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junge welt ,
02.07.2005 von Heike Schrader
Zeugenaussagen
ohne Substanz
Athen: Freisprüche
im zweiten Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder
der griechischen Stadtguerilla
Mit überraschenden
Freisprüchen für alle Angeklagten endete am Freitag in Athen der
zweite Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der Stadtguerillaorganisation
"Revolutionärer Volkskampf" ( Epanastatikos
Laikos Agonas ,
ELA). Den sechs Angeklagten, von denen vier bereits im vergangenen
Jahr zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt worden waren, war eine Beteiligung
an weiteren zehn Sprengstoffanschlägen aus den 80er und 90er Jahren
zur Last gelegt worden.
Wie bereits im ersten Prozeß von 2004
fehlten auch diesmal wieder jegliche Beweise für eine Tatbeteiligung,
so daß die Staatsanwaltschaft lediglich
auf bereits damals gehörte Belastungszeugen zurückgreifen konnte.
Doch konnte keiner der mehreren Dutzend Geladenen einen Beweis für
die Teilnahme eines der Angeklagten an den Anschlägen des ELA liefern
oder auch nur die Mitgliedschaft der Angeklagten in der Stadtguerilla
belegen.
Also stützte sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlußplädoyer
zur Verurteilung der Angeklagten wie schon im ersten Prozeß
ausschließlich auf die Aussagen der Hauptbelastungszeugin und ehemaligen
Ehefrau eines der Angeklagten. Diese hatte ihrem Exehemann sowie
zwei weiteren Angeklagten unterstellt, führende Mitglieder des ELA
zu sein. Allerdings hatte sich die Zeugin bei verschiedenen staatlichen
Vernehmungen im Vorfeld wie auch während des Prozesses in Widersprüchen
verwickelt.
Im ersten Prozeß dienten die Aussagen
der Hauptbelastungszeugin als Grundlage für die Verurteilung von
vier der Angeklagten zu 25 Jahren Gefängnis. Diesmal konnte die
Mehrheit der Richter den Aussagen der Zeugin keinerlei Schuldbeweis
entnehmen. Das dreiköpfige Richtergremium sprach dementsprechend
alle Angeklagten frei. Das Urteil könnte für die derzeit im Gefängnis
sitzenden Verurteilten in der ausstehenden Berufungsverhandlung
des ersten Prozesses von großer Bedeutung sein.
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