192. Verhandlungstag,
Montag, 15. Januar 2007
„Herr Vorsitzender,
die eben abgegebene Erklärung ist meine letzte in diesem Saal.
Für mich ist der Prozess hier zu Ende, die Verhandlung abgeschlossen.
Ihre Entscheidung interessiert und betrifft mich nicht. Es interessiert
mich nicht, was Ihre Justiz und die Prozessordnung sagen, das
hat alles nicht die geringste Bedeutung für mich. Außerdem haben
Sie hier gezeigt, dass sie auch für euch keine Bedeutung haben.
Ich möchte meinen Anwälten – und besonders Gianna Kourtovik, die
mir vom ersten Moment an zur Seite stand und harte Kämpfe ausgefochten
hat – versichern, dass sie weiterhin mein vollstes Vertrauen genießen.
Aber unsere Teilnahme an diesem Prozess ist vorbei. Ich möchte
nicht, dass sie für mich ihr Schlussplädoyer halten, ich habe
nichts Weiteres zu sagen und nichts von diesem Gericht zu erbitten.
Ich möchte sie nur bitten, nicht zu erlauben, dass mir Zwangsanwälte
beigeordnet werden, und nicht zuzulassen, dass mich irgend jemand sonst in diesem Prozess vertritt. Als Letztes
möchte ich den Freunden und Genossen danken, die heute hierher
gekommen sind.“
Mit
diesen Worten verlässt Dimitris Koufodinas das Sondergericht von
Korydallos. Ruhig, klar, entschlossen, wie wir ihn seit seiner
Festnahme erlebt haben. Seinen Schlussworten vorausgegangen war
ein 40minütiges „Ich klage an“ anstelle einer
Verteidigungsrede. Er begründete das damit, dass Revolutionäre
gegenüber Klassengerichten der bürgerlichen Klasse keine Rechenschaft
ablegen, sondern nur gegenüber dem Volk und der Geschichte.
Die vollständige Schlussrede von D. Koufodinas kann
an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden. Wir werden versuchen,
den Text zu einem späteren Zeitpunkt zu übersetzen. Der Text verbindet
das Gestern mit dem Heute und zeigt Visionen für morgen. Für das
Morgen einer freien Gesellschaft, entstanden aus einer wirklichen
Revolution des Volkes. Ein Text mit Verweisen auf Che, auf Rosa
(am Jahrestag ihrer Ermordung), auf Aris Velouchiotis (Partisanenführer während der deutschen Besatzung
Griechenlands) und Makrygiannis (Politiker
und Heerführer während der Befreiungskriege Griechenlands gegen
die ottomanische Herrschaft 1821-29 und anschließend scharfer
Kritiker der neuen bürgerlichen Herrschaft; Mitinitiator der Erhebung
von 1843 mit dem Ziel der Durchsetzung einer demokratischen Verfassung),
auf die Befreiungsarmee ELAS (fortschrittliche Partisanenarmee
während der dtsch. Besatzung; es gab auch eine kleinere rechte
Befreiungsorganisation) und die Demokratische Armee Griechenlands
(DSE, die linke Armee während des Bürgerkrieges 1946-49), auf
den Widerstand in Palästina, Irak und Libanon, auf die Guerilla
und die Bewegungen in Lateinamerika. Ein Text, der vom Einsatz
eines Revolutionärs handelt, nicht für sein eigenes Schicksal
– dies macht er in seiner Rede ein weiteres Mal deutlich: „Ich
habe nichts erbeten und ich werde auch nichts von diesem Gericht
erbitten. Ihre Entscheidung interessiert mich nicht und das habe
ich vom ersten Moment des Prozesses an gesagt." –, sondern
für den Lauf der Revolution, den rauen Weg der „Eroberung des
Himmels“.
Während
die Staatsanwältin ein weiteres Mal aufgebracht reagiert, zeigt
das Gericht D. Koufodinas gegenüber den Respekt, der dem politischen
Gegner gebührt. Der Vorsitzende Richter enthält sich jeder Überreaktion
und versucht erst gar nicht, den Saal räumen zu lassen, als die
Besucher nach den Worten von Koufodinas Beifall klatschen und
Parolen rufen. Ohne Provokationen und schweigend verharren auch
die Anwälte der Nebenklage, die nach langer Zeit einmal wieder
in großer Zahl erschienen sind.
Voll
besetzt sind auch die Reihen der Verteidigerbänke, während im
Zuschauerraum zwei Persönlichkeiten auffallen. Zum einen Christos
Tsigaridas (Angeklagter in den Verfahren
gegen die Rev. Organisation ELA und für lange Zeit Mitgefangener
von Koufodinas), sichtlich gerührt und mit Mühe seine Tränen zurückhaltend,
und zum anderen Professor Kostas Beys,
der sich (in einem Artikel der Tageszeitung Eleftherotypia) öffentlich
positiv zur Persönlichkeit Koufodinas geäußert hatte. Auf Einladung
der Verteidigung nimmt Professor Beys
kurz vor Beginn der Verhandlung auf den Verteidigerbänken Platz,
begrüßt Koufodinas und unterhält sich mit ihm.
Auch
nach dem Auszug von Koufodinas aus dem Prozess werden ihn seine
Verteidiger, G. Kourtovik und V. Karydis vertreten – rein formal und nur durch Präsenz bei
der Verhandlung.
193. Verhandlungstag,
Dienstag, 16. Januar 2007
Eigentlich
wäre heute die Schlussrede von Ch. Xiros an der Reihe. Der ist
natürlich nicht da, weil er das Gericht vor geraumer Zeit aus
Protest gegen den Entzug des Rederechtes verlassen hat. Die Staatsanwältin
schlägt vor, sowohl seine vorprozessualen Aussagen als auch seine
Schlussrede aus dem Verfahren erster Instanz zu den Gerichtsakten
zu nehmen. Die Verteidigung anderer Angeklagter hat Einwände gegen
die Anerkennung der vorprozessualen Aussagen und will nur die
Schlussrede aus der ersten Instanz zulassen. Die Zwangsverteidiger
von Ch. Xiros schweigen. Die Anwälte der Nebenklage beantragen
die zwangsweise Vorführung des Angeklagten als Zeugen, so dass
ihm Fragen in Bezug auf die andern Angeklagten gestellt werden
können. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.
Nach
der Pause verkündet der Vorsitzende Richter, augenscheinlich hätte
Ch. Xiros kein Interesse daran zu sprechen, und erklärt, alle
vorprozessualen Aussagen und die Schlussrede aus der ersten Instanz
würden als verwertbar anerkannt. Die entsprechenden Aussagen werden
verlesen. Danach beantragt die Staatsanwaltschaft die zwangsweise
Ladung des Angeklagten, damit ihm die Mitangeklagten, die durch
die vorprozessualen Aussagen von Ch. Xiros belastet werden, Fragen
stellen können. Die Verteidigung der betroffenen Angeklagten stellt
den gleichen Antrag. Das Gericht beschließt die zwangsweise Ladung
von Ch. Xiros für morgen.
194. Verhandlungstag,
Mittwoch, 17. Januar 2007
Wie zu erwarten,
ist Ch. Xiros der Aufforderung, vor Gericht zu erscheinen, nicht
gefolgt. Das Gericht ordnet seine zwangsweise Vorführung an. Da
einem Gefangenen keine Gewalt angetan werden darf, bemühen sich
der Gefängnisdirektor und die Wärter gemeinsam, den Angeklagten
zu überreden, seine Zelle zu verlassen und nach oben in den Gerichtssaal
zu gehen. Ch. Xiros lässt sich schließlich an den Händen fassen
und nach oben führen.
Dort
macht er unmissverständlich klar, dass er gegen seinen Willen
gekommen ist, keine Fragen beantworten und das Gericht ignorieren
wird. „Ich habe euch ein Jahr lang gezeigt, dass alle Anklagen
Hirngespinste und Konstruktionen sind. Und im entscheidenden Moment
habt ihr mir das Wort entzogen, mir einen Maulkorb verpasst. Ihr
habt es nicht ausgehalten, mir zuzuhören. Warum? Weil ihr dann
keine Verurteilung zustande gebracht hättet. Und nun wollt ihr,
dass ich Fragen beantworte? Auf welche Fragen sollte ich denn
antworten? Fragen über etwas, das ich nicht getan habe? Bringt
doch den Syros (Chef der Antiterrorpolizei
zu Zeit der Verhaftung von Ch. Xiros; d. Verf.) her, der soll
euch antworten.“ Er beschimpft
das Gericht und bezichtigt es, weniger Respekt vor den Gesetzen
zu haben, als die Gerichte der griechischen Militärjunta. Es folgt
ein heftiger Wortwechsel zwischen Angeklagtem, Richtern und Staatsanwaltschaft.
Als Ch. Xiros in Folge einfach den Saal verlassen will, hält ihn
die Wache zurück. Der Angeklagte wird an Händen und Füßen getragen,
sein Körper schleift über den Boden. Die Beamten legen Ch. Xiros
vor der Richterbank auf den Boden. Ch. Xiros verharrt in dieser
Stellung, die Staatsanwältin will dem Angeklagten „zur Erinnerung“
seine vorprozessualen Aussagen vorlesen. Die gleichen Aussagen,
die der Angeklagte Stück für Stück zerlegt hatte, bis man ihm
das Wort entzog...
Vergeblich
versuchen Richter, Staatsanwältin, RA Mylonas
und der Angeklagte I. Kostaris, Fragen an den Angeklagten zu stellen,
bis dieser sich endlich in seine Zelle zurückziehen darf.
Es
folgt die Schlussrede von V. Tzortzatos. Tzortzatos führt ein
weiteres Mal aus, dass er lediglich von 1983 bis 1992 ein Randmitglied
der 17N gewesen sei und an keiner Aktion der Organisation teilgenommen
habe. Deswegen sei er völlig zu Unrecht zu mehrfach lebenslänglich,
insbesondere wegen angeblicher Teilnahme an der Ermordung des
Verlegers Momferatos und seines Leibwächters,
verurteilt worden. Außerdem greift Tzortzatos Koufodinas an und
wirft ihm vor, mit der Staatsmacht zusammenzuarbeiten, weil er
dem Gericht nicht sagt, dass er, Tzortzatos, unschuldig sei und
die Angaben der Kronzeugen wider besseres Wissen nicht widerlege.
195.
Verhandlungstag, Donnerstag, 18. Januar 2007
Gestern hatte Tzortzatos in seiner Schlussrede angegeben, Savvas Xiros als
Mitglied der 17N gekannt zu haben. Heute werden ihm wieder und
wieder Fragen gestellt, wer die drei Mitglieder gewesen seien,
die der Angeklagte nach eigenen Aussagen innerhalb der 17N kannte.
Tzortzatos gibt jedoch weder den Namen der beiden, mit denen er
Kontakt innerhalb der Organisation hatte, preis noch den des Dritten,
den er bei der Übergabe eines Fahrzeuges kennen gelernt hatte.
Die Staatsanwaltschaft beantragt die Verlesung der Aussagen bei der Polizei,
vor dem Untersuchungsrichter und aus der ersten Instanz, weil
sich der Angeklagte dort anders geäußert habe als hier, wo er
sämtliche Anschuldigungen abstreite. (Tzortzatos war nach eigener
Aussage von 1985 bis 1992 Randmitglied der Organisation, hatte
aber nie an einer bewaffneten Aktion teilgenommen, sondern immer
nur Fahrzeuge bewegt.)
Nach der Schlussrede hatten Richter und Staatsanwaltschaft kaum Fragen an
den Angeklagten gestellt. Nach Verlesung der vorprozessualen Aussagen
jedoch wird der Angeklagte mit Fragen geradezu bombardiert. Und
das, obwohl Tzortzatos alle seine vorprozessualen Aussagen als
unter Folter zustande gekommen und von der Staatsmacht konstruiert
bezeichnet hatte und gegen ihre Verwendung vor Gericht protestiert.
So will man von ihm wissen, warum die Polizei ihm ausgerechnet
diese und nicht jene Aussage in den Mund gelegt hätte. Der Angeklagte
soll also an Stelle der Beamten antworten....
196. Verhandlungstag,
Freitag, 19. Januar 2007
Zunächst geht
die Verhandlung mit der Befragung von Tzortzatos weiter, dem erneut
Fragen wie die von gestern gestellt werden.
Auf
die Frage des Anwaltes von Karatsolis und Kostaris, seit wann
er die beiden kenne, antwortet Tzortzatos, er habe beide zum ersten
Mal in seinem Leben beim Untersuchungsrichter gesehen. RA Stamoulis
erläutert dem Gericht, dass Tzortzatos bei seiner angeblichen
Aussage am 18. Juli 2002 die beiden anhand von Fotos der Antiterrorpolizei
wiedererkannt haben soll. Karatsolis und Kostaris seien aber erst
am 22. Juli verhaftet und fotografiert worden. Die Aussage müsse
also sogar im Nachhinein konstruiert worden sein.
RA
Mylonas beantragt ein weiteres Mal die
Entbindung der Zwangsanwälte von Giotopoulos von ihrem Mandat.
Der Antrag wird abgelehnt.
Nach
der Mittagspause ist die Reihe an Patroklos Tselentis. Der Kronzeuge
beginnt seine Schlussrede mit dem für Kronzeugen üblichen „Bereuen“.
Danach geht’s zur Sache. Der Angeklagte erklärt, an allem wäre
Koufodinas schuld, den er an der Universität kennen gelernt habe.
Dieser habe ihn fasziniert und in die ganze Sache hineingezogen.
Es folgen Beschreibungen einzelner Anschläge, bei denen der Kronzeuge
Mitangeklagte belastet. Er selbst will bei den Anschlägen immer
die am wenigsten „kriminelle“ Rolle gespielt haben. Seine Aussagen
sind genau so gehalten, dass er selbst damit bestenfalls wegen
Beihilfe zu einigen Jahren, die von ihm Beschuldigten aber als
Haupttäter zu lebenslang verurteilt werden könnten.
Die
Staatsanwaltschaft versucht noch, ihn zur Aussage zu bewegen,
die 17N hätte einen hierarchischen Aufbau gehabt. Dies verneint
der Angeklagte jedoch. Aktionen seien diskutiert und von denen
gemeinsam durchgeführt worden, die zustimmten, so Tselentis. Giotopoulos
und Koufodinas hätten aufgrund ihrer großen Erfahrung zwar hohen
Respekt genossen, dieser habe aber nicht dazu geführt, dass die
anderen wie Soldaten ihre Befehle entgegengenommen hätten. Er
selbst habe beispielsweise einmal einer Aktion nicht zustimmen
können und deswegen auch nicht teilgenommen. Niemand hätte ihn
gezwungen, Koufodinas sei vielmehr eine Art ideologischer Führer
für ihn gewesen.