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17N Prozess reloaded
Heike Schrader, Athen
Am 2. Dezember 2005 begann das Berufungsverfahren gegen 17 mutmaßliche
Mitglieder der griechischen Stadtguerilla „Revolutionäre Organisation
17. November“ (17N). Zusammen mit 15 der im ersten Prozeß
Verurteilten sitzen auch zwei der vier damals Freigesprochenen,
wieder auf der Anklagebank. Der einzigen Frau im Prozeß,
Angeliki Sotiropoulou,
konnte außer einer Lebensgemeinschaft mit dem Angeklagten Dimitris
Koufontinas nichts „Belastendes“ nachgewiesen
werden. Der als ewiger Verdächtiger der griechischen Ermittlungsbehörden
seit Jahrzehnten verfolgte Syndikalist Giannis Serifis war nicht nur im
ersten17N Prozess sondern erst vor kurzem auch in einem anderen Verfahren vom Vorwurf
der Mitgliedschaft in der Stadtguerillaorganisation „Revolutionärer
Volkskampf“ (ELA) freigesprochen worden.
Vorgeschichte
Pünktlich
vor Beginn der Olympischen Spiele im August vorigen Jahres war Griechenland
der vor allem von den USA erhobenen Forderung nachgekommen, „sein
Terrorismusproblem zu lösen“. Als im Sommer 2002 eine Bombe zu früh
explodierte, wurde der schwerverletzten Attentäter verhaftet. Die Festnahme von Savas Xiros war der erste Fahndungserfolg der Polizei gegen
die seit 1975 tätige Stadtguerilla auf deren Konto die Ermordung
von ehemaligen Folterknechten der griechischen Militärjunta (1967-74),
Wirtschaftsgrößen, in- und ausländischen Politikern und amerikanischen
und britischen Geheimdienstagenten geht.
Noch
auf der Intensivstation wurde Savas Xiros
von Antiterrorspezialisten und ohne Beisein eines Anwaltes verhört.
Die dem Schwerverletzten dabei abgepressten Informationen führten
zur Festnahme von weiteren angeblichen Mitgliedern der 17N, deren
Aussagen bei der Polizei ihrerseits weitere Verhaftungen nach sich
zogen. Im Anfang 2003 beginnenden Prozeß saßen schließlich 19 Menschen wegen „Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung“ und „Beteiligung an den Anschlägen
der Organisation“ auf der Anklagebank. In einem von Terrorhysterie
und Racheforderungen gezeichneten Prozeß
wurden im Dezember 2003 fünfzehn der Angeklagten ohne substantielle
Beweise zu hohen Freiheitsstrafen von 8 Jahren bis zu vielfach lebenslänglich
verurteilt. So bekam der als Anführer der Organisation dargestellte
Alexandros Giotopoulos
21 Mal lebenslänglich. Obwohl dem Angeklagten keine Verbindung mit
einem einzigen Anschlag der Organisation nachgewiesen werden konnte,
wurde er als „Anstifter“ für alle Anschläge verurteilt.
Über
die gesamte Zeitdauer von der Verhaftung des schwerverletzten
Xiros bis zur Urteilsverkündung hatte sich die in- und ausländische
Presse mit Schuldverkündungen und der Forderung nach hohen Strafen
überschlagen. Während gegen Entlastungszeugen und Freunde der Angeklagten
gehetzt wurde, kamen die Verwandten der Opfer der Organisation,
so die Familie des 1975 von der 17N in Athen erschossenen CIA Verantwortlichen
Richard Welch, ausgiebig zu Wort.
Der
Prozeß selbst fand in einem eigens dafür eingerichteten Hochsicherheitstrakt
des Gefängnisses von Koridallou, einem
Stadtteil von Piräus statt. Für die Angeklagten wurde ein unterirdischer
Zellentrakt direkt unter dem Gerichtssaal gebaut, in dem die politischen
Gefangenen bis heute unter Isolationsbedingungen einsitzen.
„Einspruch abgelehnt“
Für
die im gleichen Hochsicherheitsgericht stattfindende Berufungsverhandlung
erhoffen sich die Angeklagten und ihre Verteidiger ein neutraleres
Klima. Zwei der 15 im 17N Prozess verurteilten wurden inzwischen
aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gefängnis entlassen. Doch obwohl
mit dem Erlöschen der Olympischen Flamme auch die maßgeblich vom
Ausland geschürte Terrorhysterie in Griechenland weitgehend abgeklungen
ist, scheint man im „Fall 17N“ bisher die gleiche Strategie wie
im ersten Prozess zu verfolgen.
So
wurden bereits in den ersten Verhandlungstagen alle Anträge der
Verteidigung durch die Richterbank kommentarlos abgelehnt. Die Verteidiger
der im ersten Prozess Freigesprochenen sowie einiger Angeklagter,
gegen die von der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt worden war
hatten auf Nichtzulassung der Berufung wegen fehlender Argumente,
die eine Berufung begründen könnten. Auch der Einspruch gegen die
Zusammensetzung des Gerichtes wurde abgeschmettert. Während das
Gesetz vorschreibt, dass die Richterbank durch Losverfahren aus
der Gesamtmenge der zuständigen Richter bestimmt wird, wurde im
Fall des 17N Verfahrens eine nach Ansicht der Verteidigung unzulässige
Vorauswahl durch die Richterkammer vorgenommen. Ebenfalls abgelehnt
wurde der Antrag auf Nichtzuständigkeit des Gerichtes. Laut Gesetz
gehören politische Verfahren in Griechenland vor ein Schwurgericht.
Die für Presse und Gesellschaft eindeutig politisch motivierten
Straftaten, die den Angeklagten zur Last gelegt werden, stellen
nach Meinung des Gerichtes aber rein kriminelle Handlungen dar.
Bereits
am ersten Verhandlungstag charakterisierte Dimitris Koufontinas
Zweck und Zusammensetzung des Gerichtes als politisches Verfahren
zur Unterdrückung des Klassenfeindes: „Wie in dem vorangegangenen
Verfahren, wird hier den Gegnern der Establishments der Prozess
gemacht. Es ist eindeutig ein politisches Verfahren. Ein Verfahren
der politischen Zweckdienlichkeit. Ein Verfahren, das in schwierigen
Zeiten geführt wird, während das System Rechte und Freiheiten attackiert,
die arbeitende Welt aber noch keine Antwort darauf gefunden hat.
(...) In einem solchen politischen Prozess, der in so einer Umgebung
stattfindet, ist die Absicht des Systems nicht einfach die Verurteilung
bestimmter Personen, sondern die politische und ideologische Niederlage
der Ideen, der Werte und Visionen der Revolutionären Linken. Soweit
es mich betrifft, werde ich ihnen diesen Gefallen nicht tun. Dieses
Verfahren ist für mich eine Bühne, es ist ein Kampf, um zu verhindern,
dass das System seine Zielsetzungen durchsetzt,
um seine Pläne aufzudecken, um den politischen Charakter
dieser Angelegenheit aufzuzeigen, nicht zu erlauben, dass Geschichte
neu geschrieben wird, zu zeigen, dass, wenn Widerstand existiert,
es auch Hoffnung gibt.“.
Ohne Beisein der Angeklagten
Von
besonderer Bedeutung ist der Umgang mit dem Angeklagten Savas
Xiros. Der schwerkranke Stadtguerillero hatte seine Berufung zu
spät eingelegt. Sein Antrag auf nachträgliche Zulassung wurde vom
Gericht ebenso abgelehnt wie die Forderung auf Verlegung aus dem
Gefängnis in ein Krankenhaus zur Behandlung schwerster Gesundheitsschäden.
Savas ist auch ohne eigene Berufung unmittelbar
von dem nun laufenden Verfahren betroffen, da sich alle Aussagen
seiner Mitangeklagten und der Zeugen auch auf sein Strafmaß (sechsfach
lebenslänglich im ersten Prozess) auswirken können. Die Entscheidung
des Gerichtes, der fast blinde und taube Angeklagte könne ohne Rederecht
zu eigenen Angelegenheiten den Prozess verfolgen, veranlasste seinen
Bruder und Mitangeklagten Christodoulos
Xiros zu der Aussage, dass wäre so gut, wie ein Möbelstück an der
Verhandlung teilnehmen zu lassen.
Im
Gerichtssaal fehlt seit mehr als einem Monat auch ein weiterer Angeklagter.
Der als „Kopf der Organisation“ zu 21 Mal lebenslänglich verurteilte
Alexandros Giotopoulos entlies am 20. Dezember seine Verteidiger und verlies das
Gericht mit den Worten: „Bereits
ein Jahr vor meiner Verhaftung erklärte man mich zum Anführer der
17N. Ohne, dass ich an auch nur einer ihrer Aktionen teilgenommen
habe, ohne, dass irgend jemand je erklärt hat, ich hätte ihn zu irgend etwas
angestiftet, wurde ich als moralischer Täter für alle Anschläge
verurteilt. Mit Beginn des Berufungsverfahrens
drängten die Amerikaner mittels einer Erklärung ihres Botschafters
an Ministerpräsident Karamanlis darauf, meine Strafe bestätigen
zu lassen und rufen gleichzeitig zu neuen Verhaftungen anderer als
Anführer auf. (...) Das Verhalten der Richter zeigt, dass sie ihrer
Rolle als Vollstrecker meiner Verurteilung gerecht werden wollen.
Sie beschränken sich darauf, die Entscheidungen anderer zu vollziehen.
Ich
habe nicht vor, diese im Voraus entschiedene Verurteilung durch
meine Anwesenheit zu legalisieren. Deswegen verlasse ich das Verfahren
und entlasse meine Verteidiger. (...)“.Das Gericht setzt die Verhandlungen
in Abwesenheit des Angeklagten Giotopoulos
mit bestellten Zwangsverteidigern nach einer Pause zu deren Einarbeitung
seit dem 19. Januar fort.
Folteraussagen zugelassen
Zu
den bisher wichtigsten Ereignissen im Prozess gehört sicherlich
die Entscheidung des Gerichts auch den Antrag der Verteidigung abzulehnen,
die den Angeklagten unter Zwang abgepressten Aussagen als unzulässig
einzustufen. Ende Januar und Anfang Februar hatten verschiedene
Angeklagte berichtet, mit welchen Methoden sie von der Polizei zur
Aussage genötigt worden waren. So berichteten die beiden Brüder
Christodoulos und Vasilis Xiros von Drohungen der Polizisten, dass sie
das Leben des zu der Zeit schwerverletzt
auf der Intensivstation im Krankenhaus liegenden Bruders und Mitangeklagten
Savas mit einer Aussageverweigerung in Gefahr bringen würden.
„Sie sagten ich müsse helfen, sonst würde er das Krankenhaus nicht
lebend verlassen“, erklärte Vasilis Xiros der Richterbank. „Ich wurde über viele Stunden hinweg am Schlafen gehindert, ein Rechtsanwalt wurde mir verweigert. Es sei besser, ich würde keinen Anwalt hinzuziehen,
falls mir die Gesundheit meines Bruder am Herzen liege, sagte man
mir.“ Bei der Verhaftung von Vasilis Tzortzatos
hatten die Beamten seine achtjährige Tochter mit der Waffe bedroht
und ebenfalls auf die Polizeiwache mitgenommen. Mehrere Angeklagte
berichteten von Schlägen und anderer körperlicher Folter. Nahezu
allen Angeklagten wurde der Kontakt mit einem Anwalt während der
Verhöre verweigert. Auch die Tatsache, dass sich die den Angeklagten
abgepressten Aussagen teilweise beim besten Willen nicht mit den
Tatsachen in Einklang bringen lassen, scheint die Richter nicht
weiter zu stören. So sagte etwa der Angeklagte Dionysis.
Georgiadis aus, an einem Bombenanschlag im Monat Dezember
in Athen beteiligt gewesen zu sein. Der beschriebene Anschlag hatte
sich jedoch bereits im Juni ereignet, wo sich Georgiadis
nachweislich in Thessaloniki aufgehalten hatte.
Am 6. Februar verkündete der Vorsitzende Richter ohne weitere Angabe
von Gründen das Gericht behalte sich vor, „über die Stichhaltigkeit
der Angaben der Angeklagten im weiteren Prozessverlauf zu entscheiden“.
Seit
dem 8. Februar setzt das Gericht nun seine Verhandlungen mit der
Befragung von Zeugen der Anklage fort.
Keine eingeschworene „Polittruppe“
Die
schon im ersten Prozess schwelenden Differenzen zwischen den Angeklagten
haben sich im Gefängnis vertieft. Während der vergangenen zwei Jahre
nach Urteilsverkündung im ersten Prozess erschienen in verschiedenen
Zeitungen Stellungnahmen einzelner Gefangener, die teilweise Angriffe
gegen Mitverurteilte enthielten. Diese Angriffe werden unter tatkräftiger
Mitwirkung mancher Verteidiger auch im Gerichtssaal fortgesetzt.
Es gab und gibt jedoch auch Versuche, die Differenzen durch Diskussionen
untereinander zu klären und nicht Presse und Gericht zur Bühne der
Auseinandersetzungen zu machen.
Bei
den angeklagten „mutmaßlichen Mitgliedern der 17N“ handelt es sich
keineswegs um eine eingeschworene Truppe geeinter Politaktivisten,
sondern um Menschen mit verschiedenen politischen Hintergründen
und Biographien. Dementsprechend unterschiedlich ist auch ihr Umgang
mit der Justiz. Wie schon im ersten Prozeß verneinen die meisten der Angeklagten, darunter auch
Alexandros Giotopoulos
die Mitgliedschaft in der 17N und jede Verstrickung in die ihnen
zur Last gelegte Taten. Fast alle haben ihre bei der Festnahme gemachten
Aussagen schon im ersten Prozeß als unter
Folter erpreßt zurückgezogen. Einige der
Angeklagten betonen dabei auch ihre politische und ideologische
Distanz zur Organisation, andere sehen in der Stadtguerilla einen
legitimen Teil der griechischen Linken. Der zu 13 Mal lebenslänglich
verurteilte Dimitris Koufontinas hat als
einziger die politische Verantwortung für die Organisation übernommen,
jede Aussage „zur Sache“ jedoch verweigert. Lediglich drei der Verurteilten,
von denen einer bereits aus dem Gefängnis entlassen wurde, ließen
sich schon im ersten Prozeß zu Kronzeugen der Anklage machen. Auf ihren Aussagen
dürfte auch die Hoffnung der Staatsanwaltschaft im voraussichtlich
noch Monate andauernden Berufungsverfahren liegen.
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