklage bei der Staatsanwaltschaft und
bei der Anwaltskammer.
Die
Staatsanwaltschaft beantragt, den Angeklagten ohne anwaltliche
Vertretung zu lassen, weil dieser sein
Recht auf einen Anwalt offensichtlich missbrauche. Das Gericht
schließt sich dieser Auffassung an. Über Ch. Xiros, der aus Protest
gegen den Entzug des Rederechtes den Prozess verlassen und seine
Vertrauensanwälte entbunden hat, wird also ab jetzt ohne Zwangverteidiger
und in Abwesenheit gerichtet.