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02.07.2005
Freispruch
für alle
Entscheidung
zugunsten der Angeklagten im zweiten Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder
der griechischen Stadtguerilla "Revolutionärer Volkskampf" widerspricht
Richterspruch des vorjährigen Prozesses.
Heike
Schrader, Athen
Mit
einem überraschenden Freispruch für alle Angeklagten endete am Freitag
der
zweite Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder
der Stadtguerillaorganisation "Revolutionärer Volkskampf" ( Epanastatikos
Laikos Agonas , ELA). In dem seit Februar dieses Jahres andauernden
Prozeß hatten die vier schon im Olympiajahr 2004 im ersten Prozeß
gegen mutmaßliche Mitglieder des ELA zu 25 Jahren Gefängnis verurteilten
Christos Tsigaridas, Irini Athanasaki, Kostas Agapiou, und Angeletos
Kanas zusammen mit dem damals freigesprochenen Michalis Kasimis
sowie dem erst im Dezember 2003 vom Vorwurf der Mitgliedschaft in
der griechischen Stadtguerilla "Revolutionäre Organisation 17. November"
(17N) freigesprochenen Giannis Serifis erneut auf der Anklagebank
gesessen. Im zweiten Prozeß wurde den Angeklagten die Beteiligung
an weiteren zehn Sprengstoffanschlägen aus den 80er und 90er Jahren
zur Last gelegt, die im ersten Prozeß nicht verhandelt wurden, da
sie laut Einschätzung des damals mit den Ermittlungen betrauten
Richters bereits verjährt waren. Das über die Aufnahme des neuen
Verfahrens entscheidende Gericht hatte jedoch beschlossen, daß es
sich um "Anschläge gegen Einrichtungen des gesellschaftlichen Interesses"
handele, deren Verjährungsfrist länger und deswegen noch nicht abgelaufen
gewesen sei.
In der
Substanz war der zweite Prozeß nichts weiter als eine Widerholung
des ersten. Da dem Gericht auch hier wieder jegliche Indizien für
die Teilnahme der Angeklagten an den ihnen zur Last gelegten Anschlägen
fehlten, griff die Staatsanwaltschaft auf die schon im ersten Prozeß
verwendeten Belastungszeugen zurück. Wie schon damals konnte allerdings
auch jetzt keiner von mehreren Dutzend der erneut geladenen Zeugen
einen Beweis für die Teilnahme eines der Angeklagten an den Anschlägen
des ELA liefern oder auch nur die Mitgliedschaft der Angeklagten
in der Stadtguerillaorganisation belegen. Und genau wie im ersten
Prozeß stützte sich die Staatsanwaltschaft auch diesmal im Schlußplädoyer
auf die Aussagen der Hauptbelastungszeugin und ehemaligen Ehefrau
des Angeklagten Sofia Kiriakidou. Diese beschuldigt ihren Ex-Ehemann
Angeletos Kanas sowie die beiden Mitangeklagten Konstantinos Agapiou
und Irini Athanasaki als führende Mitglieder des ELA. Allerdings
lieferte die Zeugin bei ihren verschiedenen Vernehmungen durch die
Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld der beiden Prozesse, sowie
der Aussagen in den beiden Prozessen völlig widersprüchliche Berichte
über die Verstrickung der Angeklagten in die Aktionen des ELA.
Während
das Gericht im ersten Prozeß dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgend
die Aussagen der Hauptbelastungszeugin als Grundlage für die Verurteilung
von vier der Angeklagten wegen einfacher Teilnahme an den Anschlägen
zu 25 Jahren Gefängnis genommen hatte, konnte die Mehrheit der Richter
im zweiten Prozeß den Aussagen der Zeugin keinerlei Schuldbeweis
entnehmen. Das dreiköpfige Richtergremium sprach dementsprechend
einstimmig die beiden erst gar nicht von Sofia Kiriakidou belasteten
Angeklagten Michalis Kasimis und Giannis Serifis von allen Vorwürfen
frei. Mit einem Mehrheitsvotum von zwei zu eins Stimmen entlastete
das Gericht jedoch diesmal auch die vier übrigen Angeklagten. Für
die aus dem ersten Prozeß zu 25 Jahren verurteilten Angeklagten,
von denen lediglich Christos Tsigaridas seit Januar dieses Jahres
aus gesundheitlichen Gründen von der Haft verschont ist, hat der
Freispruch vor allem Bedeutung für die ausstehende Berufungsverhandlung
des ersten Prozesses.
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