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Jungle World 52 - 17. Dezember 2003
Ruhe vor den Spielen
Terroristenprozess in Griechenland
"Die Demokratie verübt keine Racheakte. Die unabhängige
griechische Justiz hat mit dem Gefühl der Verantwortung und
unbeeinflusst ihre Entscheidung getroffen !" Der Kommentar
des griechischen Justizministers Filipos Petsalnikos zum Urteil
im Prozess gegen die Stadtguerillagruppe 17. November hört
sich gut an. Es kam zu vier Freisprüchen, gegen die die Staatsanwaltschaft
in Berufung gehen will, und 15 Verurteilungen im aufwändigsten
Prozess der jüngeren griechischen Geschichte.
Befriedigung bei Politikern und Angehörigen der Opfer ist
zu spüren und Aufatmen in der internationalen Presse, dass
die "Mörder" nun für immer in ihren Isolationszellen
verschwinden. Und tatsächlich, im Vergleich mit den deutschen
RAF-Prozessen erscheint das Urteil ausgewogen. Bei näherer
Betrachtung freilich hat diese Einschätzung keinen Bestand.
Die erkämpften Freisprüche sind vor allem der offensichtlich
konstruierten Anklage und den bekannten kämpferischen Lebensläufen
der Aktivisten geschuldet. Andere Angeklagte hatten jedoch nie die
Chance auf einen fairen Prozess.
Das nach dem neuen so genannten Antiterrorgesetz extra für
diesen Prozess zusammengestellte dreiköpfige Gericht hat alle
politischen Vorgaben erfüllt: den Beweis für das Funktionieren
des griechischen Staatsapparats sowie die Zerschlagung des nationalen
Terrorismus noch vor den Olympischen Sommerspielen 2004. Dass dies
auf Kosten verbriefter Bürgerrechte geschah, stört nur
wenige.
Dem von der Staatsanwaltschaft zum Kopf der Organisation erklärten
Alexandros Giotopoulos, der selbst jegliche Beteiligung bestreitet,
wurden alle 963 seit 1975 verübten Straftaten angelastet. Das
Gericht ging von einem streng hierarchischen Aufbau der Organisation
aus, obwohl alle bekennenden Mitglieder der Gruppe von "kollektiven
Entscheidungen" und einem "Vetorecht" jedes Einzelnen
sprachen. Die Verurteilung von Giotopoulos einzig auf Grund von
Aussagen zweier Kronzeugen widerspricht zwar der griechischen Gesetzgebung,
die eine Verurteilung, die nur auf Aussagen von anderen Angeklagten
basiert, verbietet, ist aber nötig, um zumindest einen der
angeblichen Gründungskader zu verurteilen.
Auch der Umstand, dass Sabbas Xiros alle seiner früheren
Aussagen widerrief und sie auf Folter und die Verabreichung von
Psychopharmaka zurückführte, interessierte das Gericht
nicht. Ihm war im Sommer 2001 ein Sprengsatz in der Hand explodiert.
Schwer verletzt befand er sich über einen Monat, isoliert von
der Außenwelt, im Gewahrsam von griechischen und englischen
Verhörspezialisten. Seine Krankenakte wird unter Verschluss
gehalten.
Ob diese Fakten ausreichen, um Griechenland zur "US-Kolonie"
zu erklären, wie es Giotopoulos nach der Urteilsverkündung
tat, darf bei dem in Griechenland herrschenden Antiamerikanismus
getrost bezweifelt werden. Die "Auslieferung der Verurteilten"
an die USA schloss Justizminister Petzalnikos zumindest "nach
geltender Rechtslage" aus.
Ruhe bis zu den Olympischen Spielen bedeutet das freilich nicht.
Abgesehen davon, dass der patriotische 17. November nie Angriffe
auf die "nationale Herausforderung Olympia 2004" durchgeführt
hätte, wird es auch nach dem Urteil öfter krachen. So
verübte bereits eine neue Hobbyguerilla Anfang Dezember Brandanschläge
auf zwei Büros der regierenden Pasok-Partei, einen Supermarkt
und eine Postfiliale in Thessaloniki. Die "Zelle Revolutionäre
Gewalt" erklärte ihre Solidarität mit den Verurteilten
und betonte, dass auch "die Sondergerichte des Staates und
der Demokratie den andauernden gesellschaftlichen Krieg nicht beenden"
werden.
ralf dreis, thessaloniki
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