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Schläge als
Verhörmethode gebilligt
Griechischer
Stadtguerilla-Prozeß: Erzwungene Aussagen nicht verworfen. Gericht
lehnte sämtliche Anträge der Verteidigung ab. Berufungsverfahren
wird mit Zeugenvernehmung fortgesetzt
Heike Schrader,
Athen
Zum
Skandalprozeß entwickelt sich das Berufungsverfahren gegen 17
mutmaßliche Mitglieder der griechischen Stadtguerillaorganisation
17N. Bisheriger Höhepunkt: Am Montag lehnte das Gericht den Antrag
der Verteidigung ab, jene den Angeklagten unter Zwang abgepreßten
Aussagen als unzulässig einzustufen. Gründe für ihre Entscheidung
nannten die Richter nicht. Statt dessen gaben sie vor, ȟber die
Stichhaltigkeit der Angaben der Angeklagten im weiteren Prozeßverlauf
zu entscheiden«.
In den vergangenen Tagen hatten verschiedene Angeklagte übereinstimmend
ausgesagt, daß sie von der Polizei zu Aussagen genötigt wurden
und unter Anwendung welcher Methoden das geschah. So berichteten
die beiden Brüder Christodoulos und Vasilis Xiros von Drohungen
der Polizisten, daß sie das Leben ihres zur Zeit schwerkrank auf
der Intensivstation im Krankenhaus liegenden Bruders und Mitangeklagten
Savas mit einer Aussageverweigerung in Gefahr bringen würden.
Mehrere Angeklagte gaben Schläge und andere körperliche Mißhandlungen
zu Protokoll. Nahezu allen Angeklagten wurde der Kontakt mit einem
Anwalt während der Verhöre verweigert. Vasilis Tzortzatos berichtete
darüber hinaus, daß die Beamten während seiner Verhaftung seine
achtjährige Tochter mit der Waffe bedroht und auf die Polizeiwache
mitgenommen hatten.
Auch alle weiteren Anträge und Einsprüche der Verteidigung in
dem seit Anfang Dezember vergangenen Jahres laufenden Verfahren,
darunter der Antrag auf Nichtzuständigkeit des Gerichtes, waren
im bisherigen Prozeßverlauf abgelehnt worden. So folgte das Gericht
der Argumentation nicht, daß es sich um ein politisches Verfahren
handelt und also vor einem Schwurgericht verhandelt werden müßte,
wie es gesetzlich vorgesehen ist: Die in Presse und Gesellschaft
eindeutig als »politisch motiviert« bewerteten Straftaten, die
den Angeklagten zur Last gelegt werden, sind nach Meinung des
Gerichtes rein kriminelle Delikte.
Am heutigen Mittwoch soll die Befragung von Zeugen beginnen. Dies
geschieht in Abwesenheit zweier Angeklagter. Der als "Kopf
der Organisation" im ersten Prozeß zu 21 mal lebenslänglicher
Haft verurteilte Alexandros Giotopoulos hatte am 20. Dezember
das Gericht verlassen, um eine "im voraus entschiedene Verurteilung"
nicht durch seine Anwesenheit zu legalisieren, so Giotopoulos.
Die von ihm entlassenen Anwälte ersetzte das Gericht durch Zwangsverteidiger.
Bereits zu Beginn des Verfahrens hatten die Richter den Antrag
des schwerkranken Savas Xiros auf nachträgliche Zulassung seiner
zu spät eingelegten Berufung sowie auf Verlegung in ein Krankenhaus
abgelehnt. Die Entscheidung des Gerichtes, der fast blinde und
taube Angeklagte könne ohne Rederecht zu eigenen Angelegenheiten
den Prozeß verfolgen, veranlaßte seinen Bruder und Mitangeklagten
Christodoulos zu der Feststellung, dann könne man auch ein Möbelstück
zur Teilnahme an der Verhandlung zwangsverpflichten.
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