201. Verhandlungstag, Montag,
29. Januar 2007
„Seit vier
Jahren warte ich auf den guten, den unbefleckten Richter.
Ich werde ein weiteres Mal versuchen 'zu zeigen, dass ich kein
Elefant bin’.“ (Griechischer Ausdruck für einen von vornherein
zum Scheitern verurteilten Versuch, etwas Wahres zu zeigen.)
Mit diesen Worten beginnt Iraklis Kostaris seine Schlussrede.
Es folgt eine dreistündige sehr juristische Analyse und Widerlegung
der Anklage, die sogar einen der Richter zu den Worten bewegt:
„Hier haben wir einen Menschen vor uns (gehabt), der vom Recht
erdrückt wird.“.
Kostaris
zeigte ein weiteres Mal auf, was alle wissen: Wenn er vor einem
normalen Strafgericht mit Geschworenen stehen würde und nicht
vor einem Sondergericht der Antiterrorgesetzgebung, hätte er den
Prozess schon nach der ersten Instanz als freier Mann verlassen.
Weil es nicht möglich ist, dass jemand, der vom ersten Augenblick
an seine Unschuld beteuert, mit 22 Anklagen vom Untersuchungsrichter
kommt, in erster Instanz mit eigenen Beweisen 17 davon entkräftet
und für die restlichen fünf verurteilt wird. Nicht, weil
es hier stichhaltige Beweise gegeben hat, sondern weil er in den
verbleibenden fünf Fällen kein Alibi beibringen konnte.
Kostaris
war in später von Mitangeklagten zurückgezogenen Aussagen als
Mitglied der 17N mit dem Kodenamen Stelios oder Takis bezeichnet
und belastet worden. Als „Stelios“ (oder "Takis") war
der Angeklagte in erster Instanz für wenige Anschläge verurteilt
worden, während er in anderen Fällen, bei denen „Stelios“ (oder
"Takis") nach Zeugenaussagen ebenfalls teilgenommen
hatte, freigesprochen wurde. Insofern wird die Widersprüchlichkeit
des erstinstanzlichen Urteils bei Kostaris besonders deutlich.
Einer
der Anschläge ist die Ermordung von Pavlos
Bakogiannis, Ehemann der jetzigen Außenministerin und Tochter
des ehemaligen Ministerpräsidenten Mitsotakis. „Wenn ich nicht
die komplette Familie Mitsotakis gegen mich
gehabt hätte, wäre ich niemals verurteilt worden“, so Kostaris,
der für den Anschlag auf P. Bakogiannis lebenslänglich kassierte.
Im
Polizeiverhör hatte man ihn aufgefordert, gegen Giannis Serifis
auszusagen. Seine Freundschaft mit der Familie Serifis ist
für den Angeklagten auch der eigentliche Hintergrund der Repression
gegen ihn. Als er sich weigerte, hängte man ihm die Teilnahme
an allen Aktionen der 17N ab Ende 1987, dem Zeitpunkt, an dem
er nach Athen gekommen war, an. Glaubt man der Anklage, dann muss
Kostaris direkt am Busbahnhof Athen angeworben und sofort zur
Teilnahme an Anschlägen verpflichtet worden sein...
202. Verhandlungstag, Dienstag,
30. Januar 2007
„Als
Mitglied einer linken Organisation kann ich gar nicht anders,
als meine Teilnahme zugeben. Nicht um mir, wie einige kranke Gehirne
meinen, das Wohlwollen des Gerichtes zu sichern, sondern getrieben
von ethischen Überzeugungen und meiner Würde.“
Mit diesen Worten beginnt Thomas Serifis seine Schlussrede und
erklärt, warum er gegen das Urteil in erster Instanz Berufung
eingelegt hatte: „Ich wäre nicht hier, wenn das Gericht erster
Instanz mich nicht mit ungerecht
schweren Strafen belegt hätte, die nicht dem angemessen sind,
was ich getan habe. Von Ihnen erwarte ich, dass sie meinen Fall
in aller Nüchternheit bewerten und mich
so bestrafen, wie es mir gebührt.“
Der
Angeklagte hatte eine Mitgliedschaft in der Organisation von 1989
bis 1991 und die Teilnahme an vier Aktionen
zugegeben. Thomas Serifis hatte sich jedoch
standhaft geweigert, Mitangeklagte zu belasten. Das
Gericht hatte ihn in erster Instanz zu 17 Jahren verurteilt.
Die
Staatsanwaltschaft lässt Ausschnitte aus seinen Angaben vor dem
Untersuchungsrichter verlesen und stellt Fragen zu Personen und
Anschlägen. Der Angeklagte weigert sich auch heute, seine Mitangeklagten
zu belasten: „Ich habe meine Mitgliedschaft in der 17N nicht geleugnet.
Aber ich werde Ihnen nicht sagen, wie ich eingetreten bin, noch
verraten, wer mich
zum Mitglied gemacht hat. Ich werde nichts zu meinen Mitgefangenen
oder zu anderen Mitgliedern der Organisation sagen. Ich werde
Ihnen auch nichts über die Praxis der Organisation erzählen.“ Trotzdem wird Th.
Serifis mit Fragen bombardiert, bis sein Anwalt protestiert: „Sie
erklären ihm, dass er das Recht hat, sich nicht selbst zu belasten,
und nun fordern Sie ihn auf, andere zu belasten“.
Er
schäme sich für seine Aussagen bei der Polizei, erklärt Th. Serifis.
„Was damals im Sommer 2002 im Quartier der Antiterrorpolizei passiert
ist, beschämt mich und ich möchte mich gar nicht daran erinnern. Sie müssen das
Klima damals bedenken und beachten, dass ich von 19 Uhr bis zum
anderen Tag um 13 Uhr verhört wurde.“
Als die Staatsanwaltschaft ihn erneut
zu I. Kostaris befragen will, antwortet der Angeklagte: „Ich habe
noch viel mehr Dinge über Kostaris gesagt und trotzdem wurde er
dafür vom Gericht in erster Instanz freigesprochen. Wann also
sage ich die Wahrheit über Kostaris?“
Nach
Th. Serifis ist die Reihe an Nikos Papanastasiou, der vom Gericht in erster Instanz als
Gründungsmitglied der 17N zu 8 Jahren verurteilt worden war. Und zwar auf Grund der zurückgezogenen vorprozessualen Aussagen von
Ch. Xiros und Pavlos Serifis. Und das, obwohl die durch
die gleichen Aussagen ebenfalls belasteten Angeklagten Giannis
Serifis und Theologos Psaradellis freigesprochen
worden waren.
„Ich
wurde als Gründungsmitglied einer Organisation verurteilt, die
1975 gegründet wurde, obwohl ich von 1974 bis 1976 in Stuttgart
gelebt habe. Außerdem habe ich von 1979 bis 1982 in Thessaloniki gelebt, wo ich auch meinen Militärdienst abgeleistet habe. Aber alle
Zeugen, die dies bestätigt haben, wurden nicht beachtet. Meine
Verurteilung ist ein tragisches Fehlurteil. Auch bin ich der einzige Angeklagte,
der lediglich wegen Mitgliedschaft verurteilt wurde. Die nicht
verjährten Anschläge, die mir aufgrund der vorprozessualen Aussagen
von Ch. Xiros zur Last gelegt wurden aufgeklärt, und so wurde
ich freigesprochen. Hier werde ich erneut angeklagt, weil die
Staatsanwaltschaft Berufung einlegte.“
203. Verhandlungstag, Mittwoch,
31. Januar 2007
Einerseits habe er keinerlei
Beziehung zur 17N gehabt und sei unschuldig, andererseits seien
seine vorprozessualen Aussagen, in denen er eine Mitgliedschaft
eingesteht und Mitangeklagte belastet, „teilweise wahr und teilweise
falsch“. So lautet kurzgefasst die neue Verteidigungslinie,
die Pavlos Serifis in seiner Schlussrede vorstellt.
Das
Rätsels Lösung: Der Angeklagte setzt darauf, dass die ihm zur
Last gelegten Anklagepunkte bereits verjährt sind. Übrig bleiben dann nur noch die Aussagen gegen seine
Mitangeklagten, die er mit seiner neuen Verteidigungslinie
den Richtern zur freien Verwertung überlässt.
Der
aus Gesundheitsgründen schon im Februar 2005 aus dem Gefängnis
entlassene Pavlos Serifis wäre am liebsten gar nicht zu einer
Schlussrede angetreten. Nur die Warnung des Gerichtes, ein von
seinem Rechtsanwalt vorgelegtes Attest werde gründlich geprüft
werden, hatte zu einem Rückzieher und der heutigen Anwesenheit
des Angeklagten geführt. Nach seiner Schlussrede weigert sich
P. Serifis allerdings, Fragen des Gerichtes oder der Verteidigung zu beantworten und verweist an seinen
Anwalt. Wir sind also jetzt schon gespannt, wie dieser in seinem
Plädoyer erläutern wird, dass sein Mandant einerseits überhaupt
nichts mit der Organisation zu tun gehabt haben will, andererseits
aber detaillierte Angaben über einen Teil ihrer Mitglieder und
Aktionen machen kann...
Als nächstes ist die Reihe an Sotiris Kondylis. Der Kronzeuge erläutert,
Anfang der 90er in die Organisation eingetreten zu sein, zunächst
ohne zu wissen, dass es sich dabei um
die 17N handele. Konkret hätte Koufodinas ihn aufgefordert, an
einer „neuen Organisation“ teilzunehmen. Kondylis belastet auch heute Koufodinas, Christodoulos
und Savvas Xiros und ordnet Giotopoulos und Tzortzatos „dem Umfeld“
der Organisation zu. Den üblichen Nachfragen der Staatsanwaltschaft
und des Gerichtes nach einem hierarchischen Aufbau der Organisation
und der Positionierung von Giotopoulos und Koufodinas als Anführer verweigert er sich aber. Ein typisches Beispiel
der Fragestellung: „So wie sie Giotopoulos haben reden hören,
halten Sie ihn für fähig, eine Anschlagserklärung zu schreiben?“
Die Antwort von Kondylis: „Auch ich hätte eine Anschlagserklärung
schreiben können.“
204. Verhandlungstag, Donnerstag,
1. Februar 2007
Zunächst erklärt RA Mylonas,
dass er noch Fragen an P. Serifis habe, der aber nicht anwesend
ist und außerdem nach seiner Schlussrede
klar gemacht hatte, dass er keine Fragen beantworten wird. Der
Antrag von Mylonas, den Angeklagten noch einmal zu laden, wird
zunächst nicht bearbeitet. Statt dessen stellt Mylonas Fragen
an Kondylis. Dabei zweifelt er die Richtigkeit der Aussagen
des Kronzeugen in keiner Weise an, sondern lässt sich nur bestätigen,
was Kondylis schon in seiner Schlussrede ausgesagt hatte: Dass
er Tzortzatos und Giotopoulos zwar zusammen mit Koufodinas gesehen
habe, diese Treffen aber in Musiklokalen stattfanden, wo man sich
über alles mögliche, nicht aber über die Organisation unterhalten
habe. Von daher könne er nicht mit Bestimmtheit sagen, dass die
beiden Mitglieder der Organisation gewesen seien.
Danach
hat Kostas Tellios seinen Auftritt. Der König der Kronzeugen verdient
für seine Schlussrede sicherlich den staatlichen Schauspielerpreis.
Über zweieinhalb Stunden unter Tränen und Schluchzen entschuldigt
sich Tellios bei den Opfern und der Gesellschaft, „weniger für
dass was ich getan habe, als vielmehr für dass, was ich nicht
getan habe.“ Der Angeklagte will nämlich nur
bei wenigen Aktionen anwesend gewesen sein, sich aber nie aktiv
beteiligt haben. Außerdem sei er von der Organisation
und insbesondere von Ch. Xiros und Koufodinas gezwungen worden.
Trotzdem schäme er sich zu Tode dafür, dass er sich nicht widersetzt
und die anderen von ihrem mörderischen Tun abgebracht habe.
205. Verhandlungstag, Freitag,
2. Februar 2007
Die Befragung von K. Tellios
durch Gericht und Staatsanwaltschaft ist
zunächst nicht mehr als die Fortsetzung des erbärmlichen Schauspiels
von gestern. „Mit Zuckerbrot und Peitsche“ sei
er von der Organisation dazu gebracht worden, bei verschiedenen
Aktionen dabei zu sein, zeichnet Tellios das Bild einer menschenverachtenden
brutalen Killerorganisation 17N. Mit brechender Stimme schildert
er, wie Ch. Xiros sich über die Opfer der Attentate lustig gemacht
hätte. Die schiere Angst, von den eigenen Komplizen umgelegt zu
werden, hätte ihn am Aussteigen gehindert, jahrelang sei er die
Geisel der Organisation gewesen. Kein anderer Angeklagter, nicht
einmal einer der beiden anderen Kronzeugen, hatte je von Druck
der Organisation auf Aussteiger berichtet...
Als
die Verteidigung an die Reihe kommt,
Fragen zu stellen, bricht Tellios nach wenigen Fragen bühnenreif
zusammen und wird ins Krankenhaus gebracht. Zur Erinnerung: Der
zu 25 Jahren verurteilte Angeklagte wurde direkt im Anschluss
an das Urteil in erster Instanz aus gesundheitlichen
Gründen aus dem Gefängnis entlassen. Inzwischen lässt er sich
einerseits wegen „hochgradiger Depressionen“ im Krankenhaus behandeln, hat aber andererseits ein Verfahren
mit dem Ziel seiner Wiedereinstellung als Lehrer angestrengt.
Das
Verfahren wird bis Montag unterbrochen, wo sowohl Tellios als
auch P. Serifis – das Gericht gibt dem gestrigen entsprechenden
Antrag von RA Mylonas statt – von der Verteidigung befragt werden
sollen.