Ein Prozeß, zwei Urteile
Von
Heike Schrader, Athen
Aus
juristischer Sicht korrekt, unter politischen Gesichtspunkten
jedoch vollkommen überraschend endete Anfang Juli in Griechenland
der zweite Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der Stadtguerillaorganisation
"Revolutionärer Volkskampf" (Epanastatikos Laikos Agonas, ELA).
Alle sechs der Teilnahme an 10 Anschlägen des ELA Angeklagten
wurden freigesprochen.
Fünf von ihnen hatten bereits im
vergangenen Jahr wegen Mitgliedschaft im ELA und der Teilnahme
an seinen Anschlägen vor Gericht gestanden (siehe ak nr. 489).
Damals war lediglich Michalis Kasimis, der Bruder des ELA-Gründers
Christos Kasimis aus vollständigem Mangel an Beweisen freigesprochen
worden. Für die vier anderen Angeklagten, Christos Tsigaridas,
Angeletos Kanas, Konstantinos Agapiou und Irini Athanasaki bewertete
das Gericht zwar den Anklagepunkt der "Mitgliedschaft in einer
kriminellen Vereinigung" als verjährt, da der ELA nach 1995 aufgehört
hatte zu existieren. Aus der dennoch als erwiesen erachteten Mitgliedschaft
hatte das Gericht damals jedoch die Beteiligung der Angeklagten
- in welcher Form auch immer - an allen dem ELA zugeschriebenen
Anschlägen abgeleitet. Als einzigen "Beweis" konnten sich die
drei Richter dabei auf die Aussage der Hauptbelastungszeugin Sofia
Kiriakidou stützen. Diese hatte ihren Ex-Ehemann Angeletos Kanas
sowie die beiden Mitangeklagten Konstantinos Agapiou und Irini
Athanasaki beschuldigt, führende Mitglieder des ELA zu sein. Allerdings
hatte die Zeugin bei ihren verschiedenen Vernehmungen durch die
Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Prozesses, sowie
bei der Befragung durch Richter und Verteidiger völlig widersprüchliche
Berichte über die Verstrickung der Angeklagten in die Aktionen
des ELA geliefert. So wollte sie mal zwei, mal drei der Angeklagten
mal in dieser, mal in jener Wohnung beim gemeinsamen Bombenbauen
gesehen haben. Mehrmals konnte sie sogar der Lüge überführt werden.
So hatte sie sich mit ihren Beschuldigungen zunächst an einen
angeblich ihr nicht bekannten Polizisten gewandt. Die Verteidigung
dagegen wies nach, daß die Zeugin mit dem Polizisten die Schulbank
gedrückt hatte.
Der Angeklagte Christos Tsigaridas
hatte sich bereits zu Beginn des ersten Prozesses im Februar vergangenen
Jahres zu einer - juristisch verjährten - Mitgliedschaft im ELA
bis ins Jahr 1990 bekannt, eine Teilnahme an den auch ihm zur
Last gelegten Anschlägen jedoch bestritten.
Mit
dem bisher auch nach griechischen Rechtsverständnis unzulässigen
Mittel der "Kollektiven Schuld" wurden die Angeklagten damals
dennoch ohne einen einzigen Beweis, der die Verstrickung auch
nur eines der Angeklagten in die ihnen zur Last gelegten Taten
nachgewiesen hätte, verurteilt. Alle Vier wurden der Beihilfe
in 41 Bombenanschlägen und einem versuchten Bombenanschlag sowie
einem Mord und 48 Mordversuchen schuldig gesprochen. Da für den
Straftatbestand der Beihilfe das Urteil in keinem Fall auf Lebenslänglich
lauten darf, reduzieren sich die vom Gericht insgesamt für jeden
Angeklagten verhängten 1174 Jahre Gefängnis auf die nach griechischen
Gesetz zulässige Höchststrafe von 25 Jahren.
Noch
während der erste Prozeß lief, beschloß die griechische Justiz
die Eröffnung eines zweiten Verfahrens. In ihm sollte den Angeklagten
die Beteiligung an 10 weiteren Anschlägen zur Last gelegt werden,
die nicht Gegenstand des ersten Prozesses gewesen waren. Und so
standen dieselben Angeklagten seit Februar dieses Jahres erneut
vor Gericht. Zusätzlich angeklagt wurde Giannis Serifis. Der "übliche
Verdächtige" der griechischen Ermittlungsbehörden hat bereits
mehrere Jahre seines Lebens in Untersuchungshaft verbracht, ohne
jemals verurteilt worden zu sein. Erst im Dezember 2003 war der
international bekannte Syndikalist vom Vorwurf der Mitgliedschaft
in der griechischen Stadtguerilla "Revolutionäre Organisation
17. November" (17N) freigesprochen worden.
In
der Substanz war der zweite Prozeß nichts weiter als eine Widerholung
des ersten. Da dem Gericht auch hier wieder jegliche Indizien
für die Teilnahme der Angeklagten an den ihnen zur Last gelegten
Anschlägen fehlten, griff die Staatsanwaltschaft auf die schon im ersten Prozeß
verwendeten Belastungszeugen zurück. Wie schon damals konnte allerdings
auch jetzt keiner der mehreren Dutzend erneut geladenen Zeugen
einen Beweis für die Teilnahme eines der Angeklagten an den Anschlägen
des ELA liefern oder auch nur die Mitgliedschaft der Angeklagten
in der Stadtguerillaorganisation belegen. Und genau wie im ersten
Prozeß stützte sich die Staatsanwaltschaft auch diesmal im Schlußplädoyer
auf die Aussagen der Hauptbelastungszeugin Sofia Kiriakidou.
Doch
diesmal konnte die Mehrheit der Richter den Aussagen der Zeugin
keinerlei Schuldbeweis entnehmen. Das dreiköpfige Richtergremium
im zweiten Prozeß sprach dementsprechend einstimmig die beiden
erst gar nicht von Sofia Kiriakidou belasteten Angeklagten Michalis
Kasimis und Giannis Serifis von allen Vorwürfen frei. Mit einem
Mehrheitsvotum von zwei zu eins Stimmen entlastete das Gericht
jedoch nun auch die vier übrigen Angeklagten.
Praktisch
hat das zweite Urteil vor allem Bedeutung für die noch ausstehende
Berufungsverhandlung im ersten Prozeß. Während der damals verurteilte
Christos Tsigaridas schon seit Januar dieses Jahres aus gesundheitlichen
Gründen von der Haft verschont ist, sitzen die anderen drei Verurteilten
ihre Strafe im Hochsicherheitsgefängnis von Korydallou ab. Gestützt
auf den Freispruch im zweiten Prozeß werden sie Antrag auf Aussetzung
der Haft bis zur Berufungsentscheidung stellen.
Ihrem
Wesen nach mögen sich die beiden Prozesse geglichen haben, ihre
Begleitumstände jedoch waren extrem unterschiedlich. Der erste
Prozeß hatte im Februar des Olympiajahres 2004 begonnen. Bis zum
Erlöschen des Olympischen Feuers war die Kompetenz des Landes
zur Ausrichtung sicherer Spiele angezweifelt worden. Im Kreuzfeuer
der internationalen Medienaufmerksamkeit hatte Griechenland zu
beweisen gehabt, daß es sein "Terrorismusproblem" ausgeräumt habe.
Der
zweite Prozeß dagegen fand fernab jeglicher in- und ausländischer
Medienöffentlichkeit statt. Mit der erfolgreichen Austragung der
Olympiade ist Griechenland weitgehend aus der Aufmerksamkeit der
internationalen Öffentlichkeit verschwunden. In den ausländischen
Medien fanden selbst Beginn und Ende des Verfahrens keine Beachtung.
Aber auch im Lande selbst spielt das "Terrorismusproblem" keine
Rolle mehr. Kaum eine der mehr als 20 griechischen Tageszeitungen
verfolgte die Vorgänge der insgesamt 65 Sitzungstage.
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