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Jungle
World 33 - 04. August 2004
Beweise von der Stasi
Im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Stadtguerilla-Gruppe
Ela will der griechische Staat alle verurteilen. Die Beweise sind
fadenscheinig.
von harry ladis, thessaloniki
Seit
1974 sei die Demokratie in Griechenland wiederhergestellt, sogar
die KP sei großherzig legalisiert worden: Wohlfahrtsstaat, Sozialversicherung
für alle, Fortschritt. Zur gleichen Zeit habe es jedoch einige Personen
gegeben, die am Parlamentarismus nicht teilnehmen und stattdessen
dem Land schaden wollten. So beschrieb der Staatsanwalt Eleftherios
Patsis in seinem Schlussplädoyer den Kontext der Entstehung
der griechischen Stadtguerilla-Gruppe Ela ("Revolutionärer Volkskampf")
und verlangte Mitte Juli die Verurteilung der fünf mutmaßlichen
Mitglieder der Gruppe, die seit Februar in Athen auf der Anklagebank
sitzen, für alle dem Ela zur Last gelegten Aktionen. Den fünf Angeklagten
werden Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Beteiligung
an zwei Morden, 17 Mordversuche und 69 Sprengstoffanschläge vorgeworfen.
Der
1975 gegründete Ela verstand sich als Teil einer Bewegung "zum revolutionären
Sturz des kapitalistisch-imperialistischen Systems und zur Errichtung
einer sozialistischen Herrschaft des Volkes". Der militante Arm
des Ela ging zwischen 1975 und 1995 vorwiegend gegen symbolische
Ziele - Konzerne, Banken, Polizeistationen - vor, seit Anfang der
Neunziger vermehrt auch gegen Personen. 1995 endeten die Aktionen.
In dem
eifrigen Versuch, vor Beginn der olympischen Spiele einen Grabstein
auf die Geschichte des bewaffneten Kampfes in Griechenland zu setzen,
wurden in diesem Prozess die rechtsstaatlichen Garantien gegenüber
den Angeklagten weitgehend ignoriert. Die Anklage fußte zum Teil
auf Aussagen der Kronzeugin Sofia Kiriakidou ,
die mit einem der Angeklagten, Angeletos
Kanas , verheiratet war, zum Teil auf Stasi-Material, das den
Kontakt des Ela zur so genannten Carlos-Gruppe belegen soll ( Jungle World, 36/02). Wie die Verteidigung und die als Prozessbeobachterin
beim Verfahren anwesende deutsche Rechtsanwältin Silke Studzinsky wiederholt betonten, wurden die Stasi-Dokumente
bereits in deutschen Gerichtsentscheidungen als unzureichend für
eine Verurteilung erklärt. Aber das griechische Gericht entschied,
das Stasi-Material als Beweismittel zuzulassen. Zudem erwiesen sich
die Aussagen der Kronzeugin als zweifelhaft und widersprüchlich,
etwa im Hinblick auf die Lage einer Wohnung, in der sie mal zwei,
mal drei der Angeklagten 1982 oder 1983 beim Bombenbasteln gesehen
haben will.
Eine
Blamage erlebte die Anklage just am Tag vor dem Plädoyer, als die
Tageszeitung Avriani in einem Artikel behauptete, der Antiterror-Abteilung
sei seit Jahren bekannt, dass die Sprengstoffanschläge auf den saudi-arabischen
Botschafter 1983 und auf die von US-Marines
besuchte Kneipe "Oscar" in Athen 1988 ein Libanese mit dem Decknamen
"George" begangen habe, angeblich ein Komplize von Carlos und Johannes
Weinrich. Die Zeitung veröffentlichte
ein Bild des Libanesen sowie die Aktenzeichen der entsprechenden
Dokumente. Diese Anschläge werden dem Angeklagten Angeletos Kanas zur Last gelegt,
der angeblich denselben Decknamen benutzte und mit der Carlos-Gruppe
kooperierte. Die Vorsitzende Richterin erlaubte der Verteidigung
nicht, den Artikel zu kommentieren.
Christos
Tsigaridas ist der einzige Angeklagte, der bestätigt hat,
zum Ela gehört zu haben. Aber er verließ nach eigenen Angaben die
Organisation bereits 1990, womit der Vorwurf der Mitgliedschaft
in einer kriminellen Vereinigung nach der bis 2001 gültigen Rechtslage
verjährt wäre. Aber das Gericht behilft sich mit einer Konstruktion:
Erst mit Verhaftung der Angeklagten 2003 sei die Tätigkeit des Ela
beendet worden, somit würden die neuen, im Anti-Terrorgesetz 2001
von fünf auf 15 Jahre verlängerten Verjährungsfristen gelten.
Und
es gibt ein weiteres Problem für das Gericht. Am Montag lief für
zwei Angeklagte, Irene Athanasaki und Angeletos Kanas , die Frist der gesetzlich zugelassenen 18 Monate U-Haft
ab. Das Verfahren hätte auch dazu dienen sollen, noch vor Beginn
der olympischen Spiele einen "Sieg gegen den Terrorismus" vorzuweisen.
Mit einem Urteil ist jedoch erst Anfang September zu rechnen.
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