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Prozess gegen ELA
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Europäisches Sozialforum in Athen 2006
MAIL
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Silke Studzinsky ,
Prozeßbeobachterin und Rechtsanwältin
in Berlin, 28.06.2004
Wie Griechenland
den Kampf gegen den Terrorismus entdeckt und mit welchen Mitteln
er geführt wird
Seit Februar 2004 findet in Korydallos /
Athen der Prozeß gegen vier Männer und eine Frau statt. Ihnen wird die
Mitgliedschaft in der Gruppe ELA, ( Epanastatikos
Laikos Agonas ) Revolutionärer Volkskampf,
und die Beteiligung an sämtlichen Anschlägen der Organisation vorgeworfen.
Der Prozeß läuft seit Mitte Februar fast
durchgehend an 5 Tagen in der Woche von 9-15 Uhr.
Wer ist der ELA?
Die Gruppe wurde 1975 gegründet und gab spätestens 1995 ihre Tätigkeit
auf, nachdem es bereits 1992 einen Zusammenschluss mit der Organisation
"1.Mai" gegeben hatte.
Ziel war der revolutionäre Sturz des kapitalistisch-imperialistischen
Systems, um eine sozialistische Herrschaft des Volkes zu erreichen.
ELA verstand sich als Teil der Massenbewegung des Volkes und beteiligte
sich aktiv an der Verbreitung von Informationen im Volk, gab zu
diesem Zweck die Broschüre " Antipliroforisi "
heraus, die umsonst verteilt wurde und versuchte das Volk zu mobilisieren,
gleichzeitig war ein militanter Arm aktiv, der vor allem symbolische
Ziele angriff, wie Gebäude von multinationalen Konzernen, Fahrzeuge
US-amerikanischer und britischer Einrichtungen, Ministerien, Polizeistationen,
Banken und die Vertretungen der EU und der UNO in Athen.
Seit Anfang der 90er Jahre ging ELA auch gegen Personen vor.
Das Gericht
Es besteht aus einer Vorsitzenden Richterin und zwei beisitzenden
Richtern und 3 Ergänzungsrichtern, die extra aus einer Gruppe von
10 besonders ausgesuchten Richtern ausgelost wurden für dieses Verfahren.
Sie sitzen auf ihren erhöhten Plätzen gemeinsam mit den zwei Vertretern
der Anklage.
Die griechische Verfassung sieht eigentlich vor, daß
in Fällen von politisch motivierten Straftaten sogenannte
Volksgerichte tagen, die aus 4 Jurymitgliedern und drei Berufsrichtern
bestehen.
Mit dem Anti-Terrorgesetz von 2001 wurden für solche nunmehr als
"terroristisch" klassifizierten Taten die Volksgerichte abgeschafft
und es werden nur noch professionelle Richter eingesetzt, da man
sich von den Volksgerichten keine Verurteilungen versprach.
Die Angeklagten
Allen Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in der Organisation
ELA und die Beteiligung an sämtlichen Taten der Gruppe vorgeworfen.
Michael Kassimis wurde als einziger gegen
eine Kaution von 20000 Euro und eine Meldeauflage zweimal im Monat
von der Untersuchungshaft verschont.
Er ist der Bruder des mutmaßliche Mitgründers
des ELA, Christos Kassimis und wird beschuldigt
am 20.Juni 1987 an dem Mordversuch auf den damaligen Vorsitzenden
des Allgemeinen Griechischen Gewerkschaftsbunde Giorgos
Raftopoulus beteiligt gewesen zu sein. Raftopoulus
war nicht gewählt, sondern von oben eingesetzt.
Zu dem Anschlag hatte sich damals allerdings nicht der ELA sondern
der im selben Jahr gegründete "1.Mai" bekannt.
Ein Tatzeuge will das Fahrzeug (ein Skoda) von Michelis
Kassimis erkannt haben, aus dem heraus
geschossen wurde.
Der Zeuge entwickelte in mehrfachen Vernehmungen seine unterschiedlichen
Aussagen, die sich dann mit der Vorlage eines Lichtbildes von Kassimis Fahrzeug dahin verdichtete, daß
es sich um das Tatfahrzeug gehandelt habe.
Einem weiteren Zeuge, der sich von Anfang an sicher war, einen Lada
gesehen zu haben und zwar deshalb weil sein Vater so ein Auto fährt,
wurde vom Gericht angekündigt, ein Falschaussageverfahren einzuleiten.
Eine weitere Augenzeugin, die sich ganz in der Nähe des Tatortes
befand, stand unter großem Druck von Seiten des Gerichts, konnte
aber eindeutig und mit großer Genauigkeit das Tatauto als LADA bestätigen.
Auch das Opfer Raftopoulos hatte von 1987-2002
in verschiedenen Ermittlungsverfahren, die bis 2004 immer wieder
eingestellt wurden, von einem Tatfahrzeug LADA gesprochen.
Die Anwesenheit desjenigen Zeugen am Tatort, der behauptete das
Fahrzeug von Kassimis (SKODA) gesehen zu haben, wurde von keinem Augenzeugen
bestätigt. Weitere von der Verteidigung dazu benannten
Zeugen wurden abgelehnt.
Abgesehen davon wurde das Tatauto (LADA) nach einigen Tagen in der
Nähe des Tatortes aufgefunden, was von einem Polizeibericht von
΄87 bestätigt wird.
1987 wurde Michaelis Kassimis als Zeuge
dazu gehört. Er wurde bis zu seiner Festnahme 16 Jahre lang nie
als Beschuldigter geführt.
Seit 1987 sind keinerlei weiteren Beweismittel hinzugekommen.
Er bestreitet seine Tatbeteiligung und die Zugehörigkeit zu ELA
und nimmt an, daß er wegen seines Bruders Christos auf die Anklagebank kam.
Für die Konstruktion der Ermittlungsbehörden fungiert er als Bindeglied
zwischen ELA und dem 1.Mai.
Christos Tsigaridis ist der einzige Angeklagte,
der bestätigt hat, daß er bis 1990 zu
ELA gehörte und übernimmt die politische Verantwortlichkeit. Angaben
zu einzelnen Anschlägen und zu den übrigen Angeklagten, weder be-
noch entlastend, machte er keine.
Im Gegensatz zur Kronzeugin ist die Mitgliedschaft in der Gruppe
nicht verjährt.
Er ist nach rund drei Monaten Untersuchungshaft aus gesundheitlichen
Gründen unter Auflagen von der Haft verschont worden.
Angeletos Kanas
wird von seiner Ex- Ehefrau der Mitgliedschaft beschuldigt. Er bestreitet
den Anklagevorwurf und führt die Beschuldigung der Kronzeugin auf
ihren unbändigen Haß und ihre Rachegelüste gegen ihn zurück, da er sich von
ihr abgewendet hatte. Er gibt an, daß
er nie mit ihr zusammengelebt hat, was Zeugen bestätigten.
Er sitzt seit 2.Februar 2003 Korydallos
in Untersuchungshaft.
Er hat lediglich eine geschäftliche Beziehung als Elektriker zu
dem Mitangeklagten Tsigaridis , der Bauingenieur
ist.
Konstantinos Agapiou
wird durch Stasi-Unterlagen belastet. Danach soll er mit dem Decknamen
Philippe der ELA angehört haben.
Unter diesem Namen, allerdings als Nachnamen, hat er gegen die Militärdiktatur
gekämpft.
Er war früher mit der Angeklagten Irina Athanasaki
zusammen. Er sitzt seit ebenfalls seit dem 2.Februar 2003 in Untersuchungshaft.
Irina Athanasaki , die von der Kronzeugin
belastet wird, bestreitet den Vorwurf und gibt an, die Kronzeugin
überhaupt nicht zu kennen.
Allerdings hat sie sich geweigert im Jahre 1997 Aussagen gegen Agapiou zu machen, als ihr ein griechisch-amerikanischer Agent,
dessen Name dem Gericht bekannt ist, eine erhebliche Geldsumme anbot.
Sie sitzt auch seit 2.Februar 2003 in Untersuchungshaft.
Die Anklage und ihre Beweise
Die Anklage fußt neben der wilden - und unbewiesenen - Theorie,
dass sämtliche bewaffneten Organisationen Griechenlands irgendwie
miteinander zusammenhängen und entsprechend willkürlich miteinander
verknüpft werden können, für einen Teil der Angeklagte auf der Aussage
der Kronzeugin Sofia Kiriakidou und zum
anderen Teil auf Stasi-Material.
Hunderte bisher gehörte Zeugen konnten nichts Belastendes beitragen.
Wenn sie überhaupt etwas zu sagen hatten, dann Entlastendes, wenn
sie z.B. im Prozess darüber berichtet haben, wie die Ermittlungsbehörden
ihnen Namen und Fotos der Angeklagten vorgelegt wurden, um genau
diese zunächst zu belasten.
Die Kronzeugin
Sie erschien eines Tages im Mai 2002 bei der Staatsanwaltschaft
und machte insgesamt im Ermittlungsverfahren drei Aussagen als Zeugin,
nie als Beschuldigte.
Das Verfahren gegen sie selbst wegen Mitgliedschaft wurde wegen
Verjährung eingestellt. Um ihrer Aussage Beweiswert zu verleihen,
war die Einstellung notwendig, da auf ihre Aussage als Mitbeschuldigte
keine Verurteilung zu stützen gewesen wäre.
Sie selbst sei bis 1990 Mitglied von ELA gewesen, habe sich an der
Erstellung der Zeitschrift Antipliroforise
(Gegeninformation) und politischen Diskussionen, aber nicht an Anschlägen,
beteiligt und habe Christos Kassimis ,
den mutmaßlichen Gründer von ELA gekannt. ( Er war 1977 von der
Polizei anläßlich eines Angriffs gegen
eine Warenlager der AEG als Reaktion auf den Tod der RAF-Gefangenen
in Stammheim von der Polizei erschossen worden)
Eine zutreffende Personenbeschreibung gelang ihr allerdings nicht.
Ihr Ex-Ehemann Angeletos Kanas ,
mit dem sie ein Kind hat und in zwei Wohnungen zusammen gelebt habe,
sei Mitglied von ELA gewesen.
1982 oder 83 habe sie in einer Wohnung ihres Ex-Ehemannes und jetzigen
Angeklagten zufällig eine Gruppe von Personen angetroffen, die etwas
gebastelt hätten, wahrscheinlich habe es sich um eine Bombe gehandelt.
Neben ihrem Ex-Ehemann sei Irina Athanasaki
anwesend gewesen und Konstantinos Agapiou.
Die Angabe zu letzterem nahm sie im Prozess zurück. An diesem Punkt
sei sie sich nun nicht mehr sicher.
Als Begründung für ihr Aussage gibt sie an, daß
sie von dem neuen Kronzeugengesetz von 2001 in der Zeitung gelesen
habe, wonach im Falle von belastenden Aussagen gegen andere, eine
Reduzierung der eigenen Strafe erfolgt oder sogar Straffreiheit,
wenn es sich um wesentliche Aussagen handelt. So habe sie sich dann
im Jahre 2002 entschlossen als Kronzeugin aufzutreten.
Zu ihrer Zeugenaussage beim Prozeß wurde
sie von Kräften der Anti-Terroreinheit begleitet.
Eine wiederholt von der Verteidigung beantragte Gegenüberstellung
der Kronzeugin mit anderen Zeugen, die ihre Motivlage schildern,
unbedingt ihrem Ex-Ehemann schaden zu wollen, wurde abgelehnt.
Das Stasimaterial
Die Unterlagen
vom Ministerium für Staatssicherheit sind bereits seit Anfang der
90er Jahre bekannt, ohne daß sie bis zum
Jahre 2003 zu Konsequenzen geführt hätten: Es gab keine Vernehmungen
und erst recht keine Anklagen.
Das Gericht hatte mit einem Stimmverhältnis von 2:1 beschlossen,
daß das Material der Stasi als Beweismittel verwertbar ist.
Es sei auf einen gerichtlichen Antrag übersandt worden und auch
nicht gefälscht worden.
Obwohl die Verteidigung Entscheidungen aus Deutschaland eingeführt
hat, woraus sich die Fragwürdigkeit solchen Beweismaterials ergibt
und daß es nicht zu einer Verurteilung
genügen kann, wird dies genauso vom Gericht ignoriert, wie das wissenschaftliche
Gutachten einer Sachverständigen, die dazu gehört wurde. Über ihr
Gutachten, daß die Stasiunterlagen nicht
als Beweismittel verwertet werden können, war das Gericht deutlich
ungehalten.
Medien
Unmittelbar nach der Festnahme der fünf Angeklagten verkündeten
die Medien, dass nun der ELA (und der "17.November") ausgerottet
ist.
Im laufenden Prozess existiert keine Berichterstattung im Fernsehen,
so als gäbe es eine Zensur.
Von den ca. 15 Tages- bzw. Wochenzeitungen berichten täglich mehrerer
vom Prozess.
Kurz vor Mittag werden Kopien der Artikel des jeweiligen Tages an
die Anwesenden, einschließlich an das Gericht verteilt. Die Berichterstattung
ist ganz überwiegend auf Seiten der Angeklagten.
Sonderbedingungen und Haftsituation
Das Verfahren findet statt in einem gesondert gesicherten Gerichtsgebäude,
was extra für solche Verfahren wie gegen den "17. November" und
jetzt "ELA" geschaffen wurde. Es befindet sich direkt über dem unterirdischen
Zellentrakt, wo die Angeklagten unter Sonderhaftbedingungen nunmehr
seit dem 2.Februar 2003 in Untersuchungshaft sitzen.
In Griechenland darf Untersuchungshaft nicht mehr als 18 Monate
dauern bis zu einem erstinstanzlichen Urteil.
Im Gerichtssaal sind über 20 bewaffnete Sicherheitskräfte ständig
anwesend.
Der Einlaß verläuft zunächst durch eine
Metallschleuse, dann durch einen weiteren Durchgang in dem man durch
eine chemische Überprüfung auf Sprengstoff untersucht wird. Diese
beiden Prozeduren werden nach ein paar Metern vor dem Eintritt in
das eigentliche Gebäude wiederholt.
Für die Verurteilten vom "17.November" und auch die in diesem Verfahren
wegen ELA Verurteilten werden künftig in einem gerade neu erstellte
Hochsicherheitsgefängnis in Larissa in einiger Entfernung von Athen
untergebracht.
Die Besuche der Gefangenen - auch bei Anwaltsbesuchen - finden mit
Trennscheibe statt und sind videoüberwacht.
Das Antiterrorgesetz
Das Anti-Terrorgesetz von 2001 sieht u.a.
neben der Abschaffung der Volksgerichte vor, daß
in solchen Verfahren die Untersuchungshaft 18 Monate dauern kann.
Die Verjährungszeit liegt nunmehr bei 15 Jahre für die Mitgliedschaft
in einer Gruppe wie der ELA, vorher waren es 5 Jahre.
Daß das Anti-Terrorgesetz von 2001 mit
seinen erheblich längeren Verjährungszeiten überhaupt auf bereits
verjähre Taten angewendet wird, gelingt dem Gericht durch die Konstruktion,
daß erst im Jahre 2003 mit der Festnahme der Angeklagten,
die Tätigkeit der Organisation ELA beendet wurde und nicht bereits
1995 - und dies entgegen der eigenen Erklärung von ELA und dem Umstand,
daß es seit 1995 keinerlei Aktivitäten dieser Gruppe mehr
gab.
Auf die Frage an die Vorsitzende Richterin Brilli, warum denn gegen
ELA nach den neuen Anti-Terrorgesetzen von 2001 verhandelt werde,
antwortete sie sinngemäß:
Wir sind eben ein Sondergericht und können auch gegen die Verfassung
entscheiden.
Die Verteidigung
In diesem Verfahren musste auch die Verteidigung erfahren, daß
sie behindert und beschränkt wird. Immer wieder wurden ihnen disziplinarische
oder strafrechtliche Ermittlungen angedroht und eingeleitet, bisher
noch ohne, daß Sanktionen erfolgt sind.
Der Präsident der Anwaltskammer oder Vertreter eilten
schon mehrfach herbei, um den Prozeß zu
beobachten und auf die Gewährung der Verteidigungsrechte hinzuwirken.
Immerhin hat das Gericht Respekt vor solchen Besuchen.
Es kommt immer wieder zu Unterbrechungen, wenn die Verteidigung
rügt, dass sie in ihrem Fragerecht behindert wird, nicht ausreden
kann und das Gericht offensichtliches Desinteresse bis zum Gähnen,
Einnicken oder Tuscheln, wenn Zeugen der Verteidigung aussagen oder
Einwände erhoben werden.
Ganz anders, als die Kronzeugin Sofia Kiriakidou
an etwa 10 Tagen aussagte. Das Gericht lauschte sehr interessiert.
Zu Beginn des Verfahrens versuchte das Gericht Verteidiger neben
den Wahlverteidigern beizuordnen. Dies gelang allerdings nicht,
da sich die Anwälte weigerten, gegen den Willen der Angeklagten
als Zwangsverteidiger aufzutreten. Gegen sie wurden aber auch Verfahren
eingeleitet.
Die Begleitumstände
Die US-Amerikaner setzten nach dem 11.9.2001 den ELA auf die Liste
der terroristischen Organisationen und "ermittelten", ebenso wie
die Briten auf eigene Faust und mit ihren eigenen Methoden von "freundlichen
Gesprächen" mit mutmaßlichen Verdächtigen, die, auch schon mal im
Aufzug hoch und runter geschickt werden, bis sie bereit sind, Hinweise
zu geben. Der amerikanische Botschafter hält engen und regelmäßigen
Kontakt zu den Sicherheitsbehörden.
Über das tatsächliche Ausmaß der US-Amerikanischen Aktivitäten ist
noch vieles im Dunkeln.
Die olympischen Spiele stehen vor der Tür. Dieses Verfahren dient
dazu zu zeigen, daß Griechenland in der
Lage ist für die innere Sicherheit zu sorgen und die Lage im Griff
hat.
Derzeit wird ein erheblicher Druck seitens des Gerichts entfaltet,
möglichst bald das Verfahren zu beenden und zwar vor Beginn der
olympischen Spiele und vor dem 2.August 2004:
Denn sollte bis dahin kein Urteil ergangen sein, müßten
die noch inhaftierten Angeklagten aus der Haft entlassen werden.
Dieser Druck äußert sich dann in zunehmender Gereiztheit, der rigorosen
Ablehnung der Beweisanträge der Verteidigung.
Obwohl außer einer zweifelhaften Kronzeugin und zwielichtigem Stasimaterial
keine Beweise für die Täterschaft der Angeklagten vorliegen, deutet
alles darauf hin, daß das Gericht einen
unbedingten Verurteilungswillen hat, um dem politischen Auftrag
der harten Verfolgung von "Terroristen" juristisch umzusetzen.
Der Prozeß ist trotz der skandalösen Umstände
über Griechenland hinaus kaum bekannt.
Um so wichtiger ist es, internationalen
Druck zu entfalten.
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