Zum Schutze unschuldiger
Bürger...
Athen ( taz )- "Wegen
der Gefahr für das Leben und die Gesundheit unschuldiger Bürger
[...] verbieten wir die Veröffentlichung von Bekennerschreiben und
jede Art von Erklärungen krimineller Organisationen."
Mit diesem - mit
den Bombenanschlägen der letzten Tage begründeten -Pressemaulkorb
von Staatsanwalt Dimitris Tsevas kommt
jetzt in Griechenland erstmals das Ende letzten Jahres von der konservativen
Regierung verabschiedete Antiterrorgesetz zur Anwendung.
Die seit 15 Jahren
aktive "Revolutionäre Organisation 17. November" führt ihren eigenen
kleinen Krieg gegen Firmen und Banken der multinationalen Streitkräfte,
die gegen den Irak militärische Aktionen durchführen. Trotz der
verschärften Sicherheitsmaßnahmen krachte es innerhalb der vergangenen
Woche gleich fünfmal in Athen. Wegen der verwendeten 90-mm-Geschosse
entstand dabei beträchtlicher Sachschaden, vor allem an den Gebäuden
der British Petrol und der American Express-Bank. Menschen wurden
nicht verletzt.
Die Beweggründe
des "17. November" für seine Anschläge konnten die Griechen am 30.
Januar in der Athener Tageszeitung ' Eleftherotypia '
nachlesen. Ihr wurde - wie schon öfter in der Vergangenheit - das
Bekennerschreiben zugespielt. Darin erklärte die Untergrundorganisation
ihre Anschläge als Reaktion auf das "barbarische, nazistische" Vorgehen
des Westen, bezeichnete Kuwait als "fünfte Kolonne" und die ganze
Golfkrise als Krieg des reichen Nordens gegen den armen Süden.
Geht es nach Staatsanwalt
Tsevas , war dieses Bekennerschreiben das letzte, das die Griechen
zu Gesicht bekommen haben. Für die Vertreter der Medien bedeutet
das Publikationsverbot jedoch nicht einen ersten Schritt zur Terrorbekämpfung,
sondern eine klare Einschränkung der Pressefreiheit. Sowohl ein
Großteil der Medien als auch die parlamentarische und außerparlamentarische
Opposition kritisierte schon während der Debatte um das sogenannte
"Anti-Terror-Gesetz" einige Paragraphen als eindeutig verfassungswidrig.
Robert Stadler
02.02.91 taz
60 Zeilen robert stadler
TAZ-Bericht S.8
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