Schon die Arbeit in der Solibewegung reicht als Indiz
Prozeß in Athen wegen Mitgliedschaft in der griechischen Stadtguerillaorganisation
17N
Äußerst dünne Beweislage gegen Gewerkschafter.
Ein Gespräch mit Dimitris Belantis
Dimitris Belantis ist einer der beiden Verteidiger von Kostas Avramidis
F: Am Montag beginnt in Athen ein Prozeß gegen den Gewerkschafter
Kostas Avramidis. Was wird ihm vorgeworfen?
Meinem Mandanten wird die Mitgliedschaft in der »Revolutionären
Organisation 17. November« (17N) nach dem Antiterrorgesetz vorgeworfen.
Er ist seit über 20 Jahren politisch aktiv und engagiert sich seit
2002, als die ersten mutmaßlichen Mitglieder von 17N verhaftet wurden,
auch in der Allianz gegen staatlichen Terror.
Avramidis wurde im Mai 2003 erstmals verhaftet, während der Prozeß
gegen 19 mutmaßliche 17N-Mitglieder bereits lief. Einer der Kronzeugen
hatte ausgesagt, mein Mandant hätte ihn in Kontakt mit dem ebenfalls
Angeklagten Dimitris Koufontinas gebracht. Außerdem fand man seine
Fingerabdrücke auf einem Buch, das in einer der konspirativen Wohnungen
der Organisation beschlagnahmt wurde. Trotz der Beschuldigung wurde
mein Mandant aber nicht in Untersuchungshaft genommen, sondern unter
Auflagen freigelassen.
F: Warum wird jetzt der Prozeß eröffnet?
In Griechenland wird eine solche Entscheidung von einem Richtergremium
getroffen. In diesem Fall entschieden die Richter mit einer Mehrheit
von zwei zu eins Stimmen für die Eröffnung des Verfahrens.
Das Minderheitsvotum eines Richters deckt sich im Grunde mit der
Position der Verteidigung. Der Richter führte aus, daß der Kronzeuge
zwar angegeben hätte, daß Avramidis ihn in Kontakt mit Koufontinas
gebracht habe – allerdings habe die Kontaktaufnahme nicht im Zusammenhang
mit 17N gestanden. Man habe nur allgemein über die »Revolution in
Griechenland« gesprochen. Die Fingerabdrücke seien auf einem beweglichen
Gegenstand gefunden worden, könnten also kein Beweis dafür sein,
daß mein Mandant in der konspirativen Wohnung war. Für die beiden
anderen Richter war schon das Engagement in der Solidaritätsbewegung
für die Rechte der politischen Gefangenen ein ausreichendes Indiz
für eine Mitgliedschaft in der Organisation.
F: Mit welchen Argumenten gehen Sie in die Verteidigung?
Wir plädieren darfür, daß die Aussage des Kronzeugen nicht verwertet
wird. Er hat drei verschiedene Versionen in bezug auf die Rolle
meines Mandanten geliefert.
Zunächst hatte er angegeben, Koufontinas auf eigene Initiative
hin getroffen zu haben. Dann gab er zu Protokoll, ein Mann mit dem
Codenamen Pontios hätte den Kontakt hergestellt. Erst in der dritten
Aussage will er meinen Mandanten auf einem vorgelegten Foto als
diesen Pontios erkannt haben.
Darüber hinaus kann nach griechischem Recht niemand, der bereits
verurteilt wurde, als Zeuge gegen einen Mitangeklagten aussagen.
Der Kronzeuge wurde im 17N-Prozeß aber bereits zu 25 Jahren Gefängnis
verurteilt. Weil er nicht aussagen darf, sind wir der Meinung, daß
auch seine Aussagen aus den polizeilichen Verhören nicht verwendet
werden dürfen.
F: Und die Fingerabdrücke?
Auf dem Buch, ein Werk über den Guerillakrieg in Griechenland,
das 1985 herausgegeben wurde, sind Tausende von Abdrücken gefunden
worden. Die meisten davon wurden nie identifiziert.
Auch die Fingerabdrücke der im Prozeß von 2003 vom Vorwurf der
Mitgliedschaft in der 17N freigesprochenen Angeliki Sotiropoulou
wurden auf dem Buch entdeckt. In ihrem Fall entschieden die Richter,
daß die Fingerabdrücke kein Schuldbeweis seien, unter anderem, weil
Sotiropoulou die Frau des Angeklagten ist, aber auch, weil es sich
um ein bewegliches Objekt handele.
F: Gehen Sie von einem Freispruch aus?
Aus juristischer Sicht gibt es meiner Ansicht nach keinen Zweifel
an einem Freispruch. Auch die Tatsache, daß mein Mandant nicht in
Untersuchungshaft sitzt, zeigt, daß die Behörden den Terrorismusvorwurf
wohl selbst nicht allzu ernst nehmen. Es handelt sich in meinen
Augen um den Versuch, Aktive und potentielle politische Aktivisten
im Einsatz für die Rechte politischer Gefangener einzuschüchtern.
Interview: Heike Schrader, Athen
|