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Angehörigeninfo Nr. 269 17.02.2003

 

Peter Nowak, Zürich

In einer großangelegten Aktion Anfang Februar verhaftete die griechische Antiterrorpolizei Angeletos Kanas (52), vom Beruf Elektri­ker und neugewählter Bürgermeister von Kimolos - einer kleinen zykladischen Insel-, den Ingenieur Constantinos Agapiou (56), die Reisekauffrau Irini Athanassaki (49) und den In­geneur Christos Tsigaridas (64) wegen Mit­gliedschaft im EIA (Revolutionär Volkskampf), der zwischen 1975 und 1995, dem Jahr, in dem er sich auflöste, über 100 Bom­benanschläge in Athen und Piraeus verübte.

Der ,Coup' erfolgte nach einer sechsmonatigen medialen Vorbereitungskampagne, in der die Namen der angeblichen ELA-Mitglie­der einer nach dem anderen veröffentlicht wurden. Einen Großteil der Woche vor seine Verhaftung hat Kanas damit zugebracht, sich im Fernsehen konfrontiert zu sehen mit dem Vorwurf, Sprengstoffexperte des Ela zu sein.

Zeitungsberichten zufolge hat Tsigaridas, der als "Kopf' der Organisation dargestellt wird, zugegeben bis 1991 Mitglied des ELA gewesen zu sein, bis er aus persönlichen Grün­den ausstieg. Weitere Angaben zum ELA zu machen, weigerte er sich.

Die Verbindung zwischen Tsigaridas und Kanas besteht darin, dass Tsigaridas Kanas als Elektriker beim Bau eines Hotelkomplex beschäftigt hatte.

Agapiou soll angeblich der zweite Mann in der Hierarchie gewesen sein. Er und Athanas­saki sollen die Erklärungen der ELA geschrieben haben. ,:

Weil es kaum Beweise gibt und obwohl Tsi­daridas aussagte, dass "eine Kluft von ideolo­gischen, politischen und organisatorischen Unterscheide" die bei den Organisationen trennten, tun die Regierung und die Medien ihr Bestes, eine Verbindung zwischen ELA und der linksradikalen Organisation November 17 (NI7) herzustellen. Seit Ende Juni 2002 sind bis jetzt neun angebliche Mitglieder von N17 verhaftet Ihr Verfahren beginnt am 3. März.

Vor allem wird versucht, eine Verbindung zwischen ELA über die STASI zu der Gruppe um Carlos herzustellen. Obwohl der ELA sich 1995 aufgelöst hat, hat die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage nach den im letzten Jahr verabschiedeten Antiterrorgesetzen erhoben, mit der Begründung, dass "es nicht formal erklärt wurde, dass die Gruppe sich aufgelöst hatte':

Gelingt es der Verteidigung zu beweisen, dass sich die Organisation tatsächlich 1995 aufgelöst hatte, dann wäre die Mitgliedschaft in BA nicht eine Straftat, wie unter den neu­en Gesetzen, sondern ein minder schweres Delikt und damit verjährt.

Kathimerini - Englische Ausgaben www.eKathimerini.com.