Hoffnung auf Gerechtigkeit
Berufungsverfahren
gegen griechische Stadtguerilla 17N
Heike Schrader,
Athen Am heutigen Freitag beginnt das Berufungsverfahren
gegen 17 mutmaßliche Mitglieder der griechischen Stadtguerilla "Revolutionäre
Organisation 17. November" (17N). Zusammen mit 15 der im ersten
Prozeß Verurteilten werden auch zwei der vier damals Freigesprochenen
wieder auf der Anklagebank sitzen. Der einzigen Frau im Prozeß,
Angeliki Sotiropoulou, konnte außer einer Lebensgemeinschaft mit
dem Angeklagten Dimitris Koufontinas nichts Belastendes nachgewiesen
werden. Der als ewiger Verdächtiger der griechischen Ermittlungsbehörden
seit Jahrzehnten verfolgte Syndikalist Giannis Serifis war erst
vor wenigen Monaten vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der Stadtguerillaorganisation
"Revolutionärer Volkskampf" (ELA) freigesprochen worden. Pünktlich
vor Beginn der Olympischen Spiele im August vorigen Jahres war Griechenland
der vor allem von den USA erhobenen Forderung nachgekommen, "sein
Terrorismusproblem zu lösen".
Als im Sommer 2002
eine Bombe zu früh explodierte, war der schwerverletzte Attentäter
verhaftet worden. Die Festnahme von Savas Xiros war der erste Fahndungserfolg
der Polizei gegen die seit 1975 tätige Stadtguerilla, auf deren
Konto die Ermordung von ehemaligen Folterknechten der griechischen
Militärjunta (1967-74), von Wirtschaftsgrößen, in- und ausländischen
Politikern sowie amerikanischen und britischen Geheimdienstagenten
geht.
Noch auf der Intensivstation
wurde Xiros von Antiterrorspezialisten und ohne Beisein eines Anwaltes
verhört. Die dem Schwerverletzten nach eigener Aussage unter Folter
abgepreßten Informationen führten zur Festnahme von weiteren angeblichen
Mitgliedern der 17N, deren Aussagen bei der Polizei wiederum Verhaftungen
nach sich zogen. Im Anfang 2003 begonnenen Prozeß saßen schließlich
19 Menschen wegen "Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung"
und "Beteiligung an den Anschlägen der Organisation" auf der Anklagebank.
Während die Medien gegen Entlastungszeugen und Freunde der Angeklagten
hetzten, kamen die Verwandten der Opfer der Organisation ausgiebig
zu Wort. In dem von Terrorhysterie und Racheforderungen geprägten
Prozeß wurden im Dezember desselben Jahres 15 der Angeklagten ohne
substantielle Beweise zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. So bekam
der als Kopf der Organisation dargestellte Alexandros Giotopoulos
21mal lebenslänglich - obwohl ihm nicht nachgewiesen werden konnte,
daß er an einem der Anschläge beteiligt war.
Für die Berufungsverhandlung
erhoffen sich die Angeklagten und ihre Verteidiger ein neutrales
Klima. Mit Erlöschen der olympischen Flamme ist auch die maßgeblich
vom Ausland geschürte Terrorhysterie in Griechenland weitgehend
abgeklungen. Zwei der 15 Verurteilten wurden inzwischen aus gesundheitlichen
Gründen aus dem Gefängnis entlassen. Allerdings wurden bisher alle
Anträge des fast blinden und tauben Savas Xiros auf Haftentlassung
abgelehnt.
Bei den angeklagten
"mutmaßlichen Mitgliedern der 17N" handelt es sich keineswegs um
eine eingeschworene Truppe von Politaktivisten. Dementsprechend
unterschiedlich ist auch ihr Umgang mit der Justiz. Wie schon im
ersten Prozeß verneinen die meisten der Angeklagten jede Verstrickung
in die ihnen zur Last gelegten Taten. Fast alle haben ihre bei der
Festnahme gemachten Aussagen schon im ersten Prozeß als unter Folter
erpreßt zurückgezogen.
junge Welt vom 02.12.2005
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