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Nr. 13/2001 - 21.
März 2001
Recht gegen Links
Mit einem Antiterrorgesetz will die griechische Regierung eine
Rechtsprechung beenden, die vom Widerstand gegen die Militärdiktatur
beeinflusst war.
von harry ladis , thessaloniki
Staatlich bezahlte Provokateure mischen auf Demonstrationen mit,
beschatten Verdächtige und denunzieren sie bei der Polizei.
Was sich anhört wie eine Geschichte aus einer Diktatur, wird
der griechische Staat demnächst seinen BürgerInnen verordnen.
Bis Ende März soll das Parlament über einen "Gesetzesentwurf
zur Bekämpfung des Terrorismus" abstimmen, der vergangene
Woche vorgestellt wurde und weitreichende Befugnisse für die
Exekutive vorsieht.
Seit Jahren wird
über ein solches Gesetz diskutiert. Aber sowohl 1978 als auch 1990
scheiterten die Initiativen der konservativen Partei Nea Dimokratia ,
so genannte Antiterror-Verordnungen durchzusetzen. Noch im letzten
Sommer hatte Justizminister Michalis Stathopoulos
erklärt, der vorhandene Strafrahmen sei "zur Bekämpfung des Terrorismus
völlig ausreichend". Doch nun hat eine sozialdemokratische Regierung
erreicht, dass das Gesetz vermutlich ohne größeren Widerstand verabschiedet
wird.
Ein Grund dafür
ist eine von Regierungschef Kostas Simitis
getragene Kampagne, mit der seit Monaten systematisch für ein verschärftes
Strafrecht geworben wird. Eine solche Kampagne war notwendig, denn
große Teile der griechischen Öffentlichkeit sahen in den Entwürfen
für Antiterrorgesetze lange Zeit eine Einschränkung ihrer Grundrechte,
das Phantom Terrorismus ist bis vor kurzem nie als Gefahr wahrgenommen
worden.
Dazu bestand auch
kein Anlass. Seit dem Ende der Militärdiktatur vor 26 Jahren sind
insgesamt 33 Menschen wegen politisch motivierter Attentate ums
Leben gekommen. Die Stadtguerilla 17. November bekannte sich zu
23 Anschlägen. Bis auf zwei Fälle handelte es sich um Aktionen gegen
hohe Funktionäre aus dem Staatsapparat oder der Wirtschaft.
Noch Anfang dieses
Jahres räumte der Staatsanwalt Ioannis
Diotis , der immer wieder eine Verschärfung
der Gesetzgebung gefordert hatte, gegenüber der Zeitung To Vima
ein: "Wir sollten zugeben, dass die Gesellschaft die schrankenlose
Bekämpfung des Terrorismus nicht will. Dem Staatsapparat ist es
nicht gelungen, sie davon zu überzeugen. Dafür gibt es historische
Gründe, beispielsweise den Bürgerkrieg und die Militärdiktatur."
Doch die sozialdemokratische
Regierungspartei Pasok scheint es eilig
zu haben. Man möchte angesichts der Olympischen Spiele, die 2004
in Athen stattfinden sollen, dem US-State
Department und anderen "böswilligen Gegnern" beweisen, dass in Griechenland
Sicherheit und Ordnung herrschen. Stathopoulos vermeidet inzwischen das Wort Antiterrorgesetz,
spricht stattdessen von einem "Gesetz zur Bekämpfung des organisierten
Verbrechens" und meint: "Sicherheit ist schließlich ein Grundrecht.
Wir alle wollen uns sicher auf der Straße bewegen und uns nicht
ständig gefährdet fühlen."
Das vorgesehene
neue "Antiterror-Gesetz" ähnelt denen, die in Deutschland und Italien
während der siebziger Jahre verabschiedet wurden. Das ist kein Zufall:
Simitis und Stathopoulos
haben in Deutschland studiert und gelten als ausgesprochen deutschfreundlich.
Zehn Paragraphen bilden die Säulen des griechischen Enwurfs.
Vorgesehen sind unter anderem die Einführung des genetischen Fingerabdrucks
und die Einrichtung von Gen-Archiven. Doch auch ohne gesetzliche
Grundlage werden diese Maßnahmen seit einiger Zeit bereits angewendet.
Am 10. März mussten beispielsweise zwei Anarchisten, die in Thessaloniki
wegen angeblicher Sprengstoffanschläge verhaftet worden waren, gegen
ihren Willen Haarproben abgeben.
Eine der wichtigsten
Veränderungen wird allerdings die Erhöhung des Strafmaßes für den
Tatbestand der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" sein, das
künftig zehn Jahre betragen kann. Die eigentliche Zielgruppe dieser
griechischen Variante des deutschen Paragrafen 129a ist allerdings
nicht im Umfeld des von Stathopoulos so genannten organisierten Verbrechens zu suchen,
sondern in der linksradikalen bzw. anarchistischen Szene. Die "Bildung
einer kriminellen Vereinigung" zählt schon jetzt zu den häufigsten
Vorwürfen gegen linke DemonstrantInnen
oder HausbesetzerInnen.
Auch die Schwurgerichte
sollen abgeschafft werden. Bisher urteilten Geschworene, die mit
den Schöffen des deutschen Justizsystems vergleichbar sind, über
Fälle von "Terrorismus". In Zukunft sollen die zuständigen Gerichte
aus professionellen Strafrichtern bestehen, da die Laienrichter
häufig zugunsten der Angeklagten entschieden haben.
Darüber hinaus
sieht der Gesetzesentwurf Lauschangriffe, Prämien für aussagebereite
Bürger, eine Kronzeugenregelung sowie die Straflosigkeit von Agents
provocateurs und Polizeispitzeln vor. Dabei dürfen sogar Straftaten
verübt werden, wenn sie zur Entlarvung einer "kriminellen Vereinigung"
beitragen. Die in den Erfahrungen mit der Militärdiktatur historisch
begründete Ablehnung von Spitzeltechniken und gekauften Provokateuren
scheint der Vergangenheit anzugehören.
Die linke Journalistengruppe
Ios tis Kiriakis
(Virus vom Sonntag) bemerkte Anfang Februar in der auflagenstärksten
Sonntagszeitung Eleftherotypia , das geplante
Antiterrorgesetz werde einen Grundpfeiler des griechischen Strafsystems
beseitigen. Denn bisher konnten Gruppen oder Einzelpersonen, die
anerkanntermaßen aus politischer Motivation Straftaten begangen
hatten, dank der juristischen Argumentation, "nicht aus niederen
Beweggründen" gehandelt zu haben, auf mildernde Umstände hoffen.
Mit dem neuen Gesetz werden hingegen politisch motivierte Straftaten
härter geahndet als Delikte, die aus anderen Motiven begangen wurden.
Doch nicht nur
die griechische Linke, sondern auch viele konservative oder liberale
Strafrechtsexperten, die mit der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes
beauftragt waren, äußern Kritik, einige haben sich inzwischen sogar
von dem Projekt distanziert. Professor Ioannis
Manoledakis beispielsweise, ein Mitglied
des juristischen Expertenteams, ist der Meinung, das Gesetz gefährde den Datenschutz. In einem
Interview mit Eleftherotypia kritisierte
er, dass ausschließlich "die Anarcho-Autonomen den Preis für die
Gesetzesreformen bezahlen werden". Aus ähnlichen Gründen sind auch
fünf weitere Mitglieder der Vorbereitungsgruppe zurückgetreten.
Selbst der Staatsanwalt
des Obersten Gerichtshofs, Panagiotis
Dimopoulos , erklärte ausdrücklich, alle
vorgesehenen neuen Methoden der Strafverfolgung seien, "egal wie
effektiv sie sein mögen", unzulässig, wenn sie die Menschenwürde
verletzten. "Ich habe schon mehrmals betont, dass es besser ist,
viele freie Verdächtige oder Schuldige zu haben als einen unschuldigen
Menschen im Gefängnis", begründet er seine Haltung zu dem neuen
Gesetz. Die Regierung will jedoch offenbar die Chance nicht versäumen,
die in antifaschistischer Tradition stehenden und hart erkämpften
Gundrechte zu entsorgen.
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