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Solidaritätsausschuss
für die Angeklagten in der Sache ELA
veröffentlicht am 23.06.2004, libertad online
Welcher gerechte
Prozess?
Der
Prozeß der zur Zeit in Korydallos - Athen läuft und die Teilnahme
von 5 Angeklagten am Revolutionären Volkskampf (ELA) betrifft, bestätigt
die schlimmsten Voraussagen über die neue Ikone und Moral des Rechtsystems.
Dieser Prozeß ist
eine Generalprobe und zugleich ein Crash-Test mit der Gesellschaft,
so daß die Machtmechanismen die Widerstandsfähigkeit und die Duldsamkeit
der Volksmassen unter extremer Willkür testen.
Der Beginn dieser
Sache kündigt in großem Ausmaß ihre Fortsetzung an.
Die Anklagebehörden
erfanden den Kunstgriff des unmittelbaren Verfahrens, um die Rechte
der Angeklagten zu beeinträchtigen.
Welches Unschuldsprinzip?
Das Unschuldsprinzip
wurde zerbröckelt, besonders mit der theatralischen Festnahme, im
Fall von Aggeletos Kanas, um die Kommunikationsziele der Machtmechanismen
zu verwirklichen.
Die Aussage von
Polizeichef Nasiakos: "ich versichere Ihnen, daß sich die Führung
von ELA in unseren Händen befindet", war nur der Punkt auf dem i
für die schon langzeitliche Verletzung des Unschuldprinzips.
Ausschlaggebend
war die gutbezahlte TV-Werbung des Ministeriums für öffentliche
Ordnung und der griechischen Polizei, die mit Beginn des Prozesses
die Aushebung von ELA reklamierte.
Welche Anklageschrift?
Die Anklage basiert
auf einer unwiderruflichen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft,
welche als Monument der Rechtswillkür angesehen wird. Sie ist eine
Verknüpfung von politischen Einschätzungen, Senarien und Beschreibungen
über das Phänomen des "Terrorismus" in Griechenland, von gegebenen
und bewiesenen "Wahrheiten". Trotz totalen Beweismangels werden
die 5 Angeklagten sowohl wegen Teilnahme in der Organisation, als
auch für sämtliche Anschläge von ELA vor Gericht gebracht.
Außerdem verweist
die Anklage der Anstiftung auf die düstere Logik der Kollektivschuld.
Der Beweismangel
wurde vertuscht, indem man sagte: "da die Angeklagten Mitglieder
des ELA sind, haben sie an den Anschlägen von ELA teilgenommen.
Und da sie an den Anschlägen beteiligt waren, sind sie Mitglieder
des ELA."
Die
Anklageschrift beeinhaltet aber noch zwei kritische Aspekte, die auf die Reflexe
der Volksmassen zielen.
Charakteristische
Beispiele dafür sind:
Der erste betrifft
die Einschränkung der persönlichen Freiheiten und Rechte mit der
Akzeptierung, daß angesichts der Sicherheit die Beeinträchtigung
der Bürgerrechte und Freiheiten akzeptabel ist.
Der zweite Aspekt
betrifft die Erweiterung des Begriffs der gemeinnützigen Einrichtungen
auf alles, was sich in einem öffentlichen Amt befindet, inkl. der
DEKO.
Im ersten Fall
ist das Ziel die "legale" Einschränkung selbst der mindesten Menschenrechte,
mit dem Vorwand der unklaren Auslegung der Sicherheit und im zweiten
Fall die grenzenlose Intensivierung der Repression, im Rahmen des
Dogmas des totalen Duldungsmangels.
Welche Voruntersuchung?
Bevor man sich
mit der Anklageschrift befaßt, sollte man sich normalerweise mit
dem Untersuchungsverfahren, d.h. mit allen Verhören und Untersuchungen
befassen, die zur Anklageschrift führten.
Vor dem Prozeßbeginn
aber, schien alles korrekt abzulaufen. Nur als die ersten Zeugen
verhört wurden, wurde klar, daß das Stadium der Voruntersuchungen
jeder Rechtsmäßigkeit entbährte.
Der Beginn
Das erste Problem,
das auftrat, bezog sich auf die Art und den Zeitpunkt des Beginns
der ganzen Sache.
Laut der offizielen
Schriften, werden die Untersuchungsbehörden zum ersten Mal im Mai
2002 mit den Namen der Angeklagten konfrontiert, mit der "freiwilligen"
Aussage der Zeugin Kyriakidou, vor dem Staatsanwalt Dioti. Die Belastungszeugen
aber wurden bereits drei bis vier Monate vor der Aussage von Kyriakidou
von den Beamten der Antiterror-Abteilung aufgesucht und es wurden
Ihnen Fotos und Namen der Angeklagten vorgezeigt.
Welche Erkennung?
Die gleichen Zeugen
sagten vor Gericht aus, daß ihre Aussagen von Untersuchungsbeamten
der Antiterror-Behörde geschrieben wurden, die einiges über die
Angeklagten hinzufügten, ohne daß die Zeugen davon in Kenntnis gesetzt
wurden.
Alle Erkennungen
von Personen geschahen, bevor die Belastungszeugen offiziel aussagten
und zwar nicht in den Räumen der Untersuchungsbehörden. Es wurden
ausschließlich die Fotos der Angeklagten gezeigt, ohne vorher, wie
vom Gesetz vorgesehen, die Charakteristiken der Verdächtigen beschreiben
zu lassen.
Obwohl die Zeugen
ihre Zweifel hinsichtlich der Erkennung der Angeklagten ausdrückten,
beeinhalteten alle Aussageschriften die gleiche monotone Aussage:
"ich erkenne ohne Zweifel und mit Sicherheit diese Person".
Charakteristisch
ist die Aussage einer Belastungszeugin vor Gericht, welche sagte,
daß die Untersuchungsbeamten auf ihre Frage, welche Person auf den
Fotos abgebildet sei und um welche Sache es sich handle, antworteten,
daß es sich um eine formelle Sache handle und daß diese Personen,
welche sich bereits im Gefängnis befinden, ohnehin nie mehr freigelassen
werden."
Welche juristische
Bürgschaften?
Die Hoffnung der
meisten auf einen fairen Prozeß stellte sich von Anfang an als falsch
heraus, da sich die Angeklagten in einem Gericht befinden, was nicht
einmal die Regeln einer theatralischen Vorstellung des Prozesses
einhalten.
Das erste große
Problem war die Ablehnung aller Einwände, die von den Anwälten der
Angeklagten vorgebracht wurden. Niemand hat natürlich erwartet,
daß alle Einwände akzeptiert werden, aber niemand hatte erwartet,
daß sie aufgrund der Infragestellung selbst der Staatsverfassung
abgelehnt werden.
Genauer gesagt,
wurde der Einwand hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit des Antiterror-Gesetzes
abgelehnt, mit der Begründung, daß der Gesetzgeber in Fragen Terrorismus
auch außerhalb der Verfassungsgrenzen handeln kann.
Außerdem wurde
das Prozeßverfahren, das noch weitergeführt wird, hauptsächlich
von der offensichtlich negativen Einstellung der Gerichtsvorsitzenden
und der Staatsanwälte gegenüber den Angeklagten stigmatisiert.
Hier zeigen wir
einige der Rechtsverletzungen:
· Die Anwälte der
Angeklagten werden ständig bedroht, nachdem sie bei jeder Erklärung
oder Anwendung ihrer vom Gesetz vorgesehenen Rechte an den Vorstand
des Disziplinarrates und den Staatsanwalt verwiesen werden.
· Das Gericht hat
versucht, Pflichanwälte einzustellen, für einen Angeklagten, der
bereits von Anwälten vertreten wurde, mit der Begründung, es müssen
Verzögerungen vermeidet werden, wenn einer der Anwälte nicht präsent
ist. Dies konnte nur verhindert werden, da beide vom Gericht eingesetzten
Pflichtanwälte ihre Einstellung als nicht legal verweigerten. Die
Pflichanwälte wurden wegen dieser Verweigerung an die Staatsanwaltschaft
verwiesen.
· Die Gerichtsvorsitzende
und die Staatsanwälte drücken andauernd ihre Einstellung aus, daß
die Angeklagten schuldig sind, besonders wenn die Anklage mit Beweisen
zusammenbricht.
§ Die Gerichtsvorsitzende
und die Staatsanwälte drücken andauernd ihre Einstellung aus, daß
die Angeklagten schuldig sind, besonders wenn die Anklage mit Beweisen
zusammenbricht.
§ Die Gerichtsvorsitzende
und die Staatsanwälte leiten die Aussagen der Zeugen in eine bestimmte
Richtung und bedrohen offen diejenigen, die die Anklageschrift nicht
bestätigen.
§ Die "falsche"
Zeugin Kyriakidou, wurde seitens der Gerichtsvorsitzenden in Schutz
genommen, sie erklärte willkürlich ihre Aussagen und deckte ihre
Widersprüche, mit Anmerkungen, daß die Aussagen der Zeugin wahr
sind. Sie antwortete anstelle der Zeugin, wenn diese sich bedrängt
fühlte, sie forderte die Zeugin auf mit "ich weiß nicht", "ich erinnere
mich nicht", "ich antworte nicht" zu antworten. Sie hat das Ansuchen,
die Aussagen der Zeugin als falsch zu bewerten, abgelehnt, obwohl
ihr ein Text vorgelegt wurde, womit über 200 Fälle falscher Aussagen
seitens der Zeugin aufgezeigt wurden und schließlich beendete sie
die Befragung der Zeugin, indem sie sagte: "die Meinung des Gerichts
ist es, daß diese Zeugin mehr weiß, als sie aussagt".
§ Augenzeuge in
der Sache Raytopoulou, der mit seiner Aussage die Anklage widerlegte,
wurde mit Anzeige wegen falscher Zeugenaussage bedroht.
§ Die Gerichtsvorsitzende
versuchte, die Aussage des gleichen Zeugen zu widerlegen, mit der
Vorlage eines Fotos von einem anderen Auto, als das, das der Zeuge
erkannt hatte.
§ Sie "verbot"
den Belastungszeugen Zweifel auszudrücken und sie bestand darauf,
daß diese die Anklage bestätigen.
Was hier aufgezeigt
wurde, ist nur ein kleines Beispiel von dem, was sich täglich während
des Prozesses abspielt. Es handelt sich um die Einführung eines
neuen Prozeßmodells, wo nicht nur die Entscheidung vorentschieden
ist, aber es ist nicht einmal die Einhaltung von Scheingerechtigkeit
notwendig.
Außerdem erleichtert
der völlige Informationsmangel den Verstoß gegen auch nur die geringsten
Rechte der Angeklagten.
Gegenüber
der Zukunftsaussicht, die wie ein Alptraum scheint, die sich in
diesem Prozeß verwirklicht, darf niemand passiv bleiben.
Solidaritätsausschuss
für die Angeklagten in der Sache ELA
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