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Angehörigeninfo Nr. 295, 15.02.2005
ELA-Prozess reloaded
Heike Schrader, Athen
Mit bereits verjährten
Anklagepunkten begann in Athen der zweite Prozess gegen mutmaßliche
Mitglieder des "Revolutionären Volkskampfes" (HA)
Am
9. Februar letzten Jahres begann im eigens für "Antiterror
Verfahren" eingerichteten Hochsicherheitsgericht von Koridallou
der Prozess gegen fünf mutmaßliche Mitglieder des "Revolutionären
Volkskampfes" (ELA). Obwohl das Gericht zu der Einsicht gelangte,
dass der Anklagepunkt der .. Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung" bereits veIjährt
war, wurden acht Monate später vier der fünf Angeklagten zu jeweils
25 Jahren Gefängnis verurteilt. Ohne dass auch nur einem der Angeklagten
eine konkrete Beteiligung an einem der Anschläge des ELA nachgewiesen
werden konnte, sprach sie das Gericht trotz VeIjährung ,
von einer Mitgliedschaft im ELA ausgehend, der "moralischen
Mitverantwortung" an dessen AnscWägen schuldig.
Genau
ein Jahr später sitzen nun die damals Verurteilten Christos Tsigaridas , lrini Athanasaki , Kostas Agapiou , und Angeletos Kanas zusammen mit dem damals freigesprochenen Michalis Kasimis sowie dem erst
im Dezember 2003 vom Vorwurf der Mitgliedschaft in der griechischen
Stadtguerilla ..Revolutionäre Organisation 17. November" (17N)
freigesprochenen Giannis Serifis erneut
auf der Anklagebank.
Zur
Last gelegt wird den Angeklagten diesmal die Beteiligung an weiteren
zehn Sprengstoffanschlägen aus den 80er und 90er Jahren. Sie waren
nicht Gegenstand des ersten Prozesses, da sie laut Einschätzung
des damals mit den Ermittlungen betrauten Richters bereits veIjährt
sind. Das über die Aufnahme des neuen Verfahrens entscheidende
Gericht beschloss jedoch, dass es sich um ,. Anschläge
gegen Einrichtungen des gesellschaftlichen Interesses" handele,
deren Verjährungsfrist länger und deswegen noch nicht abgelaufen
sei. Aris Konstantakis , Anwalt von lrini
Athanasaki bezeichnete das neue Verfahren
als "einen Prozess ohne Substanz, in dem mit unlauteren juristischen
Mitteln bereits tote Anklagepunkte wieder zum Leben erweckt worden
sind".
Der im ersten Prozess zu 25 Jahren verurteilte Kostas
Agapiou verweigerte dem Gericht bereits
am ersten Prozesstag die Anerkennung. Der ehemalige Widerstandskämpfer
zu Zeiten der griechischen Militärdiktatur 1967-1974 bekam vom Gericht
drei Zwangsverteidiger zugeordnet, da er es abgelehnt hatte, eigene
Rechtsanwälte zu betrauen, "die zur Legitimation eines Unrechtsprozesses
missbraucht werden würden".
Schon im Vorfeld des Verfahrens hatten sich namhafte griechische Juristen
gegen die den Prozess überhaupt erst ermöglichende Interpretation
gewandt, "aus jedem Auto der staatlichen Stromgesellschaft einen
Gegenstand von gesellschaftlicher Wichtigkeit zu machen".
Im Rahmen eines am Wochenende in Athen veranstalteten "Anti-Terror-Festivals"
hatte Rechtsanwalt Konstantakis auf die Folgen dieser Art Rechtsbeugung hingewiesen.
Wenn künftig jedes Eigentum staatlicher Einrichtungen zum "Gegenstand
gesellschaftlichen Interesses" umdefiniert würde, drohe bei
Berücksichtigung des erst letztes Jahr verabschiedeten griechischen
Anti- Terror-Gesetzes in Zukunft jedem lebenslanges Gefängnis,
der einen Molotow-Cocktail auf eine staatliche Einrichtung werfe.
Der im ersten ELAProzess zu 25 Jahren Gefängnis
verurteilte und jetzt erneut angeklagte Christos Tsigaridas
kann zumindest die Abende im Anschluss eines jeden Verhandlungstages
in Freiheit verbringen. Einem Antrag des schwer Herzkranken auf
Entlassung aus gesundheitlichen Gründen wurde im Januar stattgegeben.
Christos Tsigaridas hatte sich im Prozess zur Mitgliedschaft im ELA
bekannt, eine Beteiligung an den ihm zur Last gelegten Anschlägen
jedoch bestritten.
Ebenfalls freigelassen
wurde der im Prozess gegen 19 mutmaßliche Mitglieder der
.. Revolutionären Organisation 17. November" (l7N) zu
acht Jahren Gefangnis verurteilte Paulos
Serifis . Der an einer Knochenkrankheit
leidende Verwandte des jetzt erneut angeklagten Giannis Serifis
hatte einen Antrag auf Aussetzung der Reststrafe gestellt. Vorausgegangen
war eine Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshof
in Straßburg in der die unzureichende ärztliche Versorgung von Paulos
Serifis angeprangert wurde.
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